Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.2.09

Verwendung fremder Produktfotos auf eBay kann teuer werden

Bei eBay ist es ein ganz beliebtes Spielchen und viele machen es aus Unwissenheit. Wenn man ein bestimmtes Produkt bei eBay zum Verkauf einstellt und kein eigenes Produktfoto zur Hand hat, dann ist die Versuchung groß, sich schnell irgendwo ein Foto desselben Produkts zu kopieren.

Damit verletzt man allerdings das sog. Lichtbildrecht des Fotografen nach § 72 UrhG. Der Fotograf/Urheber kann deshalb nicht nur Unterlassung verlangen, sondern auch Schadensersatz, der zumeist in Form der sog. Lizenzanalogie gefordert wird. Hierzu ist es bei Fotos beliebt, die sog. MFM-Liste heranzuziehen, um die Höhe des Schadens zu beziffern.

Einen aktuellen Fall dieser Art hat gerade das OLG Brandenburg (Urteil vom 3.2.2009 – 6 U 58/08) entschieden. Der dortige Beklagte ist übrigens noch vergleichsweise billig davon gekommen.

posted by Stadler at 17:35  

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