Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.9.09

Rechtssicherheit beim Twittern

Darauf hat die Welt gewartet. Twittlaw.de, ein Angebot der Rechtsanwälte Schwenke und Dramburg verspricht: „Sicher twittern mit twittlaw“.

Und was kann man dort erfahren? Die Einschätzung, dass ein Twitter-Profil ein Impressum benötigt, muss man nicht teilen, aber wer auf Nummer sicher gehen will, kann natürlich versuchen, dort eine Anbieterkennzeichnung unterzubringen.

Warum das geschäftliche Twittern ein erhöhtes Abmahnrisiko in sich birgt, erschließt sich mir auch nicht so wirklich. Wenn man sich öffentlich äußert, dann sollte man darauf achten, Rechtsverletzungen zu vermeiden. Daran hat auch Twitter nichts geändert.

Und ja, der Twittername darf keine Marken- und Namensrechte verletzen, steht dort zu lesen. Wer sich also beispielsweise einen Profilnamen (und Domainnamen) wie Twittlaw zulegt, sollte sich die Frage gestellt haben, ob das gegen Rechte Dritter verstoßen könnte.

posted by Stadler at 13:30  

Keine Kommentare

  1. Wie schnell sich mit WordPress doch eine Website zusammenklickern läßt. Ob damit wirklich – wie vermutlich gewünscht – Werbung für die beiden Berliner Anwälte gemacht wird, sehe ich als eher fraglich an.
    Jedenfalls danke für die Info und Einschätzung zu den dort zu lesenden Aussagen

    Comment by Oliver — 29.09, 2009 @ 17:09

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.