Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.7.09

Zugangserschwerungsgesetz: Ein Brief an den Bundespräsidenten

Das Zugangserschwerungsgesetz hat alle parlamentarischen Hürden genommen und soll am 01.08.2009 in Kraft treten. Vorher muss Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz aber noch ausfertigen, sprich unterzeichnen.

Er darf das Gesetz hierbei auf formelle und offensichtliche materielle Verfassungsverstöße prüfen. Bereits zwei Mal hat Horst Köhler ein Gesetz beanstandet.

Aus diesem Grund haben sich die im Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur zusammengeschlossenen Sperrkritiker entschlossen, Horst Köhler zu ersuchen, das Gesetz wegen greifbarer Verfassungswidrigkeit nicht auszufertigen und haben mich gebeten, dem Bundespräsidenten die rechtlichen Gründe für diese Haltung schriftlich zu erläutern.

In einem bereits am 06.07.2009 an das Bundespräsidialamt versandten Schreiben habe ich die Gründe, die für eine Verfassungswidrigkeit des Zugangserschwerungsgesetzes sprechen, näher erläutert.

posted by Stadler at 09:55  

10 Comments

  1. Gute Idee, Idealismus ist nötig, jedoch bei der Marionette Köhler vergeblich.

    Trotzdem weiter so!

    Comment by Uwe — 13.07, 2009 @ 11:37

  2. Ich glaube auch im Namen des gesamten alternativen Petitionsforums:

    Herzlich Dank dafür!

    Comment by Ursula von den Laien — 13.07, 2009 @ 12:30

  3. Sorry, sollte natürlich "Herzlichen Dank" heißen… :/

    Comment by Ursula von den Laien — 13.07, 2009 @ 12:31

  4. Wann muss der Herr Bundespräsident denn unterschreiben? Wann werden Neuigkeiten erwartet?

    Comment by Madlen — 13.07, 2009 @ 12:55

  5. Ich teile die Einschätzung, dass Horst Köhler eine Marionette ist, nicht. In der Geschichte der Bundesrepublik wurden erst 8 Gesetze durch den Bundespräsidenten gestoppt, immerhin 2 davon durch Köhler.
    Die Chance, dass er es macht, ist äußerst gering. Aber wir mussten es versuchen.

    Da das Gesetz schon am 01.08.09 in Kraft treten soll, wir der Bundespräsident ziemlich bald unterschreiben oder die Ausfertigung verweigern müssen.

    Comment by Pavement — 13.07, 2009 @ 14:04

  6. Vielen Dank auch von mir.

    Ich habe da noch eine Frage. Falls Köhler diese Einwände ablehnt, wird er das dann begründen müssen? Dann könnte man diese Begründung ebenfalls veröffentlichen.

    Ist Köhler bzw. das Bundespräsidialamt eigentlich verpflichtet, derartige Einsprüche zur Kenntnis zu nehmeh?

    Comment by Milo — 13.07, 2009 @ 15:49

  7. Ich glaube auch nicht dass Herr Köhler das Gesetz stoppen wird.Zwar mag er noch zu den besseren der CDU gehören… aber wir haben Wahlkampf.
    Würde er nicht unterschreiben würde er seiner Partei im Wahlkampf in den Rücken fallen

    Comment by Anonymous — 13.07, 2009 @ 18:01

  8. @ Milo
    Ob er begründen muss weiß ich auch nicht. Aber wie er begründen könnte ist mir schon fast klar.Zwar nicht mit solchen Worten wie Frau VDL , aber dann wohl so
    "Der Schutz der Kinder hat den höchsten Stellenwert … bla bla

    Comment by Anonymous — 13.07, 2009 @ 23:47

  9. Merci vielmals.

    Comment by Anonymous — 14.07, 2009 @ 00:51

  10. @anonym

    "Zwar nicht mit solchen Worten wie Frau VDL , aber dann wohl so
    "Der Schutz der Kinder hat den höchsten Stellenwert … bla bla"

    Soweit ich weiß, hat Köhler nur die Kompetenz, die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes zu prüfen. Daher sind die eigentlich politischen, also inhaltlichen Belange bedeutungslos. Köhler muss prüfen, ob es Verfahrensfehler gab. Mit dem Schutz der Kinder dürfte er eigentlich nicht argumentieren.

    Comment by Milo — 14.07, 2009 @ 08:40

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.