Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.10.09

Denic registriert sich selbst als Inhaber der Domain „de.de“

Die DENIC hat heute die Registrierungsphase für die neuen ein- und zweistelligen Domainnamen begonnen und sogleich für sich selbst u.a. die Domain „de.de“ registriert.

Das nenne ich „first come first served“.

Am Domainhandel kannn sich die nach eigener Aussage ohne Gewinnerzielungsabsicht handelnde Genossenschaft DENIC eigentlich nicht beteiligen. Wozu braucht DENIC aber dann diese Domain?

posted by Stadler at 11:12  

Keine Kommentare

  1. Frechheit sowas – genauso wie alle Vorbestellungen bei .de-Domains . Selbst noch freie, die man bestellt heisst es, bereits registriert

    Das haben die wieder gefickt eingeschädelt.

    Comment by Anonymous — 23.10, 2009 @ 12:06

  2. Hallo,

    also unabhängig davon wie die rechtliche Würdigung ist, so kann ich mir keine bessere Lösung vorstellen als diese Domain brach liegen zu lassen oder eben zu blockieren. Genau das wird Denic (hoffentlich) machen.

    Von gewinnorientierten Nutzern würde diese Domain zur Phishing-Addresse Nr. 1 in Deutschland werden.

    Jeder könnte sich für x EUR Subdomains registrieren. Diese würden dann http://www.deutsche-bank.de.de/irgendwas lauten und die User auf Abzockseiten locken.

    Unerfahren User würden auf sowas reinfallen. Insoweit finde ich das gut, auch wenn ich da nicht drauf reinfallen würde.

    Comment by SemperVideo — 25.10, 2009 @ 23:50

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.