Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.2.09

Haftung von „bild.de“ für Google-Suchtreffer?

Mit Interesse habe ich die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 13.01.2009 (Az.: 27 O 927/08) gelesen, die von Kollegen z.T. dahingehend zusammengefast worden ist, das Landgericht hätte eine Haftung von „bild.de“ für Google-Suchtreffer bejaht, weil Bild die Suchfunktion von Google bei sich eingebunden hat.

Der Sachverhalt stellt sich freilich im entscheidenen Punkt etwas anders dar. Über die eingebundene Google-Suche war bei der auf bild.de eingeschränkten Suche der inkriminierte Beitrag immer noch als Suchtreffer sichtbar. Der Volltext war zwar gelöscht, die auf bild.de beschränkte Suche zeigte aber nach wie vor den Snipplet-Text: „Meret Becker: Ich suche einen Mann – Berlin – Bild.de“ an.

Ob dieses Treffergebnis auf dem Google-Cache oder einem weiterhin bei der Beklagten vorhandenen Inhalt beruhte, blieb streitig.

Das Landgericht Berlin meinte nun, dass es sich ja noch wie vor um eine eigene Äußerung der Beklagten handelt, die im Ergebnis weiterhin über ihre eigene Website abrufbar ist.

Die Entscheidung behandelt also einen Sonderfall, der mit der typischen Frage, ob für fremde Inhalte, die über Google Snipplets angezeigt werden, gehaftet wird, nur bedingt vergleichbar ist.

Denn das Landgericht Berlin hat natürlich Recht mit der Feststellung, dass es sich um eine eigene Äußerung von bild.de handelt, die im Ergebnis wiederum über die Website der Beklagten aufrufbar ist.

Kann man also für eigenen Content haften, den man selbst möglicherweise entfernt hat, den man aber dann über den Umweg des Treffertextes von Google doch wieder über seine eigene Wesbite anzeigt? Eine spannende Frage, die noch zu diskutieren sein wird.

posted by Stadler at 10:18  

20.2.09

Haftung von "bild.de" für Google-Suchtreffer?

Mit Interesse habe ich die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 13.01.2009 (Az.: 27 O 927/08) gelesen, die von Kollegen z.T. dahingehend zusammengefast worden ist, das Landgericht hätte eine Haftung von „bild.de“ für Google-Suchtreffer bejaht, weil Bild die Suchfunktion von Google bei sich eingebunden hat.

Der Sachverhalt stellt sich freilich im entscheidenen Punkt etwas anders dar. Über die eingebundene Google-Suche war bei der auf bild.de eingeschränkten Suche der inkriminierte Beitrag immer noch als Suchtreffer sichtbar. Der Volltext war zwar gelöscht, die auf bild.de beschränkte Suche zeigte aber nach wie vor den Snipplet-Text: „Meret Becker: Ich suche einen Mann – Berlin – Bild.de“ an.

Ob dieses Treffergebnis auf dem Google-Cache oder einem weiterhin bei der Beklagten vorhandenen Inhalt beruhte, blieb streitig.

Das Landgericht Berlin meinte nun, dass es sich ja noch wie vor um eine eigene Äußerung der Beklagten handelt, die im Ergebnis weiterhin über ihre eigene Website abrufbar ist.

Die Entscheidung behandelt also einen Sonderfall, der mit der typischen Frage, ob für fremde Inhalte, die über Google Snipplets angezeigt werden, gehaftet wird, nur bedingt vergleichbar ist.

Denn das Landgericht Berlin hat natürlich Recht mit der Feststellung, dass es sich um eine eigene Äußerung von bild.de handelt, die im Ergebnis wiederum über die Website der Beklagten aufrufbar ist.

Kann man also für eigenen Content haften, den man selbst möglicherweise entfernt hat, den man aber dann über den Umweg des Treffertextes von Google doch wieder über seine eigene Wesbite anzeigt? Eine spannende Frage, die noch zu diskutieren sein wird.

posted by Stadler at 10:18  

20.2.09

Nach einem Jahr Prozess schlägt das Gericht Mediation vor

In einem seit einem Jahr laufenden höchst streitigen IT-Prozess vor dem Landgericht Frankfurt/Oder schlägt das Gericht nunmehr plötzlich, eine „alternative Streitschlichtung im Wege der Mediation“ vor, nachdem vor ca. 3 Monaten auf Wunsch des Gerichts einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zugestimmt worden ist. Bin gespannt, was der Mandant dazu sagt. ;-)

posted by Stadler at 10:02  

20.2.09

Internetzensur in Itallien

In Deutschland wird seit einiger Zeit über Netzsperren diskutiert, um kinderpornografische Inhalte auszublenden.

In Italien, wen wunderts, geht man noch einen Schritt weiter. Dort sollen Internet Service Provider generell Websites mit strafbaren Inhalten blockieren und zwar auf Anordung des Innenministeriums.

Man kann sich leicht ausmalen, wozu das führt. Große Projekte und Plattformen wie Wikipedia, Wayback-Machine oder YouTube werden komplett ausgesperrt, weil man glaubt dort auf einzelne rechtswidrige Inhalte gestoßen zu sein.
Quellen:
Corinna di Gennaro
Beppe Grillo’s Blog

posted by Stadler at 09:31  

20.2.09

Amerikanische Anwaltskanzlei Jones Day will sich nicht verlinken lassen

Was in Deutschland nach der Paperboy-Entscheidung des BGH längst zugunsten der Linkfreiheit geklärt ist, scheint in den USA wieder zunehmend ein Thema zu sein, wobei sogar große Anwaltskanzleien vorschreiben wollen, in welcher Form auf sie und Ihre Site verlinkt werden darf. Im kónkreten Fall wurde von der Immobilienplattform „BlockShopper“ auf die Unterseite eines bestimmten Anwalts von Jones Day verlinkt, die die Biografie des Rechtsanwalts enthielt.

Offenbar scheint die amerikanische Rechtsprechung zumindest in Teilen noch nicht so weit zu sein wie der BGH, was dort dann zu merkwürdigen Vergleichen dahingehend führt, dass sich der Beklagte verpflichtet, bestimmte Links zu ändern oder zu entfernen.
Quelle: Slate

posted by Stadler at 09:15  

19.2.09

Wer möchte das Internet kontrollieren?

Ein interessanter Hintergrundbericht von netzpolitik.org über die Anhörung im Europaparlament zum sog. Telecom-Paket und dem Medina Report.

posted by Stadler at 17:50  

19.2.09

Nervöser Schuldner

Manche Dinge ändern sich nie. Schuldner zahlt nicht und reagiert auch auf Mahnungen und Zahlungsaufforderungen nicht. Dann Klage, Versäumnisurteil und weitere Zahlungsaufforderung. Immer noch keinerlei Reaktion des Schuldners. Und kaum sind seine Geschäftskonten gepfändet, gleich drei Anrufe an einem Tag. Woran das nur liegt.

posted by Stadler at 14:05  

19.2.09

Wem gehören die Nutzerdaten in Communities?

Nach dem Theater um die Änderung der AGB von Facebook vergleicht Spiegel Online die AGB mehrerer Social Networks miteinander. Das Fazit von SPON: So weit wie Facebook gehen die anderen nicht.

posted by Stadler at 13:36  

19.2.09

BGH: Schadensersatz wegen Datenverlust

Gerade veröffentlicht. Ein sehr interessantes Urteil des Bundesgerichtshofs zur Schadenshöhe bei Datenverlust. Es geht insbesondere um die Frage des Ersatzes von Wiederherstellungskosten oder alternativ Wertersatz für den Fall der Nichtwiederherstellbarkeit.
BGH, Urteil vom 09.12.2008 – VI ZR 173/07

posted by Stadler at 09:27  

19.2.09

Europäischer Datenschutzbeauftragter gegen Three-Strikes-Out Konzept

Der europäische Datenschutzbeauftragte hat sich in einer schriftlichen Stellungnahme vom 16.02.09 erneut gegen die Einführung des Three-Strikes-Out Modells im Zuge des Telecom-Pakets ausgesprochen.

posted by Stadler at 09:08  
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