BGH zu unverlangter Werbung per E-Mail
Der Beschluss des BGH zum Spamming vom 20.05.2009 ist jetzt im Volltext online.
Der amtliche Leitsatz lautet:
Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.
Der BGH hatte ein Wettbewerbsverhältnis verneint und deshalb Ansprüche nach dem UWG verneint. Allerdings sah er in der Zusendung von Spam-Mails einen Eigriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und hat deshalb Ansprüche aus unerlaubter Handlung bejaht.
BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009, Az.: I ZR 218/07