Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.2.09

Rechtsanwalt von Gravenreuth muss in Haft

Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 02.02.2009 – (4) l Ss 4/09 (8/09) (571) 63 Js 6608/06 Ns (165/07 – die Revision des Münchener Rechtsanwalts Günther Freiherr von Gravenreuth gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. September 2008 mit der Maßgabe verworfen, dass er des vollendeten Betruges schuldig ist. Das Landgericht Berlin hatte den als Abmahnanwalt in der IT-Szene berüchtigten Gravenreuth im letzten Jahr zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, wegen Betrugs zu Lasten der Tageszeitung (taz). Die hiergegen gerichtete Revision des Anwalts blieb ohne Erfolg. Gravenreuth muss somit die Haft antreten.

Ich habe in den letzten Jahren eine ganze Menge Rechtsstreitigkeiten mit ihm als Gegenanwalt geführt und bei einer Podiumsdiskussion in einem Uni-Hörsaal haben wir uns auch einmal gegenüber gestanden. Ein trauriges Ende einer Anwaltskarriere.

posted by Stadler at 11:39  

Ein Kommentar

  1. Nun, noch ist er Anwalt und sollte wohl auch seine Zulassung behalten, sofern sich seine finanziellen Verhältnisse nicht verschlechtern.
    Aber ein seltsamer Mensch scheint er zu sein. Kein anderer Anwalt dürfte so – sagen wir mal unbeliebt – gewesen sein, wie er. Hat an Stelle seiner Auftraggeber virtuell die meisten Anfeindungen im Netz bzw. Internet entgegengenommen, aber trotzdem immer wieder die Öffentlichkeit im Web gesucht und meistens gerade dort, wo er nicht beliebt war. Ob sein Motto eventuell: Viel Fein – Viel Ehr ! war, weiß ich nicht, finde es nur ungewöhnlich. Man könnte es fast als masochistisches Verhalten ansehen, das er die Anfeindungen scheinbar fast gesucht hat. Trotzdem blieb er immer sachlich und begab sich nicht auf eine Stufe mit denen, die ihm »nichts Gutes« wünschten. Erstaunlich auch sein bis zuletzt geäußerter Optimismus, das er um eine Haft herum kommt.

    Vielleicht wäre es sinnvoller gewesen, er hätte sich in den letzten Jahren mehr mit Strafrecht beschäftigt. Wäre zwar nicht so finanziell lohnend gewesen, hätte aber vielleicht weitere Verurteilungen verhindern können.

    PS: Ihr Link zu dem Beschluß funktioniert nicht: »Error 404 – Not found
    Die angegebene Seite konnte nicht gefunden werden.« Habe aber den Beschluß bereits über einen anderen Link gelesen.

    Comment by LoVo — 8.02, 2009 @ 01:24

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