Störerhaftung des Forenbetreibers
In der neuen Ausgabe von JurPC findet sich ein Aufsatz von Reto Mantz mit dem Titel „Fällt die strikte Linie des LG Hamburg im Bereich der Störerhaftung? -Anmerkung zu OLG Hamburg, Urt. v. 4.2.2009 – 5 U 167/07 – Haftung des Forenbetreibers„
Ob die Entscheidung einen Wendepunkt in der hanseatischen Rechtsprechung markiert, wie Mantz meint, bleibt abzuwarten. Dies zumal derselbe Senat in einer anderen Entscheidung kürzlich noch andere Tendenzen hat erkennen lassen, wobei sich diese andere Entscheidung – in durchaus fragwürdiger Wiese – vordergründig auf das Konstrukt des Sichzueigenmachens stützte.