Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.12.08

Notebookverbot im Gerichtssaal

Der vorsitzende Richter kann die Nutzung von Notebooks in der Gerichtsverhandlung verbieten, meint jetzt auch das Bundesverfassungsgericht.

Ich frage mich da natürlich, wie sich die Justiz das so vorstellt mit dem elektronischen Rechtsverkehr und dem elektronischen Datenaustausch zwischen Anwälten und Gericht. Mit welchem Gerät wird der Anwalt wohl im Gerichtssaal sitzen, wenn er nur noch über eine elektronische Handakte verfügt? Genau. Es sei denn, der Vorsitzende hat sein Notebook des Saales verwiesen. Ein Stück aus dem Tollhaus.
Beschluss des BVerfG vom 03.12.2008 – 1 BvQ 47/08

posted by Stadler at 14:53  

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