Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.10.09

Netzsperren tatsächlich vom Tisch?

SPON wartet mit der Schlagzeile auf „FDP stoppt Internetsperren„, bei Heise heißt es hierzu „Internetsperren sind offenbar vorerst vom Koalitionstisch„.

Die Berichterstattung ist allerdings inhaltlich eher vage und wenig aussagekräftig. Schließlich hat der Bundestag das Zugangserschwerungsgesetz längst beschlossen und diesess Gesetz ist mittlerweile auch dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt worden. Wenn das BKA also für die Dauer eines Jahres versuchen soll, nur Löschungen zu veranlassen, was passiert dann mit dem Gesetz? Soll es eine Anweisung geben, dieses nicht anzuwenden und keine Sperrlisten an die Provider zu übermitteln? Das ist wohl schwerlich denkbar. Solange nicht klar ist, auf welchem Weg das Gesetz auf Eis gelegt wird, muss man diese Pressemeldungen deshalb mit Skepsis betrachten. Es gilt abzuwarten, was konkret vereinbart worden ist.

Außerdem sollen Onlinedurchsuchungen nunmehr von einem Antrag des Generalbundesanwalts abhängen und die Nutzung von auf Vorrat gespeicherter Daten soll auf „schwere Gefahrensituationen beschränkt werden“, was auch immer das konkret bedeuten soll.

posted by Stadler at 21:40  

Keine Kommentare

  1. Richtig "vom Koalitionstisch" heisst noch lange nicht: "Vom Tisch".

    Eine Frage zu der Onlinedurchsuchung an den Anwalt noch: Ist ein Antrag vom Generalbundesanwalt gleichzusetzen mit einer richterlichen Entscheidung?

    Comment by Niun — 15.10, 2009 @ 22:26

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