Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.12.08

Schon wieder NPD-Verbotsverfahren?

Warum man als Bayerischer Ministerpräsident nach dem Angriff auf den Paussauer Polizeichef unbedingt eine Diskussion über einen neuerlichen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht anzetteln muss, ist mir ein Rätsel.

Das Verfassungsgericht hatte das Verbotsverfahren 2003 wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil wegen der vom Verfassungsschutz eingeschleusten und bezahlten V-Leute die strikte Staatsfreiheit der NPD vom Gericht nicht festgestellt werden konnte. Die Durchsetzung der Führungsebene der NPD mit V-Leuten des Verfassungsschutzes macht nach Ansicht des BVerfG eine Einflussnahme des Staates auf die Willensbildung und Tätigkeit der NPD unvermeidbar.

Ein Verbotsverfahren kann also überhaupt nur dann durchgeführt werden – womit noch nichts über die Erfolgsaussichten gesagt ist – wenn die Geheimdienste und Sicherheitsbehörden ihre V-Leute eine gewisse Zeit vor Stellung des Verbotsantrags vollständig abziehen. Nachdem dies offenbar bislang nicht passiert ist, läuft man mit einem neuerlichen Verbotsantrag wiederum Gefahr, dass das Bundesverfassungsgericht gar nicht zur Sache entscheiden wird, weil nach wie vor ein Verfahrenshindernis besteht.

posted by Stadler at 11:14  

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