Pressefreiheit in der Krise?
Die TAZ sieht die Pressefreiheit in der Krise. TAZ-Justitar Peter Scheibe beschwört in seinem Artikel Grundrecht in der Krise eine Krise des Presserechts, weil die Verlage angesichts der Rezession immer weniger bereit seien, ihre Rechte vor Gericht wahrzunehmen.
Wenn das als Begründung für eine Krise der Pressefreiheit taugt, dann sind wirtschaftskrisenbedingt derzeit freilich alle möglichen Grundrechte in der Krise.
Scheibe begrüßt in seinem Beitrag außerdem Bestrebungen, den sog. fliegenden Gerichtsstand abzuschaffen. Aus der Warte eines Verlags mag es sicher bequem sein, wenn man nur an seinem Sitz verklagt werden kann. Aus Sicht des Betroffenen ist es speziell bei Veröffentlichungen im Internet allerdings völlig unerheblich, ob die Inhalte von Berlin, München oder Australien aus ins Netz gestellt werden. Der Effekt ist dergleiche. Ob hier der Sitz des Publizierenden tatsächlich der sachgerechtere Anknüpfungspunkt ist, darf man bezweifeln.