Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.12.09

Erneut einstweilige Verfügung gegen Rapidshare

Wie verschiedene Medien berichten, hat Senator Film gegen den Sharehoster RapidShare eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg erwirkt. Zuvor hatte sich RapidShare offenbar geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und wie von dem Filmverleih gefordert, sich zu verpflichten den Film „Der Vorleser “ nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen.

Vor ca. einem halben Jahr hatte die GEMA ebenfalls in Hamburg eine ähnliche Verfügung gegen Rapidshare mit Blick auf das Angebot von Musiktiteln erwirkt.

Die Rechtslage ist speziell bei Sharehostern keineswegs so eindeutig wie beim Filesharing über P2P-Netzwerke. Wenn man RapidShare und Co. nämlich als Host-Provider betrachtet, stellt sich in der Tat die Frage, ob der Unterlassungsanspruch nicht auf eine bloße Beseitigungspflicht gerichtet ist und Rapidshare evtl. nur verpflichtet ist, den konkreten Verstoß zu unterbinden, nachdem man davon Kenntnis erlangt hat.

Die Instanzgerichte gehen bislang allerdings davon aus, dass auch ein in die Zukunft gerichteter Unterlassungsanspruch besteht und Rapidshare gerade verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass auch künftige Verstöße unterbleiben. Die Ansicht der Gerichte stützt sich nicht zuletzt auf die Annahme, das Geschäftsmodell von Rapidshare sei geradezu auf Urheberrechtsverletzungen ausgerichtet.

Diese Fragen werden möglicherweise früher oder später höchstrichterlich geklärt werden müssen. Es hat derzeit allerdings nicht den Anschein, als wären die Sharehoster sonderlich daran interessiert, die Klärung dieser Fragen voran zu treiben.

posted by Stadler at 10:00  

Keine Kommentare

  1. Landgericht Hamburg ist eine Zensurgericht. Hat mit der freiheitlich, demokratischen Grundordnung nichts zu tun.

    Comment by Anonymous — 17.12, 2009 @ 14:59

  2. @Anonym:
    Freiheit schließt nicht die Freiheit ein sich am Eigentum anderer zu schaffen zu machen. Und die 8. Zivilkammer mit der 24. gleichzusetzen halte ich jetzt auch für übertrieben.

    Comment by Anonymous — 17.12, 2009 @ 16:41

  3. Das Ganze wird wirklich etwas zu sehr aufgebauscht – hier sollte man ein Einsehen haben.

    Comment by Britta Stahl — 17.12, 2009 @ 16:55

  4. @ Anonym Nr. 2
    Das ist zwar richtig, das Problem ist nur dass hier ein Dritter dazu "verdonnert" wird irgendwelche Zukünftigen Dinge zu verhindern.
    Das ist technisch kaum möglich.. zuminderst bei der Anzahl der User..
    Wie soll sowas gehen ? Vorallen wenn die Dateien noch gesplitted und Passwortgeschützt sind ? Man kann doch keine technischen unmöglichkeiten fordern

    Comment by Anonymous — 17.12, 2009 @ 18:21

  5. @Anonym:
    Das ist wohl richtig, Rapidshare kann es nicht verhindern. Allerdings basiert letztlich das Geschäftsmodell von Rapidshare, wenn wir mal ehrlich sind, auf Urheberrechtsverstößen. Wer mir erklären will, dass es einen anderen Nutzen für die Nutzung eines derart unübersichtlichen, unseriösen Ladens gibt, der möge sich melden.

    Ich bin jemand der bei solchen Diskussionen viele Argumente zulässt, aber im Fall RS fällt mir nichts Gutes ein, was für den Laden spricht.

    Comment by Anonymous — 17.12, 2009 @ 23:14

  6. Letztlich läuft das ganze natürlich darauf hinaus, dass das LG Hamburg der Ansicht, dass RapidShare ein von der Rechtsordnung zu missbilligendes Geschäftsmodell praktiziert.

    Wenn man das anders sieht und den Sharehoster als sinnvolles und begrüßenswertes Modell ansieht, wird die rechtliche Bewertung auch anders ausfallen müssen.

    Comment by Pavement — 18.12, 2009 @ 11:52

  7. Ja, das Geschäftsmodell von Rapidshare beruht auf Urheberrechtsverstößen.

    Und die Richter am Landgericht Hamburg wurden von der Industrie bestochen.

    Das ist so, das können wir hier so sagen, es ist trotzdem ein Unterschied, wenn man sowas als Gericht behauptet. Weil man es nicht beweisen kann.

    Ich hoffe, die Berufung hat Erfolg, nicht nur, weil ich für Rapidshare bin, sondern weil ich auch gegen das Geltende Urheberrechtsgesetz ist, was gegen das Volk erlassen wurde.

    Comment by blubb — 12.02, 2010 @ 14:56

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