LG Hamburg hält Google-Bedingungen teilweise für unwirksam
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 07.08.09 (Az.: 324 O 650/08) einige Klauseln der Bedingungen von Google für unwirksam erklärt. Dabei handelt es sich allerdings um eine alte, bis 2008 geltende Fassung. Ein interessant zu lesendes Urteil, das überwiegend Zustimmung verdient.
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