Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.12.11

Deutscher Polizeigewahrsam verstößt gegen Menschenrechtskonvention

Mit Urteil vom 01.12.2011 (Az.: 8080/08 und 8577/08) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Festnahme mehrerer Personen im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm zum Zwecke des sog. Polizeigewahrsams als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention beanstandet.

Der Polizeigewahrsam ist eine präventive Maßnahme nach den Polizeigesetzen der Länder. Im konkreten Fall wurden mehrere Personen auf Grundlage von § 55 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) in Gewahrsam genommen, vermeintlich um zu verhindern, dass diese Personen an gewalttätigen Demonstrationen teilnehmen und Straftaten begehen. Im konkreten Fall bestand der einzige Grund für die Festnahme wohl darin, dass man bei den Betroffenen in einem Fahrzeug Transparente mit den Aufschriften „freedom for all prisoners” and “free all now“ – laut dem englischsprachigen Urteilstext – gefunden hatte.

Der EGMR hat in der Festnahme und Freiheitsentziehung einen Verstoß gegen Art. 5 § 1 (Freiheit der Person) und Art. 11 (Versammlungsfreiheit) der Menschenrechtskonvention gesehen. Der Gerichtshof war der Ansicht, dass keine ausreichenden Hinweise dafür vorlagen, dass die Betroffenen gewaltsame Auseinandersetzungen unterstützen wollten. Die Transparente sah der EGMR als legitime Meinungsäußerung im Rahmen einer von der MRK geschützten Versammlung an.

Die Frage, ob bereits das deutsche Polizeirecht gegen die Menschenrechtskonvention verstößt, hat der EGMR ausdrücklich offen gelassen.

Entgegen der Ansicht des Verfassungsblogs glaube ic nicht unbedingt, dass der EGMR damit den deutschen Polizeigewahrsam generell in Frage stellt. Denn auch mit einer weniger großzügigen Auslegung von § 55 SOG M-V hätte man hier ohne weiteres zu einem anderen Ergebnis gelangen können. Dass das Mitführen von Transparenten in dem die Freilassung von Gefangenen gefordert wird, bereits den Aufruf zu einer Straftat beinhaltet, ist nämlich eine sicherlich diskutable These. Allerdings könnte das Urteil durchaus Anlass zu der Fragestellung geben, ob die Vorschriften in den Polizeigesetzen der Länder nicht enger gefasst werden müssen.

Das Urteil ist aber auch eine (erneute) Ohrfeige für das BVerfG, das Verfassungsbeschwerden der Betroffenen offenbar nicht zur Entscheidung angenommen hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sendet erneut ein starkes Signal zur Stärkung der Freiheitsrechte aus.

posted by Stadler at 17:19  

23.9.11

Der Papst und seine Rede über das Naturrecht und die Vernunft

Gerade weil ich erhebliche Vorbehalte gegen eine Rede des Papstes im deutschen Bundestag hatte, habe ich mir den Inhalt nochmals genauer angeschaut. Denn es wäre zu einfach, die Rede als irrelveant abzutun, nur weil sie vom Papst stammt.

Was hat er also gesagt? Inhaltlich war seine Rede eher abstrakter, rechtsphilosophischer Natur, natürlich ergänzt um den obligatorischen christlichen Unterbau. Der Papst hat im Wesentlichen über die Natur und die Vernunft als die zentralen Quellen des Rechts gesprochen und hierzu u.a. auch die These aufgestellt, dass sich die christlichen Theologen einer philosophischen und juristischen Bewegung angeschlossen hätten, die auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verweist. Wörtlich hat der Papst ausgeführt:

Für die Entwicklung des Rechts und für die Entwicklung der Humanität war es entscheidend, daß sich die
christlichen Theologen gegen das vom Götterglauben geforderte religiöse Recht auf die Seite der Philosophie gestellt, Vernunft und Natur in ihrem Zueinander als die für alle gültige Rechtsquelle anerkannt haben.

Diese Betrachtung blendet freilich aus, dass sich speziell die katholische Kirche in nahezu der gesamten Zeit ihres Bestehens nicht nach diesen Prämissen verhalten hat. Erst als mit dem Zeitalter der Aufklärung die antiken, naturrechtlichen Ideale an politischem Einfluss gewannen und dadurch die das Mittelalter prägende Vorherrschaft der katholischen Kirche langsam beendet wurde, ist es besser geworden in Europa. Die Amtskirche steht keineswegs in der Tradition der Vernunft und des Naturrechts. Vielmehr mussten ihr diese fundamentalen Werte in einem zähen Ringen praktisch aufgezwungen werden. Und auch heute hat man leider noch den Eindruck, dass wir es mit einem hierarchischen Apparat zu tun haben, der zur Diskriminierung neigt. Meiner Vorstellung von Vernunft entspricht dies, trotz vieler schöner Reden, immer noch nicht annähernd.

Dass der Papst allerdings dann die ökologische Bewegung in der deutschen Politik seit den 70er Jahren gelobt hat und zwar explizit als in der Tradition von Natur und Vernunft stehend, war nicht nur überraschend, sondern stimmt zuversichtlich. Auch wenn dieser Papst schon des Öfteren Hoffnungen genährt hatte, die sich dann nicht erfüllt haben.

posted by Stadler at 15:09  

8.9.11

„Freiheit statt Angst“ am 10.09.2011 in Berlin

Wie in den letzten Jahren auch, ruft ein breites Bündnis zur Teilnahme an der Demonstration „Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!“ am 10.09.2011 auf.

Gründe, für eine freie und offene Gesellschaft und eine überwachungsfreie Kommunikationsstruktur zu demonstrieren, gibt es nach wie vor genug. Der Bundestag hat gerade die Verlängerung der sog. Anti-Terror-Gesetze beschlossen, die Diksussion über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist in vollem Gange und speziell auf EU-Ebene ist eine Tendenz zu ausufernder Datenerfassung festzustellen und dazu, sensible Daten europäischer Bürger bereitwillig an die USA zu übermitteln. Stichwort: Fluggastdaten und Swift-Abkommen. Dieser Entwicklung gilt es entgegenzutreten.

Ich werde deshalb am Samstag in Berlin vor Ort sein und hoffe, man sieht sich.

posted by Stadler at 13:49  

5.9.11

Ägypten unterdrückt die Meinungsfreiheit weiterhin brutal

Dass Ägypten nach wie vor eine Militärdiktatur ist, die die Meinungsfreiht brutal unterdrückt, zeigt der Fall des Bloggers Maikel Nabil Sanad, der wegen nichts weiter als einer kritischen Meinungsäußerung – die sich freilich gegen das neue Regime richtete – von einem Militärgericht im April 2011 zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.

Sanad hat Ende August, aus Protest gegen seine Inhaftierung, einen Hungerstreik begonnen. Daraufhin wurde er in Einzelhaft genommen, sein Gesundheitszustand soll sich laut Amnesty International verschlechtert haben, wie es ihm derzeit geht, ist unklar. Verschiedene Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen wie Amnesty International und Reporters Without Borders und fordern seine Freilassung.

Den Fall von Maikel Nabil Sanad, der die tatsächlichen Verhältnisse in Ägypten offenbart, schildert Alex Rühle in der heutigen Ausgabe der SZ.

Das Bloggen scheint nach der sog. Revolution in Ägypten und auch in anderen arabischen Staaten nicht ungefährlicher geworden zu sein, denn der Fall Sanad ist kein Einzelfall. Von einer Demokratisierung kann man angesichts derartiger Vorgänge wahrlich (noch) nicht sprechen.

posted by Stadler at 11:31  

22.7.11

EGMR zur Meinungsfreiheit in Deutschland

Erst vorgestern hatte ich über einen Fall berichtet, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Ungarn wegen Verletzung von Art. 10 der Menschenrechtskonvention (Freiheit der Meinungsäußerung) gerügt hat.

Dasselbe Schicksal hat jetzt auch Deutschland ereilt, denn der EGMR hat mit Urteil vom 21.07.2011 festgestellt, dass deutsche Gerichte und damit der deutsche Staat ebenfalls Art. 10 MRK verletzt haben. Das Thema hat es sogar in die Hauptnachrichten geschafft.

Interessant und brisant ist die Entscheidung des EGMR auch deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde in dieser Sache gar nicht erst angenommen hatte. Weiter könnte die Einschätzung dieser beiden Gerichte, die beide über die Verletzung von Menschenrechten, zu denen die Meinungsfreiheit zählt, zu befinden haben, also gar nicht auseinander liegen. Was das Bundesverfassungsgericht für offensichtlich unbegründet erachtet, hält der Gerichtshof für Menschenrechte für begründet. Das wirft auch Fragen auf im Hinblick auf die große Masse an Verfassungsbeschwerden, die in Karlsruhe ohne nähere Begründung nach § 93a BVerfGG erst gar nicht angenommen werden.

Hintergrund der Entscheidung des EGMR war eine arbeitsrechtliche Kündigung einer Altenpflegerin aus wichtigem Grund, weil die Arbeitnehmerin mittels einer Strafanzeige auf Missstände in dem Pflegeheim ihres Arbeitgebers aufmerksam machen wollte.

Der EGMR macht in seiner Entscheidung zunächst deutlich, dass der Hinweis eines Arbeitnehmers auf Missstände und Fehlverhalten am Arbeitsplatz unter gewissen Umständen rechtlichen Schutz genießen muss. Der EGMR wägt hierbei insbesondere gegenüber der Loyalitätsverpflichtung des Arbeitnehmers ab und hält es für wesentlich, ob der Arbeitnehmer über eine andere effektive Möglichkeit verfügt, gegen den Missstand vorzugehen. Ist dies nicht der Fall, kommt auch eine Strafanzeige oder eine Veröffentlichung in Betracht.

posted by Stadler at 09:41  

10.5.11

Keine Pflicht zur Vorabbenachrichtigung bei Veröffentlichung privater Informationen

Der Europäiscche Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) hat heute über eine interessante Frage im Rahmen eines kuriosen Falles entschieden.

Kläger war Formel 1 Chef Max Mosley, über den in der „News Of The World“ berichtet wurde, er hätte eine „kranke Nazi-Orgie mit 5 Prostituierten“ veranstaltet. Mosley ist hiergegen in England erfogreich gerichtlich vorgegangen.

Das war ihm aber nicht genug, den er vertritt die Ansicht, dass der britische Gesetzgeber eine Rechtspflicht der Presse schaffen muss, vor einer Veröffentlichung privater Informationen den Betroffenen in Kenntnis zu setzen, um ihm Gegelegenheit zu geben, noch vor der Veröffentlichung Rechtsschutz zu erlangen. Das Fehlen einer solchen Rechtspflicht führt nach Ansicht Mosleys dazu, dass das Vereinigte Königreich die Menschenrechtskonvention verletzt.

Dieser Argumentation ist der Gerichtshof nicht gefolgt. Der EGMR betont u.a., dass ein solches allgemeines „pre-notification requirement“ geeignet ist, die Pressefreiheit zu beeinträchtigen und spricht von einem „chilling effect“. Denn es gibt, über den konkreten Fall hinaus, genügend Fallkonstellationen, in denen auch an einer Berichterstattung über private Umstände ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.

Ebenfalls zum Thema:  EGMR – Mosley: Verständigungspflicht vor Veröffentlichung privater Informationen hätte chilling effect (e-comm)

posted by Stadler at 12:28  

11.10.10

Der Traum von der Freiheit

Die Süddeutsche druckt heute eines der Essays für das der Friedensnobelpreisträger Liu Xiaobo in China zu elf Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Dabei hat Liu nichts weiter getan, als die Freiheit des Individiums und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu fordern.

Für mich ist das erschreckend und ermutigend zugleich. Denn diese enorm hohe Haftstrafe für nichts weiter als eine Meinungsäußerung zeigt, wie viel Angst dieses diktatorische Regime vor der Macht der Worte hat und vielleicht auch vor der Unbeugsamkeit dieses Mannes, den es jetzt schon zum dritten Mal inhaftiert. Das Nobelpreiskomitee hat mit der Ehrung Lius eine gute Entscheidung getroffen.

posted by Stadler at 20:58  

15.3.10

Der Internetpranger – Made In USA

Die Onlineausgaben amerikanischer Zeitungen haben einen neuen Trafficbringer entdeckt, wie die FAZ berichtet. Man stellt Galerien mit Polizeifotos von Menschen ins Netz, die in den letzten 24 Stunden verhaftet worden sind.

Was man hierzulande noch als eine schwere Form der Persönlichkeitsrechtsverletzung betrachten würde und mit Blick auf die Polizei, die die Fotos weitergibt, auch als eine Menschenrechtsverletzung, scheint dort irgendwie niemanden zu stören, außer vielleicht die Betroffenen selbst. Bei solchen Berichten fällt mir immer Juli Zehs Satz „Das Mittelalter ist keine Epoche, sondern der Name der menschlichen Natur“ ein. Und dieses Mittelalter hat jetzt eben auch ein digitales Antlitz.

posted by Stadler at 08:14  

13.1.10

Legt sich Google wirklich mit China an?

Google hat eine veränderte Haltung gegenüber dem chinesischen Staat angekündigt und möchte erreichen, dass die Suchmaschine in China künftig nicht mehr zensiert wird. Andernfalls droht Google mit einem Rückzug aus China. Das klingt fast zu schön um wahr zu sein. Google begründet diesen Strategiewechsel, laut des offiziellen Google-Blogs, u.a. mit von China ausgehenden Attacken auf GMail-Konten von Menschenrechtlern, die zusammen mit der Beobachtung der Entwicklung in China nunmehr zu dem Entschluss geführt hätten, die Zensur in China nicht länger zu unterstützen.

Auch wenn Google damit sicherlich auch Imagepflege betreiben will und möglicherweise auch die US-Regierung im Hintergrund mitmischt, wäre es vorbehaltlos zu begrüßen, wenn Google diese Linie durchzieht.

posted by Stadler at 12:00  

6.11.09

Die Renaissance des Prangers

„Das Mittelalter ist keine Epoche sondern der Name der mesnchlichen Natur“ postuliert die Schriftstellerin Juli Zeh in ihrem Roman „corpus delicti“. Wer dies für eine gewagte These hält, sollte einen kurzen Blick über den großen Teich werfen, denn dort beleben Richter gerade die gute alte Tradition des Prangers.

Das Gericht verurteilte die Angeklagten dazu, vor dem Gerichtsgebäude viereinhalb Stunden lang neben einem Schild ausharren, auf dem stand: „Ich habe einem neunjährigen Kind sein Geburtstagsgeschenk gestohlen. Sei kein Dieb, Du siehst, was Dir passieren kann.“ Hintergrund war der Diebstahl von Geburtstagsgutscheinen im Wert von 80 Dollar.
Das ist offenabr kein Einzelfall, vielmehr existiert dort eine Initiative für öffentliche Bestrafung, die verhindern soll, dass die Gefängnisse der Region wegen kleinerer Delikte überlastet werden. Ob man in Pennsylvania wohl schon mal etwas von der Menschenrechtskonvention gehört hat?
Quelle: SZ vom 05.11.09

posted by Stadler at 12:37  
« Vorherige SeiteNächste Seite »