Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.5.09

Stellungnahmen der Fachleute zum Kinderporno-Sperrgesetz

Am Mittwoch den 27.05.09 findet im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie im Bundestag eine Expertenanhörung statt. Einige der schriftlichen Stellungnahmen der Fachleute sind bereits über den Server des Bundestags abrufbar.

Die Stellungnahme des von der SPD als Sachverständigen benannten Rechtsanwalts Dr. Frey erachtet das Gesetzesvorhaben als verfassungswidrig. Frey bemängelt u.a. die fehlende Normklarheit und Bestimmheit, er zweifelt an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und an der Verhältnismäßigkeit des Gesetzesvorhabens.

Frey benennt eine Reihe weiterer Schwächen des Gesetzesentwurfs, nämlich u.a. die fehlende verfahrensrechtliche Absicherung der erstellten Sperrliste, die Auswertung des gesamten Datenverkehrs der Internetnutzer ohne verfahrensrechtliche
Absicherung, die Verwendung personenbezogener Daten der Internetnutzer zur Strafverfolgung ohne Festlegung zielgenauer Sperrkriterien, die fehlenden Vorkehrungen zum Schutz rechtmäßiger Angebote und fehlende Regeln zur Kostenerstattung für Access-Provider.

Auch diese Aspekte stellen nach der Meinung von Frey die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne in Frage.

Nachdem sich schon in den letzten Tagen die Anzeichen dafür verdichteten, dass die SPD-Fraktion dem Vorhaben doch ablehnend gegenüber stehen könnte, liefert die Stellungnahme von Frey die juristischen Argumente dazu.

Es sieht demnach ganz so aus, als würde das Gesetz in seiner jetzigen Form keine Mehrheit finden. Ein überarbeiterer Entwurf wird aber das Gesetzegbungsverfahren kaum mehr vor der Sommerpause und damit den Wahlen durchlaufen können.

posted by Stadler at 13:55  

25.5.09

Stellungnahmen der Fachleute zum Kinderporno-Sperrgesetz

Am Mittwoch den 27.05.09 findet im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie im Bundestag eine Expertenanhörung statt. Einige der schriftlichen Stellungnahmen der Fachleute sind bereits über den Server des Bundestags abrufbar.

Die Stellungnahme des von der SPD als Sachverständigen benannten Rechtsanwalts Dr. Frey erachtet das Gesetzesvorhaben als verfassungswidrig. Frey bemängelt u.a. die fehlende Normklarheit und Bestimmheit, er zweifelt an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und an der Verhältnismäßigkeit des Gesetzesvorhabens.

Frey benennt eine Reihe weiterer Schwächen des Gesetzesentwurfs, nämlich u.a. die fehlende verfahrensrechtliche Absicherung der erstellten Sperrliste, die Auswertung des gesamten Datenverkehrs der Internetnutzer ohne verfahrensrechtliche
Absicherung, die Verwendung personenbezogener Daten der Internetnutzer zur Strafverfolgung ohne Festlegung zielgenauer Sperrkriterien, die fehlenden Vorkehrungen zum Schutz rechtmäßiger Angebote und fehlende Regeln zur Kostenerstattung für Access-Provider.

Auch diese Aspekte stellen nach der Meinung von Frey die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne in Frage.

Nachdem sich schon in den letzten Tagen die Anzeichen dafür verdichteten, dass die SPD-Fraktion dem Vorhaben doch ablehnend gegenüber stehen könnte, liefert die Stellungnahme von Frey die juristischen Argumente dazu.

Es sieht demnach ganz so aus, als würde das Gesetz in seiner jetzigen Form keine Mehrheit finden. Ein überarbeiterer Entwurf wird aber das Gesetzegbungsverfahren kaum mehr vor der Sommerpause und damit den Wahlen durchlaufen können.

posted by Stadler at 12:55  

24.5.09

Weiter zeichnen!

Die Minister von der Leyen und von und zu Guttenberg – mir ist das gerade ein bisschen viel Adel – waren vor ein paar Wochen schon sicher, ihr unsägliches Sperrgesetz ohne nennenswerte Gegenwehr durchsetzen zu können. Aber im Netz regte sich Widerstand und eine Onlinepetition zum Bundestag hat es bereits auf ca. 94.000 Unterzeichner gebracht.

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur ruft dazu auf, dass jeder Zeichner einen weiteren Unterstützer finden soll, damit bis zur Bundestagsanhörung am Mittwoch die Marke von 100.000 geknackt wird. Ein Aufruf, dem ich mich gerne anschließe.

posted by Stadler at 21:26  

24.5.09

Weiter zeichnen!

Die Minister von der Leyen und von und zu Guttenberg – mir ist das gerade ein bisschen viel Adel – waren vor ein paar Wochen schon sicher, ihr unsägliches Sperrgesetz ohne nennenswerte Gegenwehr durchsetzen zu können. Aber im Netz regte sich Widerstand und eine Onlinepetition zum Bundestag hat es bereits auf ca. 94.000 Unterzeichner gebracht.

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur ruft dazu auf, dass jeder Zeichner einen weiteren Unterstützer finden soll, damit bis zur Bundestagsanhörung am Mittwoch die Marke von 100.000 geknackt wird. Ein Aufruf, dem ich mich gerne anschließe.

posted by Stadler at 20:26  

22.5.09

OLG Koblenz: Störerhaftung des Admin-C

Das Urteil des OLG Koblenz zur Frage der Störerhaftung des Admin-C vom 23.04.09 (6 U 730/08) ist nunmehr im Volltext online, mit einer (ablehnenden) Anmerkung von mir.

posted by Stadler at 12:20  

22.5.09

OLG Koblenz: Störerhaftung des Admin-C

Das Urteil des OLG Koblenz zur Frage der Störerhaftung des Admin-C vom 23.04.09 (6 U 730/08) ist nunmehr im Volltext online, mit einer (ablehnenden) Anmerkung von mir.

posted by Stadler at 11:20  

20.5.09

OLG Frankfurt: Handel mit Gebrauchtsoftware

Mit Beschluss vom 12.5.2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens entschieden, dass der Ersterwerber von Softwarelizenzen nicht berechtigt ist, diese ohne Zustimmung des Herstellers an Zweiterwerber zu veräußern. Konkret ging es um die Weitergabe von nicht benötigten Lizenzen, die im Rahmen einer Volumenlizenz direkt von Microsoft bezogen worden sind.

Die Verfügungsklägerin ist Herstellerin und Inhaberin der Urheberrechte des Computerprogramms „Microsoft Windows XP Professional“. Sie stattet ihre Programme mit einem sog. Echtheitszertifikat (COA – certificate of authenticity) aus, das auch die für die Programminstallation nötige Seriennummer (product key) enthält. Mit dieser Seriennummer ist der Download des Programms und seine Aktivierung möglich.
Ihren Großkunden gestattet die Verfügungsklägerin im Rahmen von sog. Volumen-Lizenzverträgen, das Programm zu vervielfältigten und die Vervielfältigung zu verkaufen. Hat der Großkunde zu viele Lizenzen bzw. COAs erworben, veräußert er die nicht benötigten COAs an Händler zum Weiterverkauf.
Auf diese Weise erwarb auch der Verfügungsbeklagte die streitbefangenen COAs und bot diese auf der Handelsplattform eBay seinerseits zum Kauf an.

Die Verfügungsbeklagte hat sich auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen. Nach Ansicht des OLG Frankfurt kann Erschöpfung aber nur an einem körperlichen Werkexemplar eintreten, nicht aber an Rechten bzw. Urkunden, die Rechte verkörpern. Die COAs ermöglichen aber nur den Download und die Freischaltung der dazugehörigen Software. Deshalb handele es sich bei den COAS nicht um körperliche Werkexemplare, sondern nur um Lizenzrechte.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.5.2009, Aktenzeichen 11 W 15/09
Quelle: Pressemitteilung

posted by Stadler at 16:44  

20.5.09

OLG Frankfurt: Handel mit Gebrauchtsoftware

Mit Beschluss vom 12.5.2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens entschieden, dass der Ersterwerber von Softwarelizenzen nicht berechtigt ist, diese ohne Zustimmung des Herstellers an Zweiterwerber zu veräußern. Konkret ging es um die Weitergabe von nicht benötigten Lizenzen, die im Rahmen einer Volumenlizenz direkt von Microsoft bezogen worden sind.

Die Verfügungsklägerin ist Herstellerin und Inhaberin der Urheberrechte des Computerprogramms „Microsoft Windows XP Professional“. Sie stattet ihre Programme mit einem sog. Echtheitszertifikat (COA – certificate of authenticity) aus, das auch die für die Programminstallation nötige Seriennummer (product key) enthält. Mit dieser Seriennummer ist der Download des Programms und seine Aktivierung möglich.
Ihren Großkunden gestattet die Verfügungsklägerin im Rahmen von sog. Volumen-Lizenzverträgen, das Programm zu vervielfältigten und die Vervielfältigung zu verkaufen. Hat der Großkunde zu viele Lizenzen bzw. COAs erworben, veräußert er die nicht benötigten COAs an Händler zum Weiterverkauf.
Auf diese Weise erwarb auch der Verfügungsbeklagte die streitbefangenen COAs und bot diese auf der Handelsplattform eBay seinerseits zum Kauf an.

Die Verfügungsbeklagte hat sich auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen. Nach Ansicht des OLG Frankfurt kann Erschöpfung aber nur an einem körperlichen Werkexemplar eintreten, nicht aber an Rechten bzw. Urkunden, die Rechte verkörpern. Die COAs ermöglichen aber nur den Download und die Freischaltung der dazugehörigen Software. Deshalb handele es sich bei den COAS nicht um körperliche Werkexemplare, sondern nur um Lizenzrechte.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.5.2009, Aktenzeichen 11 W 15/09
Quelle: Pressemitteilung

posted by Stadler at 15:44  

20.5.09

Mithilfe des BKA und des Bundestags die Netzsperren umgehen

Der Blogger Fefe hat wieder einmal etwas kurioses ausgegraben. Wer nach einem alternativen und öffentlichen Domain-Name-Server sucht, um die evtl. bald anstehenden und vom BKA koordinierten DNS-Sperren zu umgehen, muss seinen Blick nicht in die Ferne schweifen lassen.

Denn gleich beim BKA und beim Bundestag wird man fündig. Wenn das kein Stück aus dem Tollhaus ist, das hier gegeben wird.
Quelle: Fefes Blog

posted by Stadler at 15:15  

20.5.09

Haftung des Admin-C

Die Power-Point-Folien meines Vortrags vom 15.05.09 auf dem 9. @kit-Kongress in Nürnberg „Die Haftung des Admin-C“ sind jetzt online abrufbar.

Wie sich der aktuellen Ausgabe der MMR (MMR 2009, 336) entnehmen lässt, ist auch das Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.02.09 mittlerweile rechtskräftig, weshalb der BGH wieder nicht mit dieser Rechtsfrage befasst wird und die bestehende Rechtsunsicherheit aufgrund der divergierenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung fortbesteht.

posted by Stadler at 14:49  
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