Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.7.09

EU-Datenschutzgruppe gibt Empfehlungen zum Datenschutz in sozialen Netzwerken

Die Art. 29 Datenschutzgruppe, ein unabhängiges Beratungsgremium in Fragen des Datenschutzes, hat eine Stellungnahme/Empfehlung zum Datenschutz in Social Networks veröffentlicht.

Das Expertengremium befasst sich in seinem Papier u.a. mit dem Schutz von Rechten Dritter und fordert insoweit, dass der Plattformbetreiber von seinen Nutzern verlangen soll, dass Bilder von Dritten und Informationen über Dritte nur mit deren Zustimmung eingestellt werden.

Außerdem soll die Homepage des Betreibers einen Link zu einer Beschwerdestelle anbieten, an die sich Mitglieder und Dritte in Fragen des Datenschutzes wenden können.

Diese Empfehlungen sind nicht verbindlich. Die EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien Reding unterstützt diese Forderungen allerdings grundsätzlich und hat die großen Social Networks bereits im April 2009 aufgefordert,speziell jugendliche Nutzer besser zu schützen. Frau Reding sagte wörtlich:
„Ich vertrete die Auffassung, dass zumindest die Online-Profile von Minderjährigen unbedingt standardmäßig als privat eingestuft und für Internet-Suchmaschinen unzugänglich sein müssen. Die Europäische Kommission hat bereits Betreiber von Websites zur sozialen Vernetzung aufgefordert, mit Profilen von Minderjährigen im Wege der Selbstkontrolle sorgsam umzugehen. Ich bin bereit, neue Regeln dafür aufzustellen, falls dies erforderlich ist.“

posted by Stadler at 12:50  

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