Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.1.09

Kritik am BITKOM-Leitfaden zum Urheberrecht

Die BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) hat unlängst einen Leitfaden zum richtigen Umgang mit dem Urheberrecht veröffentlicht.

Stephan Ott hat diesen Leitfaden mit Blick auf Hyperlinks analysiert und einige Ausführungen als rechtlich problematisch kritisiert.

Zu Recht weist Ott beispielsweise darauf hin, dass die Aussage, bei Hyperlinks in Form von Thumbnails sei Vorsicht geboten, deplaziert ist, weil es dabei nicht um die Verlinkung als solche geht. Es gibt schlicht keine Hyperlinks in Form von Thumbnails, weshalb diese These auch eher verwirrend ist.

Erstaunlich ist auch, dass man bei der BITKOM Deep-Links weiterhin für problematisch hält. Links, die direkt auf den gewünschten Content auf einer Unterseite führen, sind nicht nur die gängige und übliche Art der Verlinkung, sondern spätestens seit der Paperboy-Entscheidung des BGH auch rechtlich nicht mehr (urheberrechtlich) bedendklich.

posted by Stadler at 13:32  

24.1.09

NSA überwacht offenbar gesamte Internetkommunikation

Die amerikanische National Security Agency (NSA) überwacht offenbar alles. Die Behörde hat Zugang zur gesamten Internet- und Telekommunikation der US-Bürger. Und nachdem man weiß, dass sich die Überwachung aus technischen Gründen nicht auf amerikanische Bürger beschränken kann, ist jeder davon betroffen, dessen Kommunikation über US-Server läuft.
Big Brother Is Watching You, Once More.
Quelle: Whistleblower: NSA Targeted Journalists, Snooped on All U.S. Communications (Wired Blog vom 22.01.2009)

posted by Stadler at 11:20  

24.1.09

Suchmaschinen müssen sich an Vorgaben des Datenschutzes anpassen

Die sog. Art29-Gruppe der Datenschutzbeauftragten der EU hat nach einem zweitägigen Meeting für April 2009 einen Report zu Suchmaschinen, speziell zur Dauer der Speicherung von Suchanfragen, angekündigt.

Wie die Herald Tribune berichtet, besteht unter den Datenschützern Konsens, dass von Google und Co. Änderungen und Anpassungen gefordert werden sollen, damit die Einhaltung der Vorgaben des europäischen Datenschutzes gewährleistet ist.
Quelle: European privacy advocates to issue report in April (Herald Tribune vom 20.01.2009)

posted by Stadler at 10:51  

24.1.09

BAG: Gewerkschaftswerbung per E-Mail

Eine tarifzuständige Gewerkschaft darf sich an Arbeitnehmer über deren betriebliche E-Mail-Adressen mit Werbung und Informationen wenden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber den Gebrauch der E-Mail-Adressen zu privaten Zwecken untersagt hat.

Der Erste Senat des BAG wies deshalb – anders als die Vorinstanzen – die Klage eines Dienstleistungsunternehmens auf dem Gebiet der Informationstechnologie ab, mit der dieses der Gewerkschaft ver.di die Versendung von E-Mails an die betrieblichen E-Mail-Adressen seiner Mitarbeiter untersagen lassen wollte. Störungen des Betriebsablaufs oder messbare wirtschaftliche Nachteile hatte die Arbeitgeberin nicht vorgetragen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Januar 2009 – 1 AZR 515/08 –
Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 30. April 2008 – 18 Sa 1724/07 –
Pressemitteilung des BAG Nr. 8 v. 20. 1. 2009

posted by Stadler at 10:30  

23.1.09

Bundestag beschließt zentrale Speicherung von Einkommensdaten

Bei der Unionsfraktion kann man sich vor lauter Euphorie gar nicht einbremsen. ELENA-Verfahren revolutioniert die Verwaltungsorganisation kann man auf der Website der CDU/CSU zur Beratung des Bundestages über die Einführung des sog. Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) lesen.

Datenschützer und Bürgerrechtler können die Begeisterung darüber, dass die Einkommens- und Beschäftigungsdaten von ca. 40 Millionen Arbeitnehmern in einer neuen, zentralen Datenbank gespeichert werden sollen, nicht teilen. Dennoch hat der Bundestag am 22.01.2009 das Vorhaben abgesegnet. Das Gesetz muss allerdings noch durch den Bundesrat.

Wieviel gläserner Bürger darf aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eigentlich sein? Es gibt offenbar immer irgendeinen Grund dafür, möglichst viele Daten von Bürgern zu speichern, zumal diese ja auch für allerhand Dinge nützlich sein könnten.

posted by Stadler at 16:23  

23.1.09

Bundestag beschließt zentrale Speicherung von Einkommensdaten

Bei der Unionsfraktion kann man sich vor lauter Euphorie gar nicht einbremsen. ELENA-Verfahren revolutioniert die Verwaltungsorganisation kann man auf der Website der CDU/CSU zur Beratung des Bundestages über die Einführung des sog. Verfahrens des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) lesen.

Datenschützer und Bürgerrechtler können die Begeisterung darüber, dass die Einkommens- und Beschäftigungsdaten von ca. 40 Millionen Arbeitnehmern in einer neuen, zentralen Datenbank gespeichert werden sollen, nicht teilen. Dennoch hat der Bundestag am 22.01.2009 das Vorhaben abgesegnet. Das Gesetz muss allerdings noch durch den Bundesrat.

Wieviel gläserner Bürger darf aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eigentlich sein? Es gibt offenbar immer irgendeinen Grund dafür, möglichst viele Daten von Bürgern zu speichern, zumal diese ja auch für allerhand Dinge nützlich sein könnten.

posted by Stadler at 16:23  

23.1.09

BGH: Wann ist ein urheberrechtliches Werk erschienen?

Der Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 22.01.2009 entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Werk bislang „nicht erschienen“ ist und dem Herausgeber der Erstausgabe ein Verwertungsrecht nach § 71 UrhG zusteht.

Urteil des BGH vom 22. Januar 2009 – I ZR 19/07 – Motezuma
(Vorinstanz: OLG Düsseldorf – Urteil vom 16. Januar 2007 – 20 U 112/06, ZUM 2007, 386)
Quelle: Pressemitteilung 18/2009 des BGH

posted by Stadler at 12:53  

23.1.09

BGH und Google AdWords: Weiterhin keine Rechtssicherheit

Der Bundesgerichtshof hatte in drei Verfahren darüber zu entscheiden, ob die Verwendung fremder Kennzeichen als Schlüsselwörter (Keywords) im Rahmen der Werbung mit sog. AdWord-Anzeigen bei Google zulässig ist.

Es wird manche überrascht haben, dass der BGH in zwei der Verfahren Ansprüche der Kennzeicheninhaber wegen der Verletzung von Unternehmesnkennzeichen (bzw. in dem einem Verfahren nur eine beschreibende Benutzung der Marke) verneint hat und die dritte Sache dem EuGH vorgelegt worden ist, weil es um eine Frage der Auslegung der Markenrechtsrichtlinie geht.

Der I. Senat ist also im Ergebnis ebenso wie das OLG Düsseldorf der Ansicht, dass eine kennzeichenmäßige Benutzung nicht vorliegt und auch keine Verwechslungsgefahr besteht, weil der Verkehr nicht annimmt, dass die gesondert gekennzeichnete Anzeige vom Inhaber des Unternehmenskennzeichens stammt. Dem kann man nur beipflichten. Der durchschnittliche Google-Nutzer weiß, dass die deutlich als Anzeigen gekennzeichneten Einblendungen, die nach einer Stichwortsuche erfolgen, Werbeanzeigen sind, die regelmäßig nicht von dem Unternehmen stammt, nach dem man gesucht hatte.

Da der Schutz der Unternehmensbezeichnungen anders als der Markenschutz aber nicht auf harmonisiertem europäischem Recht beruht, konnte der BGH diese Frage nicht an den Europäischen Gerichtshof vorlegen.

Sollte der EuGH also eine Verletzung annehmen, dann häte dies zur Folge, dass die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit dieser Form der AdWord-Werbung davon abhängt, ob eine Marke oder ein Unternehmenskennzeichen als Keyword benutzt wird.

Die Rechtsunsicherheit bleibt also bestehen, zumindest soweit man nicht (ausschließlich) ein Unternehmenskennzeichen als Schlagwort benutzt.

BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 – I ZR 125/07 – Bananabay
OLG Braunschweig – Urteil vom 12. Juli 2007 – 2 U 24/07 – MMR 2007, 789

BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 – I ZR 139/07 – pcb
OLG Stuttgart – Urteil vom 9. August 2007 – 2 U 23/07 – WRP 2007, 649

BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 – I ZR 30/07 – Beta Layout
OLG Düsseldorf – Urteil vom 23. Januar 2007 – 20 U 79/06 – WRP 2007, 440

Quelle: Pressemitteilung des BGH(17/2009)

posted by Stadler at 11:44  

23.1.09

Die Seele der Blogger kocht, aber ist die Indizierung des Ana-Hanna-Blogs tatsächlich zu beanstanden?

Die Blogger-Szene befindet sich seit gestern in hellem Aufruhr. Erstmals hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)mit Beschluss vom 04.12.2008 ein Weblog in die Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.

Diese Meldung hat viele Blogger in Rage versetzt, beim „lawblog“ finden sich schon weit mehr als hundert Kommentare zu der Meldung, fast durchgehend ist von Zensur die Rede und selbst Juristen bezeichnen den Beschluss des BPjM als „Dokument der Schande“.

Ausgerechnet ein Nichtjurist und einer der bekanntesten Köpfe unter den Bloggern, Johnny Haeusler von Spreeblick, hat die wütende und ablehnende Haltung der Blogger-Community kritisch hinterfragt.

Der hysterischen Reaktion der Blogger-Szene – ein gutes Beispiel sehen wir hier – sollten ein paar Fakten entgegengesetzt werden:

1.
Die Bundesprüfstelle ist für Internetinhalte und damit natürlich auch für Blogs zuständig. Nach § 18 Jugendschutzgesetz (JSchG) hat die Bundesprüfstelle Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Zu den Telemedien gehören u.a. Websites und Weblogs. Blogs nehmen hier keinerlei Sonderstellung ein.

2.
Die Bundesprüfstelle ist hier auf Antrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) tätig geworden. Die KJM gehört nach § 21 Abs. JSschG zum Kreis der Antragsberechtigten, d.h., die BPjM muss auf einen solchen Antrag hin aktiv werden und zwingend darüber entscheiden, ob das beanstandete Medium indiziert wird oder nicht.

3.
Wer hier voreilig von Zensur und Einschränkung der Meinungsfreiheit spricht, der sollte vielleicht zuerst die Verfassung lesen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) ist nicht schrankenlos gewährleistet, sondern findet nach Art. 5 Abs. 2 GG seine Schranken u.a. in den gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den Jugendschutz ist also bereits im Grundgesetz selbst angelegt.

4.
Der konkrete Beschluss der Bundesprüfstelle das Blog „http://ana-hanna.blogspot.com“ zu indizieren, ist plausibel begründet und enthält nach meiner Einschätzung keine offensichtlichen Rechtsfehler. Magersucht ist ein ernsthaftes Problem und stellt für Jugendliche eine erhebliche Gefahr dar. Ein BLOG, das suggestiv zur Magersucht auffordert, die Magersucht verharmlost und als Lebens- und Glaubensmodell glorifiziert, kann man als jugendgefährdend einstufen.

Die Bundesprüfstelle hat also eine Entscheidung getroffen, die sie nach der gesetzlichen Vorgabe, an die sie gebunden ist, wohl in dieser Form sogar treffen musste. Die Kritik muss sich also gegen das Jugendschutzkonzept unseres Staates richten und nicht gegen die Behörde, die Gesetze ausführt.

5.
Wenn ich in etwa jedem dritten Kommentar zum Thema vom Vorwurf der Willkür lese, dann muss ich mich sehr wundern. Von staatlicher Willkür spricht man dann, wenn ein Staat nach eigenem Gutdünken handelt oder wenn er Gesetze in einer nicht vertretbaren Art und Weise anwendet. Das Gegenteil von Willkür ist die Bindung des Staates an Recht und Gesetz, bei Behörden nennt man das Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

Im konkreten Fall hat die Bundesprüfstelle im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe eine Entscheidung getroffen, die juristisch (gut) vertretbar ist und jedenfalls keine offensichtlichen Rechtsfehler aufweist. Das ist gerade keine Willkür.

Das Niveau der Diskussion bei Heise und im „lawblog“ ist in weiten Teilen schlicht erbärmlich und geistlos.

Bob Dylan sang einst:
„We live in a political world,
Wisdom is thrown into jail,
It rots in a cell, is misguided as hell
Leaving no one to pick up a trail.“

Das passt nicht nur auf das Diskussionsniveau der Politik, sondern auch auf vieles, was ich z.B. im Heise-Forum lese. Die sachliche Diskussion, die auf nachvollziehbaren Überlegungen basiert, scheint langsam auszusterben.

posted by Stadler at 09:13  

21.1.09

Verkündungsplattform Bayern

Hinter dem seltsamen Namen Verkündungsplattform Bayern finden sich ab morgen alle vier Amtsblätter der bayerischen Ministerien online. Der Freistaat gibt sich fortschrittlich. ;-)

posted by Stadler at 18:38  
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