Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.7.09

Netzsperren: Deutschland verstößt weiterhin gegen EU-Recht

Thomas Hoeren hat vor einiger Zeit im Beck Blog darauf hingewiesen, dass die Bundesrgierung mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet auch gegen Vorgaben des Europarechts verstößt, weil in der Transparenzrichtlinie die Verpflichtung enthalten ist, dass die Mitgliedstaaten Gesetzgebungsvorhaben, die Dienste der Informationsgesellschaft betreffen, im Entwurfsstadium notifizieren müssen. Insoweit muss der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Nach einer Notifizierung besteht deshalb eine Stillhalteverpflichtung von drei Monaten. Während dieses Zeitraums darf die Regelung national nicht endgültig verabschiedet werden.

Erstaunlicherweise hat die Bundesregierung die Kritik von Hoeren aufgenommen und tatsächlich am 07.07.2009 eine Notifizierung bei der Kommission hinterlegt. Allerdings hat man dort nur über den, zu diesem Zeitpunkt bereits wieder überholten Entwurf eines § 8a TMG informiert.

Skuril an dieser Konstellation ist, dass die Stellungnahmefrist und damit die Stillhaltepflicht erst am 08.10.2009 endet. Diese Frist ist freilich Makulatur, weil das Gesetzgebungsverfahren bereits abgeschlossen ist und das Gesetz schon am 01.08.09 in Kraft treten soll.

Die Bundesrepublik Deutschland verstößt jetzt also bewusst und gezielt gegen die Vorgaben der Transparenzrichtlinie. Euraparechtlich hätte das Gesetz nicht vor dem 08.10.09 vom Bundestag beschlossen werden dürfen.

Interessant ist nun, ob die Kommission oder ein Mitgliedsstaat der EU das eurparechtswidrige Vorgehen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beanstanden wird.

posted by Stadler at 11:35  

15 Comments

  1. Wenn Ihnen das keiner deutlich abverlangt, dann sciher nicht. Also, Herr Anwalt, auf auf… :)

    Comment by Pascal Rosenberg — 14.07, 2009 @ 11:45

  2. Kann jemand dem Bundespräsidenten in einem offiziellen Schreiben (vielleicht wieder der nette Anwalt, der den AK-Zensur und Mogis ect… vertritt) den Bruch von EU-Recht nochmal verdeutlichen – würde ihm sicher bei seinen Prüfungspflichten helfen.

    Comment by Anonymous — 14.07, 2009 @ 13:05

  3. Wen interessiert denn die Eu-Vorschrift? Es geht um die Kinder!!!!

    Comment by Siegfried Schlosser — 14.07, 2009 @ 13:58

  4. Kann jmd. den EuGH anrufen?

    Comment by Anonymous — 14.07, 2009 @ 18:27

  5. Sehr geehrter Herr Schlosser,

    es geht hier nicht um Kinder. Das, was die Bundesregierung da tut, wird nicht ein einziges Kind schützen. Es wird auch niemanden abhalten, sich so etwas anzusehen. Ganz im Gegenteil. Es wird eine trügerische Sicherheit geschaffen und die Kriminellen können schön brav im Hintergrund weitermachen, ohne dass jemand offiziell was davon merkt. Is ja alles super. Wir haben ja Netzsperren. Das funktioniert so nicht. Lassen Sie sich das von einem befreundeten Computerexperten erklären, der sich mit Netzwerktechnik auskennt.

    Comment by Pascal Rosenberg — 14.07, 2009 @ 19:47

  6. Die herunterladbare Word-Datei [sic!] wurde zuletzt am 08.07.09 geändert…

    Comment by Anonymous — 15.07, 2009 @ 02:52

  7. 01.08. oder 08.10., ist doch nur ein Zahlendreher. ;-)

    Ggf. hat Köhler eben bis nach der Wahl Zeit, zu unterschreiben.
    Wobei die EU weiterhin den falschen Gesetzestext zu haben scheint.

    Comment by Anonymous — 15.07, 2009 @ 03:04

  8. Wie oft darf eine Regierung eigentlich noch gegen Richtlinien und dergleichen verstoßen bis mal jemand mit der Faust auf den Tisch haut ?
    Unglaublich, was hierzulande passiert momentan.

    Comment by core — 15.07, 2009 @ 07:59

  9. Nur so ein Gedanke, wer kann den da Einspruch erheben? Haben die Piraten nicht jemandem im Europaparlament sitzen, den das interessieren dürfte?

    Comment by Zing — 15.07, 2009 @ 16:05

  10. Da wird keiner was beanstanden, das ist alles ein abgekartertes Spiel um Macht und Geld.

    Comment by Christian Schnitt — 15.07, 2009 @ 16:51

  11. Ob da eine unmittelbare Zuständigkeit liegt, weiß ich nicht: Aber in der Tat könnte ich mir einen Hinweis an den Abg. der Piratenpartei bzw. auch an Silvana Koch-Mehrin (tut dem einen oder anderen weh, ich weiß) vorstellen. Vielleicht haben die Drähte in Kommissionsbürokratie, damit die der deutschen Regierung mal auf die Finger klopft.

    Comment by Jörg Rowohlt — 15.07, 2009 @ 18:40

  12. Es wäre notwendig die Kommission oder eine Regierung eines EU-Mitgliedsstaates anzuspitzen. Wenn jemand glaubt, da etwas anschieben zu können, dann sollte er das tun.

    Comment by Pavement — 16.07, 2009 @ 10:21

  13. Koch-Mehrin? Quoten-Blondie?

    Dann lieber Alvaro …

    Comment by JensMueller — 17.07, 2009 @ 10:37

  14. Weil es mich interessiert hatte ich gestern einfach mal ne kurze Mail ans Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geschickt und wollte mal wissen was die dazu sagen. Heute habe ich eine Antwort bekommen! Demnach wurde auch das Zugangserschwerungsgesetz notifiziert, allerdings hat es die Kommission versäumt dieses ebenfalls in die TRIS-Datenbank einzustellen. Warum man allerdings alte Entwürfe in ein Notifizierungsverfahren gibt hat mir das Referat Medienrecht; Neue Dienste leider nicht mitgeteilt.

    Frank Berger
    http://www.scheiss-software.de

    Comment by Anonymous — 31.07, 2009 @ 10:32

  15. Ich würde mit dem Anschalten auch warten, bis die Bundestagswahl vorbei ist.

    Comment by Anonymous — 3.08, 2009 @ 21:30

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