Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.7.09

Geh hin – geh nicht hin

In einigermaßen sinnbefreiten Werbespots zur Bundestagswahl versuchen Promis politikverdrossene Wähler an die Urnen zu locken. Zur inhaltlichen Qualität der Filmchen, kann sich jeder seine eigene Meinung bilden.

Der erste Schuss ging dann leider etwas nach hinten los. Der Spot „Geh nicht hin“ – Maischberger subersiv? Leider doch nicht – hat offenbar das Ziel verfehlt. Ein paar Idioten hatten nämlich die Ironie nicht verstanden. Was auch nicht weiter verwunderlich ist, wenn man weiß, dass der laut Handelsblatt Think Tank Politik-Digital (sic!) hinter diesen Spots steckt. Politik-Digital ist eine Online-Politplattform, die mittlerweile etwas den Anschluss verpasst hat. Und das merkt man auch diesen Spots sehr deutlich an.

posted by Stadler at 07:40  

28.7.09

Linktipps

Michael Rotert gibt der TAZ einen Ausblick zum Thema Zugangserschwerung

Ralf Bendrath bei netzpolitik.org zur Swift Datenübermittlung an die USA

posted by Stadler at 17:50  

28.7.09

Linktipps

Michael Rotert gibt der TAZ einen Ausblick zum Thema Zugangserschwerung

Ralf Bendrath bei netzpolitik.org zur Swift Datenübermittlung an die USA

posted by Stadler at 16:50  

28.7.09

Die Grünen wollen Opa das Sperrgesetz erklären

Die Grünen wollen auf ihrer Website einfache Vergleiche aus der Alltagswelt sammeln, um auch dem Opa erklären zu können, warum das sog. Zugangserschwerungsgesetz problematisch und gefährlich ist.

Weil mir das erste Alltagsbeispiel der Grünen aber nicht so gut gefällt, hierzu ein eigener Vorschlag.

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Täter, der in seinem Haus, zu dem fünf Straßen führen, kinderpornografisches Material vertreibt. Was das Zugangserschwerungsgesetz jetzt macht, ist es, eine dieser fünf Straßen zu sperren. Das ist natürlich nutzlos, weil das Haus des Täters über die anderen vier Straßen weiterhin problemlos für jedermann zu erreichen ist. Effektiver wäre es deshalb, wenn die Polizei zum Täter fahren und in festnehmen würde, oder wenn man ihn nicht antrifft, zumindest das kinderpornografische Material im Haus zu beschlagnahmen. Anstatt sich auf solche effektiven Maßnahmen zu konzentrieren, sperrt man nur eine einzelne Straße.

Jetzt ist es allerdings auch noch so, dass die Sperrung der Straße andere Eigentümer behindert, deren Häuser an der gesperrten Straße liegen und die jetzt nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen zu erreichen sind.

Eine nutzlose Maßnahme beeinträchtigt also die Rechte unbeteiligter Dritter. Das wird niemand, der die Zusammenhänge verstanden hat, als vernünftig ansehen.

posted by Stadler at 15:09  

28.7.09

Österreichische Justiz sperrt intern die Nutzung von Facebook

Österreichische Richter und Justizbedienstete nutzen während ihrer Dienstzeit offenbar Facebook sehr intensiv. Dienstliche Gründe dürfte das wohl in den seltensten Fällen haben, weshalb das Justizministerium jetzt die Sperrung des Zugriffs auf Facebook verfügt hat.

posted by Stadler at 14:35  

28.7.09

Die Grünen wollen Opa das Sperrgesetz erklären

Die Grünen wollen auf ihrer Website einfache Vergleiche aus der Alltagswelt sammeln, um auch dem Opa erklären zu können, warum das sog. Zugangserschwerungsgesetz problematisch und gefährlich ist.

Weil mir das erste Alltagsbeispiel der Grünen aber nicht so gut gefällt, hierzu ein eigener Vorschlag.

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Täter, der in seinem Haus, zu dem fünf Straßen führen, kinderpornografisches Material vertreibt. Was das Zugangserschwerungsgesetz jetzt macht, ist es, eine dieser fünf Straßen zu sperren. Das ist natürlich nutzlos, weil das Haus des Täters über die anderen vier Straßen weiterhin problemlos für jedermann zu erreichen ist. Effektiver wäre es deshalb, wenn die Polizei zum Täter fahren und in festnehmen würde, oder wenn man ihn nicht antrifft, zumindest das kinderpornografische Material im Haus zu beschlagnahmen. Anstatt sich auf solche effektiven Maßnahmen zu konzentrieren, sperrt man nur eine einzelne Straße.

Jetzt ist es allerdings auch noch so, dass die Sperrung der Straße andere Eigentümer behindert, deren Häuser an der gesperrten Straße liegen und die jetzt nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen zu erreichen sind.

Eine nutzlose Maßnahme beeinträchtigt also die Rechte unbeteiligter Dritter. Das wird niemand, der die Zusammenhänge verstanden hat, als vernünftig ansehen.

posted by Stadler at 14:09  

28.7.09

Österreichische Justiz sperrt intern die Nutzung von Facebook

Österreichische Richter und Justizbedienstete nutzen während ihrer Dienstzeit offenbar Facebook sehr intensiv. Dienstliche Gründe dürfte das wohl in den seltensten Fällen haben, weshalb das Justizministerium jetzt die Sperrung des Zugriffs auf Facebook verfügt hat.

posted by Stadler at 13:35  

28.7.09

Der Dienstwagen, Sixt und das Persönlichkeitsrecht

Ulla Schmidt und ihr Dienstwagen haben den Autovermieter Sixt auf den Plan gerufen. Auf der Startseite ihrer Website wirbt das Unternehmen mit einem Foto der Gesundheitsministerin und dem Slogan „Mit dem Dienstwagen in Urlaub? Es gibt Sixt doch auch in Alicante!“.

Sixt hat seit der Entscheidung des BGH zur Werbung um den Rücktritt Oskar Lafontaines Oberwasser. Denn die damalige Werbung ebenfalls von Sixt hat der BGH als satirische Auseinandersetzung mit Ereignissen der Tagespolitik nicht beanstandet und die Klage Lafontaines abgewiesen.

Ob Sixt also tatsächlich um eine Abmahnung bettelt, wie magnus.de vermutet, darf bezweifelt werden. Geschickte Werbung, die gute Chancen hat, wieder als Satire durchzugehen. Und ein bisschen Spaß muss sein in diesem langweiligen Wahlkampf. Dass es wieder die SPD erwischt hat, ist bestimmt nur Zufall. ;-)

posted by Stadler at 12:09  

28.7.09

Der Dienstwagen, Sixt und das Persönlichkeitsrecht

Ulla Schmidt und ihr Dienstwagen haben den Autovermieter Sixt auf den Plan gerufen. Auf der Startseite ihrer Website wirbt das Unternehmen mit einem Foto der Gesundheitsministerin und dem Slogan „Mit dem Dienstwagen in Urlaub? Es gibt Sixt doch auch in Alicante!“.

Sixt hat seit der Entscheidung des BGH zur Werbung um den Rücktritt Oskar Lafontaines Oberwasser. Denn die damalige Werbung ebenfalls von Sixt hat der BGH als satirische Auseinandersetzung mit Ereignissen der Tagespolitik nicht beanstandet und die Klage Lafontaines abgewiesen.

Ob Sixt also tatsächlich um eine Abmahnung bettelt, wie magnus.de vermutet, darf bezweifelt werden. Geschickte Werbung, die gute Chancen hat, wieder als Satire durchzugehen. Und ein bisschen Spaß muss sein in diesem langweiligen Wahlkampf. Dass es wieder die SPD erwischt hat, ist bestimmt nur Zufall. ;-)

posted by Stadler at 11:09  

28.7.09

BGH zur Herausgabe des Verletzergewinns (Tripp-Trapp-Stuhl)

Der Volltext der Entscheidung des Bundesgerichtshofs „Tripp-Trapp-Stuhl“ vom 14.05.2009 (Az.: I ZR 98/06) ist nunmehr online.

Es geht u.a. um die Frage der Höhe des Verletzergewinns bei einer Urheberrechtsvereltzung in Form einer identischen Nachahmung eines Werks der angewandten Kunst.

Die Leitsätze des BGH:

a) Der Verletzergewinn ist nach einer Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte nach § 97 Abs. 1 UrhG nur insoweit herauszugeben, als er auf der Rechtsverletzung beruht. Beim urheberrechtsverletzenden Verkauf einer unfreien Bearbeitung kommt es insoweit maßgeblich darauf an, inwieweit der Entschluss der Käufer zum Erwerb der angegriffenen Ausführung gerade darauf zurückzuführen ist, dass diese die Züge erkennen lässt, auf denen der Urheberrechtsschutz des benutzten Werkes beruht. Jedenfalls dann, wenn es um die Verletzung des Urheberrechts an einem Werk der angewandten Kunst geht, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Verletzergewinn im Falle einer identischen Nachahmung vollständig auf der Verletzung beruht. Vielmehr sind in einem solchen Fall regelmäßig auch andere Faktoren wie die Funktionalität oder der günstige Preis der unfreien Bearbeitung für die Kaufentscheidung maßgeblich.

b) Haben innerhalb einer Lieferkette mehrere Lieferanten nacheinander urheberrechtliche Nutzungsrechte verletzt, ist der Verletzte zwar grundsätzlich berechtigt, von jedem Verletzer innerhalb der Verletzerkette die Herausgabe des von diesem erzielten Gewinns als Schadensersatz zu fordern. Der vom Lieferanten an den Verletzten herauszugebende Gewinn wird aber durch Ersatzzahlungen gemindert, die der Lieferant seinen Abnehmern wegen deren Inanspruchnahme durch den Verletzten erbringt.
BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 – I ZR 98/06

posted by Stadler at 10:08  
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