Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.9.09

Markenverletzung durch Google AdWords: Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH

Die Frage, ob die Verwendung von Markennamen als Keywords im Rahmen der Google AdWords Werbung zulässig ist oder gegen die Rechte des Markeninhabers verstößt, beschäftigt die Gerichte euroapweit. Der BGH hatte – wie Gerichte aus anderen Mitgliedsstaaten auch – diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

In drei anderen Vorlageverfahren des französischen Cour de Cassation, die zusammengefasst worden sind, hat der EuGH die Frage zu klären, ob Google (France) die Rechte der Markeninhaber als Anbieter der AdWords-Werbung verletzt. Hierzu liegen nunmehr die Schlussanträge des Generalanwalts vom 22.09.09 (Rechtssachen: C?236/08, C?237/08 und C?238/08) vor, der eine Markenrechtsverletzung durch Google (u.a. wegen fehlender Verwechslungsgefahr) und auch eine Mitwirkung an einer Markenverletzung Dritter (insbesondere des Werbenden) verneint.

Der EuGH ist bei seiner nun zu treffenden Entscheidung zwar nicht an die Schlussanträge gebunden, folgt ihnen dennoch in aller Regel.

posted by Stadler at 13:30  

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