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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.1.09

OLG Köln: Schriftliches Urteil im Antisemitismusstreit

Das Urteil des OLG Köln im sog. „Antisemitismusstreit“ liegt nunmehr im Volltext vor.

Der Journalist Henryk M. Broder hatte im Mai 2008 in dem Blog „Die Achse des Guten“ den er mitbetreibt, einen offenen Brief an die WDR-Intendantin publiziert, in dem er sich über Äußerungen von Evelyn Hecht-Galinski, der Tochter von Heinz Galinski, in einer Radiosendung des WDR mokierte.

Broder schrieb u.a. wörtlich:
„Jeder kölsche Jeck mit zwei Promille im Blut würde sogar an Weiberfastnacht erkennen, dass Frau EHG eine hysterische, geltungsbedürftige Hausfrau ist, die für niemanden spricht außer für sich selbst und dabei auch nur Unsinn von sich gibt. Ihre Spezialität sind antisemitisch-antizionistische Statements, die zur Zeit mal wieder eine kurze Konjunktur haben“.

Wegen der Aussage, sie sei antisemitisch hat Hecht-Galinski beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt, die das Oberlandesgericht wieder aufgehoben hat.

Die Aussage Broders bewegt sich jedenfalls im Grenzbereich zur Beleidigung, weshalb man den Sachverhalt sicherlich juristisch auch anders bewerten kann.

Im Interesse der Meinungsfreiheit begrüße ich das Urteil des OLG Köln allerdings ausdrücklich.

Qualitätsjournalismus, den sich Herr Broder und seine Kollegen von der Achse des Guten auf die Fahnen geschrieben haben, stelle ich mir dennoch anders vor. Sind das also die Publizisten, die mit Verve und unkonventionellem Denken den Mainstream herausfordern, wie man auf der Website „Achse Des Guten“ lesen kann? An anderer Stelle habe ich heute gelesen, getretener Quark wird breit, nicht stark. Das trifft es deutlich besser.

OLG Köln, Urteil vom 06.01.2009, Az. 15 U 174/08

posted by Stadler at 17:38  

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