Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.7.09

von der Leyen – berufliche Qualifikation: k.A.

Ursula von der Leyen kandidiert jetzt auch für den Bundestag. In ihrer Vita auf Abgeordnetenwatch liest man bei beruflicher Qualifikation: k.A. Muss ja auch nicht jeder was Vernünftiges gelernt haben.

Was wirklich zählt, ist, dass Frau von der Leyen vernünftige Forderungen aufstellt, zum Beispiel nach einem Verhaltenskodex im Internet. Und die Reaktionen darauf?

posted by Stadler at 10:20  

22.7.09

Vorauseilender Gehorsam? Sperren Provider schon jetzt?

Angeblich sperren Arcor und Telekom bereits jetzt Websites mit kinderpornografischen Inhalten. Das zumindest behauptet Julian Kornberger vom CCC Bremen in seinem Blog.

Nachdem das Zugangserschwerungsgesetz aber noch gar nicht in Kraft getreten ist und das BKA noch keine Sperrlisten herausgegeben hat, ist in der Tat der Frage, welche Sperrliste diesem Unterfangen zugrunde liegt.

posted by Stadler at 07:26  

21.7.09

Dann nehmt den Dreck doch endlich aus dem Netz

Justizministerin Zypries hat gerade in einem Interview mit der Welt die Notwendigkeit des Zugangserschwerungsgesetzes mit dem markigen Spruch „Der Dreck muss aus dem Netz“ untermauert.

Das Widersinnige daran ist aber, dass dieses Gesetz nichts dazu beiträgt, den „Dreck“ aus dem Netz zu verbannen, sondern deutsche Provider in geradezu lächerlicher Art und Weise dazu gezwungen werden, diese Inhalte vor ihren Kunden zu verbergen, während sie unverändert online bleiben.

Wenn man Mitglieder der Bundesregierung fragt, warum denn nicht durch internationale Zusammenarbeit am Standort der Server dafür gesorgt wird, den „Dreck“ aus dem Netz zu beseitigen, dann erhält man immer dieselbe Antwort, nämlich, dass es einfach eine Vielzahl von Ländern gebe, in denen Kinderpornografie nicht strafbar sei und man dort vor Ort deshalb nichts machen könne. Diese Behauptung erweist sich bei näherer Betrachtung als gänzlich unzutreffend.

Ursula von der Leyen hat mehrfach öffentlich behauptet, 55 Länder würden Kinderpornografie nicht als Straftat verfolgen und sich hierbei auf eine, mehrere Jahre alte und durchaus fragwürdige Studie berufen. Fragwürdig ist diese Studie deshalb, weil es eine ganze Reihe von Staaten gibt, die jegliche Pornografie unter Strafe stellen, somit auch Kinderpornografie. Weil diese Staaten dann natürlich keine zusätzlichen Gesetze gegen Kinderpornografie haben, werden sie einfach als Staaten bewertet, in denen Kinderpornografie per se nicht unter Strafe steht. Mit derart tendenziösen Studien macht Frau von der Leyen anschließend Stimmung und bezichtigt selbst Länder wie Indien nicht gegen Kinderpornografie vorzugehen, wofür sie sich kürzlich kleinlaut entschuldigen musste.

Ein Kollege hat unlängst beim BMJ, dem Haus, dem Frau Zypries vorsteht, nachgefragt, um zu erfahren, wieviele Staaten nach den Erkenntnissen der Bundesregierung tatsächlich Kinderpornografie nicht verfolgen. Man hat ihm geantwortet, man würde davon ausgehen, dass in mindestens 12 Staaten keine Strafbarkeit von Kinderpornografie gegeben sei. Welche Staaten das konkret sind, konnte das Ministerium freilich nicht sagen. Über die Einzelheiten könne eventuell das BKA Auskunft geben, hieß es. Das ist also offenbar das Informations- und Kommunikationsniveau von Ministerien und Bundesbehörden, von dem aus man in diesem Land Gesetzesvorhaben angeht.

Es ist zweifellos richtig, dass es eine handvoll Staaten gibt, in denen Kinderpornografie nicht strafbar ist. Das sind aber überwiegend Länder, die über keine eigene Internetinfrastruktur verfügen oder bei denen gerade Bürgerkrieg herrscht. Auf den internationalen Sperrlisten haben diese Staaten bislang keine Rolle gespielt.

Die Wahrheit ist deshalb schlicht die, dass es international keine nennenswerten Strafbarkeitslücken gibt und es in den meisten Fällen sogar sehr einfach ist, den „Dreck“ durch bloße Abuse-Mails innerhalb von Stunden aus dem Netz zu bekommen. Wenn dies dennoch nicht geschieht, dann liegt das daran, dass unsere Behörden mit den falschen Instrumentarien arbeiten. Das BKA darf angeblich auch keine Abuse-Mails an ausländische Provider schreiben, weil das die Souveränität der fremden Staaten verletzen würde. Ausländische Websites auf Sperrlisten zu setzen, geht freilich dann doch.

Frau Zypries, Frau von der Leyen und Herr von und zu Guttenberg, Sie sind die Bundesregierung. Wenn nicht Sie, wer dann? Sorgen Sie dafür und lassen Sie den „Dreck“ doch endlich aus dem Netz entfernen, anstatt den Menschen weiter Sand in die Augen zu streuen.

posted by Stadler at 12:15  

20.7.09

Zypries an Peinlichkeit kaum zu überbieten

Justizminsterin Brigitte Zypries hat der Welt ein Interview gegeben, das aufhorchen lässt.

Frau Zypries äußert sich u.a. zum Thema Filesharing und zwar so:

„Schon in meiner Jugend war das Mitschneiden von Musik aus dem Radio üblich, damals auf Tonbändern oder Kassetten. Es gibt also eine gewisse Tradition zu glauben: Man darf das.“

Dies, werte Frau Zypries, mag daran liegen, dass man das tatsächlich durfte und immer noch darf!

Noch besser wird es dann beim Thema Netzsperren:

„Das ist Unsinn. Es geht nicht um Zensur. Es geht darum, strafbare Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Es gibt eine Gruppe von Internet-Usern, die glaubt: Im Netz darf man alles, das Internet ist ein Ort unbegrenzter Freiheit, jede Regel verletzt unsere Identität. Das ist falsch: Meine Freiheit, mein Recht endet auch im Netz dort, wo sie die Freiheit und das Recht von anderen verletzt. Grundrechten wie der Meinungsfreiheit sind im Internet genauso Grenzen gesetzt wie in der realen Welt. Es gibt kein Recht des Stärkeren oder technisch Versierteren. Was offline verboten ist, ist auch online verboten. Das ist keine Zensur, sondern eine simple Erkenntnis, die auch juristischen Laien verständlich sein sollte.“

Die Platitüden der Justizministerin sind für juristische Laien bestimmt verständlich. Von mir dann noch zwei Anmerkungen zur Sache.

Ziel des Zugangserschwerungsgesetzes íst es ja gerade nicht, strafbare Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Das Konzept des Gesetzes besteht vielmehr darin, diese Inhalte online zu belassen. Und genau hiergegen richtet sich u.a. auch die Kritik der Community.

Von welcher Gruppe von Internetnutzern Frau Zypries spricht, bleibt rätselhaft. Die Justizministerin stellt sich, zuhause in Wolkenkuckucksheim, eine Netzgemeinde vor, die so nicht existiert. Und das, was diese nicht existierende Community angeblich für zutreffend hält, erachtet Frau Zypries für falsch. Und da kann ich ihr dann wieder zustimmen.

posted by Stadler at 09:00  

20.7.09

Radiointerview zu Zensursula

Vergangene Woche habe ich dem Münchener Radiosender Lora ein längeres Interview zum Zugangserschwerungsgesetz und zu meinem diesbezüglichen Brief an Bundespräsident Horst Köhler gegeben, das jetzt auch online verfügbar ist.

posted by Stadler at 08:15  

18.7.09

Freiheit statt Angst am 12.09.2009 in Berlin

Die Netzdemo Freiheit statt Angst, die kurz vor der Bundestagswahl am 12.09.2009 in Berlin stattfindet, wird durch einen Trailer angekündigt, der mir, trotz anderweitig geäußerter Kritik, sehr gut gefällt.

Solche Ankündigungsfilme sind immer plakativ, das liegt in der Natur der Sache. Dass der Regisseur eine „Generation C64“ fokussiert, kann ich übrigens nicht erkennen, denn im Film geht es ja weiter über DOS hin zum MacBook. Oder hätte er besser die Generation Upload thematisiert? Urteilen Sie selbst:

Freiheit statt Angst – der Trailer from Alexander Svensson on Vimeo.

posted by Stadler at 13:30  

17.7.09

von der Leyen, Indien und Microsoft

Es soll jetzt keiner von Verschwörungstheorien sprechen, der den Beitrag des Spiegelfechters nicht gelesen hat. Must Read!

posted by Stadler at 21:29  

17.7.09

Technische Details zur Umsetzung der Netzsperren

Wie ZDNet berichtet, wollen sich praktisch alle führenden deutschen Provider zur technischen Umsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes des amerikanischen Unternehmens Nominum bedienen.

Um zu verhindern, dass die Sperrlisten öffentlich werden, will Nominum die Listen sicher verschlüsselt auf den Zensurservern ablegen, so dass Mitarbeiter der Internet Service Provider keine Möglichkeit haben, die Listen einzusehen.

Die Provider wollen offenbar so wenig wie möglich mit der Umsetzung zu tun haben und implementieren deshalb ein technisches System, in das das BKA die Sperrlisten selbständig einspeisen kann und wird.

posted by Stadler at 08:59  

16.7.09

Sind Netzsperren Zensur?

„Keine Zensur“ lautete der Titel eines Kommentars von Zeit-Autor Heinrich Wefing – immerhin promovierter Jurist – unlängst. Der Widerspruch kommt heute vom Informatiker Hendrik Schneider und erscheint ebenfalls in der Zeit.

Die Frage, ob im Zusammenhang mit dem bereits verabschiedeten Zugangserschwerungsgesetz von einer Zensur gesprochen werden kann, weist verschiedene Facetten auf, die weder Wefing noch Schneider beleuchten.

Die eine Frage ist in der Tat, ob der Umstand, dass Websites, die vom BKA als kinderpornografisch eingestuft werden, auf eine Sperrliste gesetzt werden und damit die Weiterverbreitung des Contents verhindert wird, als Zensur aufgefasst werden kann. Die weitere Frage ist allerdings die, ob diese Sperrregelung eine allgemeine Infrastruktur schafft, die es dem Staat ermöglicht, ohne ausreichende Kontrolle, beliebige „unerwünschte Inhalte“ auszufiltern.

Das Bundesverfassungsgericht geht von einem formellen und engen Zensurbegriff aus und sieht vom Verbot des Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG nur die sog. Vor- bzw. Präventivzensur als erfasst an. Zensur ist danach eine Maßnahme, vor der Herstellung oder Verbreitung eines Geisteswerkes, insbesondere das Abhängigmachen von behördlicher Vorprüfung und Genehmigung des Inhalts. Sonach ist Zensur das generelle Verbot, behördlich ungeprüfte Geistesinhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, verbunden mit dem Gebot, sich zuvor an die zuständige Behörde zu wenden, die die Inhalte prüft und je nach dem Ergebnis der Prüfung die Veröffentlichung erlaubt oder verbietet.

Diese Definition von Zensur entstammt einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1972. Ob speziell die Unterscheidung von Vor- und Nachzensur im Internetzeitalter noch haltbar ist, darf bezweifelt werden. Denn die Differenzierung des Gerichts basiert auf der traditionellen Vorstellung, dass ein Druckwerk einmal ausgeliefert oder eine Rundfunksendung ausgestrahlt wird, womit alle nachfolgenden Maßnahmen nicht mehr als Zensur im juristischen Sinne verstanden werden können. Das mag 1972 auch zutreffend gewesen sein. Im World Wide Web werden Inhalte aber nicht einmal ausgeliefert und ausgestrahlt, sondern sind vielmehr dauerhaft online, weshalb sich die Frage stellt, ob die Verhinderung der künftigen „Ausstrahlung“ von Websites nicht doch Vorzensur sein kann.

Würde man also annehmen, dass alle Websites zu irgendeinem Zeitpunkt einen staatlichen Filter durchlaufen und eine Behörde dann prüft, ob die Verbreitung verboten oder erlaubt wird, dann könnte man das durchaus als Zensur betrachten.

Eine solche Regelung enthält das Zugangserschwerungsgesetz natürlich nicht. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, ob das Gesetz nicht Präventivmaßnahmen vorsieht, die faktisch wie eine Zensur wirken oder wirken können.

Im konkreten Fall wird durch das Zugangserschwerungsgesetz bei den Providern eine technische Infrasktruktur etabliert, die dazu führt, dass Websites, die vom BKA auf eine geheim zu haltende Sperrliste gesetzt werden, von den Providern blockiert werden und der Nutzer auf eine sog. Stopp-Seite umgeleitet wird. Was das BKA auf diese Sperrliste setzt, soll und darf die Öffentlichkeit nicht erfahren.

Das BKA prüft und kontrolliert also zunächst beliebige Internetinhalte und entscheidet anschließend, ob die Weiterverbreitung dieser Inhalte stattfinden kann oder nicht.

Das ist vermutlich noch keine Zensur im engen Sinne. Die Schaffung einer solchen Blockade-Infrastruktur versetzt das BKA allerdings in die Position, kurzfristig jede Website sperren zu können und schafft die technische Möglichkeit, beliebige Anfragen von Bürgern nach Information aufgrund einer staatlich kontrollierten Sperrliste zuzulassen oder zu blockieren.

Dass das Zugangserschwerungsgesetz dies in dieser Form nicht vorsieht, ist klar. Dennoch werden dem BKA technische Möglichkeiten eröffnet, die zu zensurähnlichen Effekten führen können.

Man macht es sich also sehr leicht, wenn man wie Heinrich Wefing unter Hinweis auf eine 40 Jahre alte Rechtsprechung behauptet, dass das alles mit Zensur nichts zu tun hätte. Andererseits ist der Begriff der Zensur in der Netzgemeinde mittlerweile zu einer Art Kampfbegriff geworden, den man vorschnell für jede Art von staatlichem Eingriff bemüht.

Das verstellt häufig – und Wefing ist das beste Beispiel dafür – den Blick darauf, dass die Sperrgegner alle Sachargumente auf ihrer Seite haben, während die führenden Sperrbefürworter ihr Vorhaben häufig nur durch die Verfälschung von Fakten noch rechtfertigen können. Die Zensurdiskussion lenkt nur von dem eigentlich (juristisch) relevanten Aspekt ab, nämlich dem Umstand, dass das Gesetz formell und materiell verfassungswidrig ist. Und das sollte einen promovierten Juristen wie Herrn Wefing, der schließlich nicht für irgendein Käseblatt schreibt, schon interessieren. Tut es aber offenbar nicht.

posted by Stadler at 12:28  

14.7.09

(K)Inder, von der Leyen und die Netzsperren

Familienministerin von der Leyen hat zur Rechtfertigung des umstrittenen Zugangserschwerungsgesetzes letzte Woche gegenüber dem Radiosender Sputnik behauptet, in Ländern wie Indien sei Kinderpornografie nicht geächtet, weshalb man solche Inhalte dort vor Ort nicht löschen könne.

Diese doch recht dreiste Falschbehauptung eines Mitglieds der Bundesregierung, hat zu Nachfragen bei der indischen Botschaft geführt.

Und die Botschaft hat nunmehr inhaltlich eindeutig geantwortet, wie netzpolitik.org berichtet, und deutlich gemacht, dass die Kinderpornografie in Indien schon seit längerer Zeit strafbar ist und, dass es zudem seit 2008 ein Informationstechnologiegesetz gibt, das zusätzlich ausdrückliche strafrechtliche Regelungen zur Verbreitung und Veröffentlichung kinderpornografischer Inhalte in elektronischer Form enthält.

Die gegenteilige Behauptung von Frau von der Leyen ist also unwahr. Es zeigt sich einmal mehr, dass das Zugangserschwerungsgesetz von ihren Befürwortern nur mit Unwahrheiten und falschen Tatsachenbehauptungen zu rechtfertigen ist.

Es ist bedauerlich, dass die großen Massenmedien nicht über den Umstand berichten, dass ein Mitglied der Bundesregierung in einem Interview nachweislich die Unwahrheit sagt und damit auch noch das Ansehen eines fremden Staates herabwürdigt.

Ein guter Beitrag zum Thema findet sich auch bei odem.org.

posted by Stadler at 12:45  
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