Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.1.10

Preissuchmaschinen müssen Versandkosten angeben

Die Entscheidung des BGH „Froogle“ vom 16.07.2009 (Az.: I ZR 140/07) mittlerweile im Volltext verfügbar. Danach müssen Preissuchmaschinen in ihrer Auflistung die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten direkt angeben. Der Hinweis erst auf der eigenen Internetseite des werbenden Unternehmens genügt nicht.

posted by Stadler at 18:53  

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