Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.12.09

BGH zum Streit zwischen Bild und taz – "Gib mal Zeitung"

Die bereits viel diskutierte Entscheidung des BGH „Gib mal Zeitung“ in dem Streit zwischen dem Springer Verlag und der taz über eine ironische Bezugnahme auf die Bild-Zeitung in einem Werbespot der taz, ist jetzt im Volltext online. Auch in diesem Fall hat der BGH übrigens erneut Urteile des Landgerichts Hamburg und des Hanseatischen Oberlandesgerichts aufgehoben, die sich, wenngleich im Kontext des Wettbewerbsrechts, durch eine eher meinungsfeindliche Linie ausgezeichnet haben. Interessant ist auch, dass Bilder des Werbespots direkt in den Tatbestand des BGH-Urteils aufgenommen worden sind.

Der Leitsatz des BGH lautet:

Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich, die weder den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt noch von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher nicht als Abwertung verstanden wird, stellt keine unlautere Herabsetzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG dar.

BGH, Urteil vom 1. Oktober 2009, Az.: I ZR 134/07

posted by Stadler at 11:35  

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