Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.4.09

Update: Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie

Der Gesetzesentwurf vom 01.04.09, über den ich in meinem letzten Beitrag berichtet habe, ist nicht mehr ganz aktuell. Es gibt mittlerweile eine Beschlussvorlage für die Kabinettssitzung der Bundesregierung am 22.04.09. Diese liegt mir vor.

Was die Regelungen in dem neu zu schaffenden § 8a TMG angeht, konnte ich auf den ersten Blick keine nennenswerten Änderungen zum Entwurf vom 01.04.09 erkennen.

Die Bundesregierung plant also offenbar dieses Gesetzesvorhaben am 22.04.09 zu beschließen und dann als Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen.

Für morgen ist auch bereits eine entsprechende Pressekonferenz anberaumt worden.

Update: Einige Abweichungen im Detail ergeben sich allerdings. Die Überschrift von § 8a TMG-E wurde in „Erschwerung des Abrufs von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ geändert. Es sind auch noch einige kleinere inhaltliche Änderungen vorgenommen worden. Die m.E. einzige inhaltlich relevante Änderung wurde in § 8 Abs. 2 TMG-E vorgenommen. Im Entwurf vom 01.04.09 hieß es noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die Kinderpornografie enthalten und auf der Sperrliste aufgeführt sind. In der Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen, so dass der Provider sperren muss, sobald ein Angebot auf der Sperrliste aufgeführt ist.

Die Beschlussvorlage stammt übrigens aus dem Hause des Herrn von und zu Guttenberg (BMWi).

Update: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist mittlerweile beim BMWi online.

posted by Stadler at 17:20  

11 Comments

  1. Kann man diese Vorlage irgendwo einsehen? Ich würde die Daten daraus gerne genauer analysieren und in eine Datenbank eintragen. Mfg,
    Thomas

    Comment by Spunkmeyer — 21.04, 2009 @ 19:52

  2. Ja, wie jetzt?

    Die Einschränkung auf Kinderpornografie wurde aus dem verbindlichen Vorschriftsteil in die unverbindliche Überschrift verbannt?

    Die Provider werden auf Gedeih und Verderb verpflichtet, kommentarlos zu sperren, was ihnen vorgeschrieben wird?

    Das ging ja diesmal ganz besonders schnell.

    Comment by doppelfish — 21.04, 2009 @ 20:26

  3. Welche Inhalte fallen nun unter dieser Zensur?

    In Frankreich machte es ja auch Furore das man das Internet von „Raubkopieren“ sperren kann (auch wenn die Gesetzesvorlage doch noch vorerst gescheitert ist).

    Comment by shevegen — 21.04, 2009 @ 21:53

  4. shevegen: In Frankreich strebt man an, einzelnen Menschen die Nutzung des Internets zu verbieten. Hier geht es darum, daß man beliebige Inhalte des Internets für alle Nutzer sperrt.

    Comment by doppelfish — 21.04, 2009 @ 23:06

  5. Bitte gesamten Entwurf veröffentlichen. Zum Beispiel auf wikileaks.org … dafür ist es ja da.

    Comment by Anonymous — 21.04, 2009 @ 23:47

  6. es geht hier gar nicht mehr um Zensur oder Filterung verschiedenster Inhalt, es ist viel schlimmer. Kombiniert einfach dieses Gesetz mit der Vorratsdatenspeicherung. Daraus wird dann Totalüberwachung. Denn auf dem Stoppseitenserver wird klammheimlich auch die IP Adresse protokolliert. Je mehr URLs auf die Liste gelangen, desto mehr Möglichkeiten gibt es auf Providerseite und BKA-Seite, von jedem ein umfangreiches Surfprofil mit deinen Adressdaten anzufertigen.

    Da is das Blockieren oder die Zensur noch relativ harmlos. Denkt mal drüber nach, welche Möglichkeiten sich daraus ergeben.

    Comment by Anonymous — 21.04, 2009 @ 23:50

  7. Wenn man so eine Liste schon mal hat, dann wäre es ja albern nicht auch Holocaustleugner und Naziseiten zu sperren – gerade da macht ja das Ausland nicht immer mit.

    Und wieso nicht auch Haßprediger und Islamisten sperren.

    Frau Schavan hat schon gefordert gewalthaltige Spiele (und Videos?) zu sperren.

    Eine Liste ist so irrsinnig praktisch. Womöglich können sich dann auch Leute auf die Liste draufklagen – also nicht sich selbst, aber ihr Anliegen. YouTube sperren wegen Porno (Jugendschutz), PirateBay und Ebay wegen Urheber- und Markenrecht – man könnte das Netz auch ganz zu machen.

    Besser man macht eine Whitelist mit Seiten, die nicht gesperrt werden, die ist kürzer.

    Comment by Stefan W. — 22.04, 2009 @ 05:12

  8. @shevegen: Zu den Gesetzesvorhaben in Frankreich – das wird für Herrn Sarkozy jetzt etwas schwieriger, denn gestern hat eine Kommission des EU-Parlaments einen klaren Schritt in die Richtung des Schutzes der Bürgerrechte im Internet gemacht … siehe

    http://www.laquadrature.net/en/victory-for-eu-citizens-amendement-138-was-voted-again

    Zu dem Gesetzesentwurf … na da wird ja langsam klar worum es wirklich geht … eben nicht nur um Seiten, die KiPo enthalten sondern alles was das BKA zensieren will – und natürlich auch Seiten die einen Link auf eine zu Unrecht auf die Sperrliste geratene Domain beinhalten. Bye, bye Rechtsstaat …willkommen bei der willkürlichen Zensur einer Behörde. Eine Überprüfung der Zensur ist nicht gestattet – mehr noch jede kritische Auseinandersetzung mit dem Thema kann einen ebenfalls auf den Index bringen.

    Comment by Cross — 22.04, 2009 @ 08:05

  9. hi,

    wo gibt es diese Version des Entwurfes?

    Ich kenne nur diese hier:
    http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-gesetzes-zur-bekaempfung-der-kinderpornographie-in-kommunikationsnetzen,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf

    ValiDOM

    Comment by Anonymous — 22.04, 2009 @ 14:20

  10. Ich finde diese Sperren auch daneben, aber man sollte schon bei der Wahrheit bleiben.

    Natürlich steht in §8(2) nichts mehr von Kinderpornographie, da die Inhalte der Sperrliste (eben selbige KiPo) in §8(1) definiert werden.

    Geht ja auch nicht anders, da die Mitarbeiter bei den Providern sich ja selbst strafbar machen würden, wenn sie KiPo-Angebote nachprüfen würden.

    Comment by Anonymous — 22.04, 2009 @ 16:43

  11. Es wäre schon interessant, diesen geänderten Entwurf mal zu sehen. Gibt es den inzwischen irgendwo online?

    Comment by Max — 23.04, 2009 @ 08:23

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.