Zeitungszeugen: Freistaat Bayern unterliegt vor LG München I
Im Streit um die Nachdrucke von NS-Zeitschriften hat der Freistaat Bayern eine Niederlage einstecken müssen. Zumindest Nachdrucke bis zum Jahre 1938 sollen zulässig sein, weil das Urheberrecht insoweit jedenfalls erloschen sei.
Quelle: tagesschau.de
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