EuGH: Erfassung von EU-Ausländern im Ausländerzentralregister ist diskriminierend
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16.12.08 (Az.:C?524/06) entschieden, dass die Erfassung von EU-Ausländern im deutschen Ausländerzentralregister eine unzulässige Diskriminierung darstellt.
Art. 12 Abs. 1 EG-Vertrag ist nach der Entscheidung dahingehend auszulegen, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, zur Bekämpfung der Kriminalität ein System zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu errichten, das nur Unionsbürger erfasst, die keine Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats sind.
Das Urteil des EuGH im Volltext