Die Jagd auf Textdiebe im Netz
Die taz nimmt die Abmahnung eines Bloggers durch eine (taz)-Journalistin zum Anlass, daürber zu berichten, wie „Textdiebe“ im Netz mittels der Software „Textguard“ aufgespürt und anschließend urheberrechtlich in Anspruch genommen werden.
Speziell die französische Nachrichtenagentur AFP hat sich in diesem Zusammenhang mit fragwürdigen Abmahnungen hervorgetan. Sowohl für die AFP als auch für die Journalistin Eva Schweitzer war übrigens derselbe Anwalt – und dieselbse Software – tätig.
Eines kann die Software „Textguard“ freilich nicht, nämlich beurteilen, ob das Ausgangswerks überhaupt schutzfähig ist und wenn ja, ob tatsächlich eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt. Beides wird von den Abmahnenden erfahrungsgemäß eher großzügig gesehen.
Gerade bei Agenturmeldungen ist die urheberrechtliche Schutzfähigkeit aber regelmäßig zweifelhaft, während ansonsten das Zitatrecht und die gesetzliche Lizenz des § 49 UrhG die Rechte des Urhebers einschränken.
[…] dazu geäussert. RA Thomas Stadler war die Causa Schweitzer gleich drei Artikel wert, am 30.10., am 5.11. und am 6.11. RA Christian Solmecke spricht am 12.11. ebenfalls […]
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