Herausgabe des Quellcodes per einstweiliger Verfügung
Landgericht München I: Herausgabe des Quellcodes kann auch mittels einstweiliger Verfügung verlangt werden
Beschluss des LG München vom 21.08.2008, Az.: 21 O 14389/08
Kommentare deaktiviert für Herausgabe des Quellcodes per einstweiliger Verfügung