Generalanwalt beim EuGH: § 9a TKG ist nicht richtlinienkonform
In einem Vertragsverletzungsverfahren (Rechtssache C‑424/07) zu § 9a des Telekommunikationsgesetzes (TKG)beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom 23.04.09 davon aus, dass Deutschland durch den Erlass von §§ 3 Nr. 12b und 9a TKG gegen die EG-Richtlinien zum Telekommunikationsrecht verstossen hat.
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