Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.8.10

Rundfunkabgabe für die Presse

CARTA berichtet über ein Interview mit dem WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus, der einen Anteil aus der künftigen Rundfunkabgabe für die Online-Angebote von Verlagen fordert. Das ist in der Tendenz nicht neu, denn auch die Forderung nach einem neuen Leistungsschutzrecht für Presserzeugnisse ist in Wahrheit nichts anderes, als die Forderung nach einer gebührenfinanzierten Presse.

Die Forderung von Nienhaus ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um ein Rechtsgutachten des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Papier zu sehen, der die Ansicht vertreten hat, dass publizistische Online-Inhalte als Rundfunk im verfassungsrechtlichen Sinne zu betrachten sind. Diese erhitzte Diskussion geht leider völlig an der Sache vorbei, denn die verfassungsrechtliche Frage der Abgrenzung von Presse und Rundfunk ist im Grunde rein akademischer Natur. Worum es in Wirklichkeit geht und gehen muss,  ist die Frage der Reichweite des sog. Grundversorgungsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Insoweit vertreten andere renommierte Verfassungsrechtler wie z.B. Christoph Degenhart durchaus eine von Papier abweichende Position.

posted by Stadler at 11:29  

10.6.10

GEZ für alle

Die Ministerpräsidenten der Länder sollen sich bereits auf eine Reform der Rundfunkgebühren geeinigt haben, obwohl das Thema (auch) für heute auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz steht. Danach soll das bisherige Modell, das darauf abgestellt hat, dass Empfangsgeräte vorgehalten werden, durch eine Rundfunkabgabe für jeden Haushalt abgelöst werden. Man zahlt also auch dann, wenn man keinen Fernseher hat.

Die GEZ soll allerdings nicht abgeschafft werden. Die Streitigkeiten werden sich möglicherweise jetzt hin zu der Frage verlagern, was ein Haushalt ist. Es steht auch zu vermuten, dass es in Deutschland mehr Haushalte gibt als Gebührenzahler, so dass dieses Modell eine Erhöhung der Anzahl der Beitragszahler verspricht und damit höhere Einnahmen.

Vermutlich werden die ersten Verfassungsbeschwerden nicht lange auf sich warten lassen. Denn auch wenn Paul Kirchof das Modell als verfassungskonform bezeichnet hat, kann man natürlich der Auffassung sein, dass ein „Anschluss- und Benutzungzwang“ nicht so ganz in das grundgesetzliche Konzept der Meinungs- und Rundfunkfreiheit passt.

posted by Stadler at 08:00  

23.5.10

Warum löscht die ARD ihre Onlinearchive?

In den letzten Wochen gab es mehrfach Pressemeldungen, wonach die Rundfunkanstalten der ARD ihre Onlinearchive und damit ca. 100.000 Dokumente löschen werden bzw. bereits damit begonnen haben. Das hat zu Unverständnis geführt, weil man Inhalte, für die man als Bürger schließlich Rundfunkgebühren bezahlt hat, gerne auch noch nach längerer Zeit abrufen möchte.

Das hat die private Konkurrenz der öffentlich-rechtlichen Sender freilich schon immer anders gesehen, die Internetauftritte von ARD und ZDF sind ihr ein Dorn im Auge. Der Gesetzgeber hat deshalb – auch unter dem Druck der Lobbyisten – vor einem Jahr im Rundfunkstaatsvertrag die Vorschrift des § 11d (Telemedien) so ausgestaltet, dass Internetangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio aktuell zu sein haben und sendungsbezogene Inhalte nach sieben Tagen wieder gelöscht werden müssen.

Das System des gebührenfinanzierten Rundfunks stößt hier endgültig an seine Grenzen. Denn entweder bekommt der Bürger für seine Zwangsgebühren auch die größtmögliche Leistung oder man schafft den öffentlich-rechtlichen Rundfunk demnächst doch ab. Denn das politische Geschacher, das zu Regelungen wie in § 11d RStV führt, berücksichtigt nämlich eines überhaupt nicht und das sind die Interessen der Zuschauer bzw. Bürger für die diese Inhalte eigentlich produziert werden sollten.

posted by Stadler at 14:14  

26.1.10

Die Berechtigung des gebührenfinanzierten Rundfunks muss in Frage gestellt werden

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (Nr. 20 vom 26.01.2010, S. 15) hat das Verwaltungsgericht München einem Patentanwalt recht gegegeben, der für seinen beruflich genutzten PC keine Rundfunkgebühren bezahlen wollte.

Der Bericht der SZ zitiert eine bemekenswerte Passage aus dem Urteil: „Es ist mit Blick auf die Informationsfreiheit außerdem nicht gerechtfertigt, den Zugang zu weltweiten Informationen im Internet von der Entrichtung einer Gebühr abhängig zu machen, die ausschließlich der Finanzierung Dritter – nämlich insbesondere der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – dient.

Gerade weil die Rundfunkgebühren in Deutschland bislang politisch und juristisch als sakrosant galten, ist dieser Ansatz mutig und mehr als erstaunlich. Er wirft die berechtigte Frage auf, ob sich die Rundfunkgebühren, die nach ihrem ursprünglichen Sinn die Meinungs- und Informationsvielfalt sichern sollten, mittlerweile zu einer Gefahr für die grundgesetzlich garantierte Informationsfreiheit entwickelt haben. Denn die Ausdehnung der Rundfunkgebühren auf alle Geräte, mit denen man theoretisch Rundfunk und sei es auch über das Internet, empfangen kann, stellt in der Tat eine zusätzliche finanzielle Hürde für den Zugang zu weltweit abrufbaren Informationen dar.

Man wird angesichts der Informationsvielfalt die gerade das Internet bietet, die Frage der Legitimität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit auch des vom Bundesverfassungsgericht in seinen Rundfunkurteilen postulierten dualen Rundfunkstsystems neu stellen müssen. Denn die Verhältnisse haben sich in den letzten 10 – 15 Jahren maßgeblich verändert. Auch weil sich ARD und ZDF immer stärker dem erbärmlichen Niveau des Privatfernsehens angepasst haben, ist für viele Menschen mittlerweile das Internet zur wichtigsten Informationsquelle geworden. Die vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betonte Grundversorgung wird nicht mehr primär durch den öffentlichen-rechtlichen Rundfunk gewährleistet. Ein weiteres Festhalten an einem gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk erscheint daher nicht länger gerechtfertigt. Es ist zumindest an der Zeit, diese Diskussion nun ernsthaft zu beginnen und die Frage der Berechtigung des gebührenfinanzierten Rundfunks neu zu stellen.

posted by Stadler at 11:00  
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