Muss die Pressefreiheit gestärkt werden?
Das Bundesjustizministerium plant nach einer Pressemitteilung vom 04.04.2010 ein „Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit“, das eine Ergänzung von § 353b des Strafgesetzbuches (StGB) vorsieht. Die Vorschrift regelt die Strafbarkeit der Verletzung von Dienstgeheimnissen. Die Ergänzung soll ausschließen, dass sich Journalisten wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat strafbar machen, wenn sie Informationen, die sie von einem Amtsträger erhalten haben, veröffentlichen.
Nach Aussagen des BMJ soll sich kein Journalist mehr strafbar machen, wenn er lediglich ihm zugespieltes Material veröffentlicht. Zudem sollen auch Beschlagnahmen bei Medienangehörigen durch eine Änderung der Strafprozessordnung erschwert werden.
Die vielleicht entscheidende Frage ist, wie weit dieser Schutz gezogen wird, insbesondere welche Personengruppen er umfasst. Vermutlich wird der Gesetzgeber dies nicht exakt regeln, sondern die Auslegeung der Rechtsprechung überlassen. Um an diesem Punkt tatsächlich die Pressefreiheit zu stärken, wäre es allerdings erforderlich, auch Veröffentlichungen vertraulicher Dokumente und Informationen z.B. durch Wikileaks oder durch Blogger demselben Schutz zu unterstellen.
Ich vermute mal, dass sich Wikileaks lieber selbst schützt. Außerdem greift hier deutsches Recht nur sehr bedingt.
Comment by blub — 6.04, 2010 @ 13:20
Gute Anregung. Was ist denn ein Blogger rechtlich überhaupt? Solange er mehr als Hobbyist denn als Publizist betrachtet wird, findet er unter ‚ferner liefen‘ statt, was seine Rechte angeht. Andererseites ist er ja durchaus bei Verstößen haftbar zu machen, also in die Pflicht zu nehmen.
Es wird recht häufig von Dir oder Deinen Kollegen über richtiges Handeln, beispielweise im Fall einer Abmahnung, geschrieben, aber ich habe noch nichts über die Einordnung von Bloggern gefunden.
Comment by vera — 6.04, 2010 @ 15:36