Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.6.09

BGH verhandelt heute "spickmich.de"

Der Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 196/08) verhandelt heute die Revision gegen eine Entscheidung des OLG Köln, in der es um die Zulässigkeit des Portals „spickmich.de“ geht, auf dem Lehrer (durch Schüler) bewertet und benotet werden. Das OLG Köln hat diese Form der öffentlichen Bewertung im Netz für zulässig erachtet.

Kläger ist der Philologenverband des Landes NRW. Es ist bezeichnend, dass gerade die Berufsgruppe, die täglich Menschen benotet und bewertet offenbar selbt nicht damit zu Recht kommt, von anderen bewertet zu werden.

Es wird erwartet, dass der BGH grundsätzliche Ausführungen zum Spannungsverhältnis von Persönlichkeitsschutz und öffentlicher Bewertung von Personen im Internet macht. Auch datenschutzrechtliche Aspekte werden wohl thematisiert werden.
Quelle: Pressemitteilung des BGH 60/2009

posted by Stadler at 09:31  

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