Telemedicus berichtet über eine wenig überraschende Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 20.05.2009 (Az.: 2-6 O 671/08), wonach die DENIC nicht verpflichtet ist, einstellige Second-Level-Domains zu vergeben.
Der Kläger wollte die Domain „x.de“ und hat beim LG Frankfurt beantragt, die DENIC zu verpflichten, diese Domain auf ihn zu registrieren. Das Gericht hat die Klage abgewiesen.
Urteil im Volltext bei Telemedicus
posted by Stadler at 10:08
Als ich gestern darauf hingewiesen habe, dass Familienministerin von der Leyen das Zugangserschwerungsgesetz immer wieder mit falschen Tatsachenbehauptungen rechtfertigt und u.a. behauptet, in Indien sei Kinderpornografie nicht srafbar, weshalb man dort Ort auch nichts machen könne, habe ich nicht damit gerechnet, dass das derartige Wellen schlägt. Zumal es wirklich nicht das erste Mal war, dass die Ministerin in der öffentlichen Diskussion schlicht die Unwahrhheit behauptet und u.a. auch auf Indien verweist.
Die Befürchtung, diese Äußerungen könnten die Bundesregierung in diplomatische Kalamitäten bringen, ist wohl nicht so abwegig. Die Inder könnten nämlich pikiert darauf reagieren, dass ein Mitglied der deutschen Bundesregierung behauptet, in ihrem Land sei Kinderpornografie straffrei. Es sollen sich auch schon einige Bürger an die indische Botschaft gewandt haben, mit der Frage, was der indische Staat denn von solchen Äußerungen hält.
Links zum Thema:
Der Lügen-Limbo der Ursula von der Leyen (Handelsblatt Weblog)
Über die Pornographie in Indien (TAZ)
Die Inder und die Kinder (Law Blog)
Zensursula: Radio-Interview empört die Netzgemeinde
posted by Stadler at 09:52
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Der Berliner Anwalt Johnny Eisenberg probt den Aufstand, gegen die Robenpflicht und ein paar uneinsichtige Landrichter.
Der Berliner Senat hatte die Robenpflicht für Anwälte unlängst aufgehoben. Das interessiert freilich die Justiz und auch die Anwaltskammer wenig, weil sich die Robenpflicht schließlich auch noch aus der Berufsordung der Rechtsanwälte gibt. Man könnte an dieser Stelle auch eine Diskussion über das Grundrecht der Berufsfreiheit führen, aber wir wollen hier nicht gleich nach den Sternen greifen.
Was hat das Landgericht aber für eine Handhabe, wenn sich Robenrebell Eisenberg wieder unverhüllt zeigt? Sitzungspolizeiliche Maßnahmen gegen Anwälte sind schließlich unzulässig.
posted by Stadler at 09:45
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Telemedicus berichtet über eine wenig überraschende Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 20.05.2009 (Az.: 2-6 O 671/08), wonach die DENIC nicht verpflichtet ist, einstellige Second-Level-Domains zu vergeben.
Der Kläger wollte die Domain „x.de“ und hat beim LG Frankfurt beantragt, die DENIC zu verpflichten, diese Domain auf ihn zu registrieren. Das Gericht hat die Klage abgewiesen.
Urteil im Volltext bei Telemedicus
posted by Stadler at 09:08
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Der Berliner Anwalt Johnny Eisenberg probt den Aufstand, gegen die Robenpflicht und ein paar uneinsichtige Landrichter.
Der Berliner Senat hatte die Robenpflicht für Anwälte unlängst aufgehoben. Das interessiert freilich die Justiz und auch die Anwaltskammer wenig, weil sich die Robenpflicht schließlich auch noch aus der Berufsordung der Rechtsanwälte gibt. Man könnte an dieser Stelle auch eine Diskussion über das Grundrecht der Berufsfreiheit führen, aber wir wollen hier nicht gleich nach den Sternen greifen.
Was hat das Landgericht aber für eine Handhabe, wenn sich Robenrebell Eisenberg wieder unverhüllt zeigt? Sitzungspolizeiliche Maßnahmen gegen Anwälte sind schließlich unzulässig.
posted by Stadler at 08:45
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Der Bundesrat entscheidet in seiner morgigen Sitzung auch über das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz, nach dem US-Behörden direkten Zugriff auf Daten beim BKA erhalten sollen.
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat den Bundesrat in einem offenen Brief aufgefordert, das vom Bundestag beschlossene Gesetz zu stoppen. Darauf ist aus aktuellem Anlass hinzuweisen.
posted by Stadler at 18:19
Kommentare deaktiviert für Brief zum Stopp der Datenübermittlung an die USA
Der Bundesrat entscheidet in seiner morgigen Sitzung auch über das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz, nach dem US-Behörden direkten Zugriff auf Daten beim BKA erhalten sollen.
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat den Bundesrat in einem offenen Brief aufgefordert, das vom Bundestag beschlossene Gesetz zu stoppen. Darauf ist aus aktuellem Anlass hinzuweisen.
posted by Stadler at 17:19
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Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) fordert von der Politik zur Stabilisierung des Zeitungsmarkts eine Lockerung des Kartellrechts, eine weitere Absenkung der Mehrwertsteuer für Verlagsprodukte sowie die „Unterstützung bei der Korrektur von Fehlentwicklungen im Internet“. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung vom 09.07.2009:
„Nur mit einem umfassenden Leistungsschutzrecht könne dem Content-Klau Einhalt geboten werden. Im nächsten Schritt gehe es dann darum, Bezahlmodelle für Internetinhalte zu entwickeln. Die Onlinewerbung allein werde nicht ausreichen, publizistische Qualität im Internet zu finanzieren. Deshalb müssten Wege gefunden werden, die von der Gratiskultur wegführten. „Es geht um den Erhalt der Qualitätspresse in einer digitalisierten Welt“
Was sich die Verlage unter einem neuen Leistungsschutzrecht vorstellen, hat Hubert Burda unlängst skizziert. Ihm ist es ein Dorn im Auge, dass man über Suchmaschinen und Links einfach so und kostenlos auf die „Qualitätsangebote“ der Zeitungen im Netz gelangt.
Das können die Verlage natürlich jederzeit selbst ändern, indem sie ihren Content nicht mehr frei zugänglich ins Netz stellen. Dazu bedarf es keiner neuen gesetzlichen Regelungen. Da die Verlage aber wissen, dass sie derzeit nicht in der Lage sind, Bezahlmodelle zu etablieren, soll der Gesetzgeber offenbar Suchmaschinen und vielleicht auch Zugangsanbieter zwingen, Teile ihres Erlöses an die Zeitungen abzuführen oder gar die Verlinkung auf Zeitungartikel gesetzlich beschränken.
Das Verhalten der Verlage ist anachronistisch. Sie reagieren in derselben rückwärtsorientierten Art und Weise, wie dies die Musikindustrie seit mehr als 10 Jahren tut. Den zugrundeliegenden Modellen ist bislang, trotz zahlreicher Verschärfungen des Urheberrechts zugunsten der Content-Industrie, der Erfolg versagt geblieben und das wird auch so bleiben.
Die Verlage fordern Eingriffe des Gesetzgebers in die Markt- und Gesellschaftsentwicklung. Dass die „freie Presse“, die sich gerne als 4. Gewalt sieht, jetzt eine staatliche Intervention fordert und sich damit vom Staat abhängig macht, ist wiedersinnig und gefährlich.
Es wird ein Zeitungssterben geben und wir werden sicherlich auch Verlagspleiten erleben. Dennoch sollte man sich davor hüten, die Zeitung als solche bereits als schutzwürdiges Kulturgut zu betrachten. Es gibt mittlerweile im Netz jede Menge hochwertigen Journalismus abseits der etablierten Verlage. Das Internet begünstigt eine neue Form des Journalismus, durch das die Zeitungen ihre Deutungshoheit verlieren. Damit muss kein Nachteil für die Allgemeinheit verbunden sein. Bei den Apellen der Verlage geht es denn auch nicht um die Sicherung von Qualitätsjournalismus und Meinungsvielfalt, sondern allein um die wirtschaftlichen Interessen der Branche. Und diese Interessen rechtfertigen keine Eingriffe des Staates in die Strukturen und Mechanismen des Netzes, im Wege neuer urheberrechtlicher Leistungsschutzrechte. Es gibt entgegen der Ansicht der Verlagsbranche keine Fehlentwicklung, die zu berichtigen wäre. Dennoch werden die Lobbyisten der Verlagsbranche jetzt damit beginnen, die Bundesregierung und die Abgeordneten massiv in ihrem Sinne zu bearbeiten.
posted by Stadler at 17:10
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) fordert von der Politik zur Stabilisierung des Zeitungsmarkts eine Lockerung des Kartellrechts, eine weitere Absenkung der Mehrwertsteuer für Verlagsprodukte sowie die „Unterstützung bei der Korrektur von Fehlentwicklungen im Internet“. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung vom 09.07.2009:
„Nur mit einem umfassenden Leistungsschutzrecht könne dem Content-Klau Einhalt geboten werden. Im nächsten Schritt gehe es dann darum, Bezahlmodelle für Internetinhalte zu entwickeln. Die Onlinewerbung allein werde nicht ausreichen, publizistische Qualität im Internet zu finanzieren. Deshalb müssten Wege gefunden werden, die von der Gratiskultur wegführten. „Es geht um den Erhalt der Qualitätspresse in einer digitalisierten Welt“
Was sich die Verlage unter einem neuen Leistungsschutzrecht vorstellen, hat Hubert Burda unlängst skizziert. Ihm ist es ein Dorn im Auge, dass man über Suchmaschinen und Links einfach so und kostenlos auf die „Qualitätsangebote“ der Zeitungen im Netz gelangt.
Das können die Verlage natürlich jederzeit selbst ändern, indem sie ihren Content nicht mehr frei zugänglich ins Netz stellen. Dazu bedarf es keiner neuen gesetzlichen Regelungen. Da die Verlage aber wissen, dass sie derzeit nicht in der Lage sind, Bezahlmodelle zu etablieren, soll der Gesetzgeber offenbar Suchmaschinen und vielleicht auch Zugangsanbieter zwingen, Teile ihres Erlöses an die Zeitungen abzuführen oder gar die Verlinkung auf Zeitungartikel gesetzlich beschränken.
Das Verhalten der Verlage ist anachronistisch. Sie reagieren in derselben rückwärtsorientierten Art und Weise, wie dies die Musikindustrie seit mehr als 10 Jahren tut. Den zugrundeliegenden Modellen ist bislang, trotz zahlreicher Verschärfungen des Urheberrechts zugunsten der Content-Industrie, der Erfolg versagt geblieben und das wird auch so bleiben.
Die Verlage fordern Eingriffe des Gesetzgebers in die Markt- und Gesellschaftsentwicklung. Dass die „freie Presse“, die sich gerne als 4. Gewalt sieht, jetzt eine staatliche Intervention fordert und sich damit vom Staat abhängig macht, ist wiedersinnig und gefährlich.
Es wird ein Zeitungssterben geben und wir werden sicherlich auch Verlagspleiten erleben. Dennoch sollte man sich davor hüten, die Zeitung als solche bereits als schutzwürdiges Kulturgut zu betrachten. Es gibt mittlerweile im Netz jede Menge hochwertigen Journalismus abseits der etablierten Verlage. Das Internet begünstigt eine neue Form des Journalismus, durch das die Zeitungen ihre Deutungshoheit verlieren. Damit muss kein Nachteil für die Allgemeinheit verbunden sein. Bei den Apellen der Verlage geht es denn auch nicht um die Sicherung von Qualitätsjournalismus und Meinungsvielfalt, sondern allein um die wirtschaftlichen Interessen der Branche. Und diese Interessen rechtfertigen keine Eingriffe des Staates in die Strukturen und Mechanismen des Netzes, im Wege neuer urheberrechtlicher Leistungsschutzrechte. Es gibt entgegen der Ansicht der Verlagsbranche keine Fehlentwicklung, die zu berichtigen wäre. Dennoch werden die Lobbyisten der Verlagsbranche jetzt damit beginnen, die Bundesregierung und die Abgeordneten massiv in ihrem Sinne zu bearbeiten.
posted by Stadler at 16:10
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Der Bunderat wird in seiner Sitzung am 10.07.09 unter TOP 36 über das Zugangserschwerungsgesetz abstimmen.
Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist offenbar nicht zu erwarten, nachdem der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hiervon abgeraten hat.
Das ist eigentlich erstaunlich, denn mit dem Zugangserschwerungsgesetz greift der Bund in die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder ein, worauf man sonst z.T. sehr empfindlich reagiert.
posted by Stadler at 13:25
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