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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.7.09

BGH: 3-D-Marke Legostein gelöscht

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte einen Legostein mit der typischen Noppenanordnung auf der Oberseite im Jahre 1996 als dreidimensionale Marke für die Ware „Spielbausteine“ eingetragen.

Der Bundesgerichtshof hat die vom Bundespatentgericht ausgesprochene Löschung der Marke bestätigt. Er hat angenommen, dass der Legostein von der Eintragung als dreidimensionale Marke nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ausgeschlossen ist. Nach dieser Bestimmung sind Zeichen dem Markenschutz nicht zugänglich, wenn sie ausschließlich aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass im Allgemeininteresse Formen vom Markenschutz freigehalten werden müssen, deren wesentliche Merkmale eine technische Funktion erfüllen.

Der Bundesgerichtshof ist davon ausgegangen, dass für die Frage der Eintragung des Spielbausteins als Marke ausschließlich auf die Klemmnoppen auf der Oberseite des Spielsteins abzustellen ist. Die quaderförmige Gestaltung des Steins kann für den Markenschutz nicht berücksichtigt werden, weil es sich um die Grundform der Warengattung handelt, die nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht geschützt werden kann. Die Noppen auf der Oberseite des Spielsteins haben ausschließlich eine technische Funktion. Sie sind im Zusammenwirken mit der Gestaltung der Innenseite des Spielsteins Teil des für Lego typischen Klemmsystems. Über weitergehende nicht technische Gestaltungsmerkmale verfügt der Legobaustein nicht. Die technischen Bestandteile des Spielsteins müssen aber im Interesse der Wettbewerber vom Markenschutz freigehalten werden.

Beschlüsse vom 16. Juli 2009; Az.: I ZB 53/07 und I ZB 55/07 – Legostein
Quelle: Pressemitteilung 158/2009 des BGH vom 17.07.09

posted by Stadler at 14:03  

3 Comments

  1. Etwas weltfremd, wie ich finde. Zum einen ist ein Legostein etwas, das jeder Mensch, nicht nur ein Kind, identifiziert: Noppen, Quaderform das ist "ein Lego". Dabei spielt die Form der Noppen eine Rolle.

    Für wen soll der Markt denn nun geöffnet werden? Für Hersteller von Zusammensteckblöcken für Kinder? Oder gleich für Hersteller von Legosteinen (Legostein-Kompatiblen, wenn man so will)? Das heisst also, dass jeder Legosteine bauen darf, er darf sie höchstens nicht Lego nennen? Ein konsumentenunfreundliches Urteil (wegen der Verwechslungsgefahr) und ganz eindeutig ein kompletter Richtungswechsel im Markenrecht. Und ein schwarzer Tag für Lego.

    Man sieht, ich habe vor gefühlt 100 Jahren auch viel Zeit mit Legos verbracht, oder woher kommt jetzt auf einmal diese Emotion?

    Comment by svb — 17.07, 2009 @ 16:21

  2. Die BGH-Richter sind wohl schon zu alt für Legosteine. ;-)

    Die Frage ist eher die, gibt es bei Lego etwas, das über die technische Funktion hinausgeht und das Design eindeutig als Lego identifiziert? Bei 3-D-Marken geht es nämlich effektiv um Designschutz.

    Das ist vermutlich aber kein Paradigmenwechsel, sondern eine Einzelfallentscheidung

    Comment by Pavement — 17.07, 2009 @ 21:14

  3. Eine Frage: Warum ist der Legostein als dreidimensionale Marke aktuell noch im Register des DPMA als Marke eingetragen? Dauert der Löschungsvorgang so lange?

    VG,
    Matthias

    Comment by Anonymous — 16.02, 2010 @ 16:00

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