Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.6.17

Nutzung von WhatsApp illegal und müssen Eltern die Nutzung des Messengers unterbinden?

Eine Entscheidung eines hessischen Familiengerichts (Beschluss des AG Bad Hersfeld vom 15.05.2017, Az.: F 120/17 EASO) verursacht gerade mächtig Aufruhr. Denn das AG Bad Hersfeld geht davon aus, dass jeder Nutzer von WhatsApp durch die Nutzung des Messengers laufend Rechtsverletzungen begeht und, dass Eltern, deren minderjährige Kinder WhatsApp nutzen, verpflichtet sind, bei allen Kontakten, die im Adressbuch des Smartphones des Kindes gespeichert sind, schriftliche Zustimmungserklärungen für die Datenübermittlung an den Dienst einzuholen. Werden diese Erklärungen dem Gericht nicht vorgelegt, müssen die Eltern die App vom Smartphone des Kindes löschen. Hintergrund der Auseinandersetzung ist folgende Klausel in den Nutzungsbedingungen von WhatsApp:

Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.

Vorausschicken möchte ich, dass ich kein Familienrechtler bin und deshalb nicht zu spezifisch familienrechtlichen Aspekten Stellung nehmen kann.

Der Ausgangspunkt, dass das Auslesen der Kontaktdaten eines Nutzers durch WhatsApp (Facebook) illegal ist, dürfte kaum zu beanstanden sein. Die entsprechende Regelung in den Nutzungsbedingungen des Dienstes ist sowohl als überraschende Klausel (§ 305 c BGB) als auch wegen Verstoß gegen wesentliche Grundgedanken des Gesetzes (§ 307 Abs. 2 BGB) unwirksam. Unabhängig davon, verschafft sich WhatsApp Daten Dritten ohne ausreichende rechtliche Grundlage.

Schon schwieriger wird es allerdings bei der Frage, ob der Nutzer von WhatsApp eine Rechtsverletzung begeht. Das Gericht lehnt die Anwendung des BDSG ausdrücklich ab, bejaht dann aber eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, worin es zivilrechtlich eine unerlaubte Handlung i.S.v. § 823 BGB sieht. An dieser Stelle thematisiert das Gericht allerdings nicht, ob es den Nutzer hier als Täter oder Teilnehmer ansieht. Dieser Aspekt ist schon deshalb von Bedeutung, weil es eine fahrlässige Beihilfe nicht gibt. Nachdem das Gericht in seiner Entscheidung mehrfach von Fahrlässigkeit spricht, deutet dies daraufhin, dass es von einer Täterschaft des Nutzers ausgeht. Dies ist allerdings wegen der passiven Rolle des Nutzers bedenklich. Die Tathandlung des Auslesen von Daten wird durch WhatsApp begangen. Nach überkommener Dogmatik käme ergänzend auch eine Haftung als Störer für die fremde Rechtsverletzung in Betracht. Hierfür müsste man dann aber eine Verletzung zumutbarer Prüfpflichten durch das Kind annehmen. Die Annahme des Gerichts, das Kind würde eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige unerlaubte Handlung begehen, kann man also durchaus in Zweifel ziehen. Andererseits wären möglicherweise, entgegen der Ansicht des Gerichts, datenschutzrechtliche Grundsätze anzuwenden gewesen.

Die weitere Annahme des Gerichts, es bestünde die Gefahr, dass das Kind durch andere Personen abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert wird, erscheint nach der bisherigen Rechtspraxis zumindest noch fernliegend. Derartige Abmahnungen sind mir bislang jedenfalls nicht bekannt.

Ob die sehr weitreichenden Anordnungen des Gerichts familienrechtlich statthaft sind, möchte ich nicht beurteilen.

posted by Stadler at 22:26  

29 Comments

  1. Oh ne, ein Kind ist doch nicht mal strafmündig, wie soll das so komplexe Dinge wie überraschende Klauseln kapieren?

    Das kapieren ja nicht mal die Eltern. Und deshalb kann man denen auch nicht Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorwerfen. Das Verbot von WhatsApp verstößt IMHO schon gegen § 1631 (2) BGB.

    Aber im Prüfpflichten erfinden sind Gerichte gut. Ich frage mich angesichts saloppen Umgangs mit dem Recht immer wieder, wann endlich mal eine Prüfpflicht für Richter eingeführt wird, und bei Durchlassen formal (gern auch nur mit Mühe) erkennbar falscher Klagen dann der Richter sein Amt wegen Rechtsbeugung i.T.m. Beihilfe zum Prozessbetrug verliert (weil er ja seine Prüfpflicht verletzt hat, und sich damit zum Mitstörer bei einem Prozessbetrug gemacht hat).

    Der Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (angemessen und vor allem zielführend) gebietet es auch, den hier ja greifbaren eigentlichen Täter, nämlich WhatsApp/Facebook, direkt in Haftung zu nehmen, und keinen Bullshit mit Mitstörern zu veranstalten.

    Comment by Bernd Paysan — 26.06, 2017 @ 23:44

  2. Bei Kindern kann man ja noch Bedenken haben, ob die tatsächlich Prüfpflichten verletzten. Aber wie ist es mit Erwachsenen, vielleicht sogar Anwälten, die auf ihrem Android-Handy die Kontaktdaten von Mandanten haben und dazu noch WhatsApp nutzen, vielleicht sogar noch XING und Linkedin. Verletzen die nicht vielleicht nicht nur § 823 BGB und Datenschutzrecht, sondern sogar auch § 43a BRAO, wenn Sie erlauben, dass die Dienstebetreiber ihr Telefonbuch auf dem Smartphone auslesen? Das fängt ja schon damit an, dass sich diese Daten in der Regel nicht lokal auf dem Smartphone befinden, sondern direkt auch schon zu Google wandern, wenn man sie nicht nur lokal abspeichert.

    Comment by RA Andreas Schwartmann — 27.06, 2017 @ 22:50

  3. Nachtrag: Natürlich „sie“, nicht „Sie“. :)

    Comment by RA Andreas Schwartmann — 27.06, 2017 @ 22:51

  4. „Der Ausgangspunkt, dass das Auslesen der Kontaktdaten eines Nutzers durch WhatsApp (Facebook) illegal ist, dürfte kaum zu beanstanden sein. Die entsprechende Regelung in den Nutzungsbedingungen des Dienstes ist sowohl als überraschende Klausel (§ 305 c BGB) als auch wegen Verstoß gegen wesentliche Grundgedanken des Gesetzes (§ 307 Abs. 2 BGB) unwirksam. Unabhängig davon, verschafft sich WhatsApp Daten Dritten ohne ausreichende rechtliche Grundlage.“

    Illegal! Alleine dafür müsste die Firma rechtlich belangt werden, der Dienst in Deutschland gesperrt werden. Wird er aber nicht. Warum nicht? Weil User dem Unternehmen mit der aktiven Annahme der Nutzungsbedingungen mitteilen, dass sie von jedem Kontakt die schriftliche Einwilligung zur Weitergabe der Daten eingeholt haben. Machen die Nutzer dieser elenden Datenkrake aber nicht.

    Wenn jemand als Nutzer Bedingungen zustimmt und abhakt, sich an diese Vorgaben als Voraussetzung der Nutzung zu halten, macht sich diese Person haftbar, wenn das Gegenteil der Fall ist. Ich nutze diesen Mist nicht und untersage sowieso unter Klageandrohung anderen, meine Daten auf deren Wanzen zu speichern. Wanzen und Datenschleudern sind es, über die wir hier reden. Ich würde diesen Dienst sofort kappen, den Opfern der unerlaubten Datenweitergabe bleibt nur der Klageweg. Ein unerträglicher Zustand, weiß man doch, welche Idioten, Kinder und andere Konsorten diese Datenkrake nutzen. Da bleibt es nur, wenigstens im privaten Kreis für ein absolutes Verbot zu sorgen, die eigenen Daten auf Fremdwanzen zu speichern. Kontrolle? Nicht vorgesehen in der schönen Wanzenwelt.

    Nicht nur bezüglich des Kindes ist das Urteil richtig. Jeder sollte sich warm anziehen, wenn mal einer knallhart die Juristen bemüht, gegen die eigenen Familie, Freunde, Arbeitgeber und so weiter, juristisch vorzugehen. Die Datenkrake weiß, dass es kaum jemand durchzieht, daher ist sie auch so kackendreist.

    Also kurzgefasst: Wenn jemand einem Unternehmen mitteilt, er haben die Genehmigung zur Weitergabe eingeholt, hakt das bewusst ab, dann ist er verantwortlich für sein Handeln und kann belangt werden. Von mir aus aber sollte diese Datenkrake sofort gekillt werden. Die User sind durch die Bank dumm, lesen sich die Nutzungsbedingungen nicht durch, sind oft genug minderjährig, nehmen das gesamte Thema nicht ernst, wissen nichts davon, oder es ist ihnen egal. Die Opfer dieser Datensammelwut und dieser Verbrechen gegen die informationelle Selbstbestimmung werden im Stich gelassen, sollen gefälligst klagen, sollen einen Anwalt bezahlen oder doch bestenfalls einfach die Schnauze halten.

    Ich habe selbst meinem Arbeitgeber und Kollegen verboten, meine Dienstnummer zusammen mit meinem Namen in einer Gruppe dieser Datenkrake zu speichern. Das wurde bestätigt, eine Kontrolle darüber habe ich nicht, vor allem nicht eine Kontrolle darüber, was Kollegen auf ihren Wanzen speichern.

    Eine Datenkrake mit Kontrollverlust ist sofort abzuschalten. Es nimmt bald Ausmaße an, die einen das Fürchten lehren. Mein Hass auf dieses Pack wächst gleichsam mit. Und damit meine ich nicht nur die Krake selbst, sondern vor allem die vollständig unverantwortlichen User, die Arme der Datenkrake, die Handlanger, die Zulieferer, die strunzdoofen Idioten.

    Comment by Trönt Paulsen — 30.06, 2017 @ 17:18

  5. Mal ganz nebenbei, lieber Herr Stadler. Wenn ich was in MEINEM Text verlinken möchte, auch Gesetzestexte, dann mache ICH das. Unterlassen Sie diese Zwangsverlinkung ihres miesen Tools, denn auch das ist widerrechtlich.

    Heute habe ich allerdings genug gemotzt und wünsche daher allen Teilnehmern ein schönes Wochenende. Wir haben es verdient.

    Comment by Trönt Paulsen — 30.06, 2017 @ 17:58

  6. Das Wort zum Sonntag: Es ist vollkommen klar, dass mittlerweile beinahe jede miese App auf Adressbücher, Fotos und Texte zugreift, es sei denn, der User beschäftigt sich mal mit den Einstellungen zum Datenschutz, was er aber praktisch nicht macht. Daher ist ebenfalls klar, dass nicht jedes externe Opfer dieser Wanzenbesitzer gegen tausende Anbieter klagen muss, sondern alleine gegen denjenigen, der sich um nichts kümmert, jede Nutzungsbedingung abhakt, gelesen und ungelesen, alles mitmacht, dem alles egal ist.

    Die Täter sind die Eigentümer der Wanzen mit ihren Datenkraken-Apps und niemand sonst.

    Comment by Trönt Paulsen — 2.07, 2017 @ 13:18

  7. Herr Stadler,
    wenn Sie schreiben, „dass das Auslesen der Kontaktdaten eines Nutzers durch WhatsApp (Facebook) illegal ist“, wie ließe sich denn dagegen als Nutzer vorgehen? Habe ich hier nur die Option, die App nicht zu nutzen? Das hieße ja, dass WhatsApp/Facebook alles in ihre Nutzungsbedingungen schreiben könnten und scheint mir entsprechend nicht konsequent.
    Herzliche Grüße
    Peter

    Comment by Peter — 2.07, 2017 @ 19:44

  8. Guten Abend, mich interessiert, wie Sie diese Bewertung einschätzen:
    http://www.rechtzweinull.de/archives/2514-ag_bad_hersfeld_warum_kein-gesteigertes_abmahnrisiko_fuer_whatsappnutzer_besteht.html

    Comment by Peter — 2.07, 2017 @ 21:37

  9. Da grübelt schon jemand. Denn umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn der Anbieter die Nutzungsbedingungen vorgibt, der User hakt diese aktiv ab, erfüllt sie aber nicht, macht sich der User die Nutzung der Datenkrake unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zunutze. Die Datenkrake könnte sich belogen, bestenfalls betrogen fühlen und ebenfalls gegen den User klagen.

    Nutzungsbedingungen haben durchaus einen Sinn, eine sagenhafte Erkenntnis. Man sollte sie einfach mal lesen. Überhaupt ist das blinde Abhaken ein Hobby von oben genannten Idioten.

    Klug: Ich lese, ich verstehe, ich setze die Vorgaben um.

    Doof: Ich lese nichts, ich verstehe nichts, setze gar nichts um, außer blöde gucken. Denken kann ich auch nicht, hoffentlich reicht der Akku, bis ich auf dem Klo bin, denn ich muss über meinen Haufen noch eine Nachricht absenden.

    Comment by Trönt Paulsen — 4.07, 2017 @ 18:00

  10. Erschleichung von Teilnahme: Ein Mensch holt sich einen Fahrschein der Bahn, zahlt für sich, hakt ab, es ist ein Einzelfahrschein und wird erwischt mit 20 Personen, beruft sich darauf, die Nutzungsvorgaben nicht gelesen zu haben. Beförderungserschleichung nennt man das. Nicht die Bahn ist verantwortlich, nicht die 19 anderen Personen sind verantwortlich, sondern alleine der Straftäter, der das Ticket gekauft hat, wird zur Verantwortung gezogen.

    Bei der Datenkrake ist es weit schlimmer, weil es um Daten geht, um Wehrlosigkeit der externen Personen, die mit diesem Mist nichts zutun haben möchten. Diese sind nicht mal in den Zug eingestiegen und werden trotzdem in Mitleidenschaft gezogen.

    DARUM geht es.

    Comment by Trönt Paulsen — 4.07, 2017 @ 18:23

  11. Mit Idiotenkommentaren verhält es sich wie mit AGB, kann man lesen, muß man aber nicht. :-)

    Comment by Troll — 5.07, 2017 @ 15:11

  12. Merkwürde „Rechtsfortbildung“ mittels „kaum zu beanstanden“ o.ä. …
    Eine AGB des An- und Verkauf Dealers, nach dem der Verkäufer ‚plötzlich‘ autorisiert/berechtigt sein muss die Ware zu verkaufen;
    eine Webseite die in den AGB vorsieht das nur Kommentare die keine Rechte dritter verletzen eingestellt werden dürfen, also vom Kommentarschreiber autorisiert/berechtigt sind;
    ist nicht zwingend überraschend.
    Wie wird man in D autorisierter über-die-Straße-Geher oder wo bekomme ich die Genehmigung für die Weitergabe einer Tel.nummer an jmd. anderen?
    Vor sehr langer Zeit galt in D eine abstrakte allgemeine Handlungsfreiheit in die nur per expliziten(!) Verboten (Strafgesetze) oder natürlich freiwillig mittels Vertrag, eingegriffen werden konnte.
    Damals durfte JEDER nach kurzem Blick in mögliche Strafgesetze :
    – Persönlichkeitsschutz: heimliche Aufnahme o.ä.? Nein
    – Bildrechte? Nein
    – BDSG: bin ich eine „nicht öffentliche Stelle“ (nicht privat/familiärer Zweck)? Nein
    eine Telefonnummer weitergeben (letzteres natürlich nicht wenn die Nummer für den Verein/Geschäft o.ä. verarbeitet wird)

    Mal abgesehen davon KÖNNEN ABG (sofern überhaupt wirksam vereinbart) nur Rechte/Pflichten ZWISCHEN den VERTRAGS-Parteien regeln.

    >>Unabhängig davon, verschafft sich WhatsApp Daten Dritten ohne ausreichende rechtliche Grundlage.<<
    Falls dem so wäre, gäbe es in der EU wohl genug Juristen die WA (juristischer Stand zumindest auch Irland) nach EU-Richtlinie verlangen würden.
    Die Daten werden, rechtlich einwandfrei, mit der rechtlichen Grundlage der Einwilligung des Tn (der dazu, sofern nicht explizit verboten, autorisiert ist) erhoben.

    Nette Nebenfragen (u.U. bei geschäftlicher Nutzung relevant):
    ist eine Tel.nummer 0179/12345 ein persönliches Datum?
    wird die eins wenn diese unter:
    AbmahnWahn:0179/12345
    gespeichert wird?
    … und wenn man WA belangen möchte, so könnte man prüfen ob WA gemäß BDSG/EU-Richtline sparsam/zweckorientiert persönliche Daten erhebt. Das interessiert aber wohl niemanden und eignet sich nicht für die Blockwart-Fraktion, die lieber die Mitmenschen erziehen/abmahnen möchte.

    Comment by Dirk — 5.07, 2017 @ 18:19

  13. Was überhaupt nutzt es den Opfern der illegalen Weitergabe ihrer Daten, wenn der Datenfluss bereits gelaufen ist und sie nur abmahnen können, was in Zukunft geschieht? Das Verbrechen ist bereits geschehen!

    Daher hat jede illegale Weitergabe persönlicher Daten ein echter Straftatbestand zu werden. Das ist die richtige Maßnahme. Fünf Jahre Knast. Dann wird es bald besser, dann schaltet sich sogar bei Idioten das Blödhirn ein.

    Unterlassungsklagen und Abmahnungen im Nachhinein sind bei Daten nutzlos, der Drops ist bereits gelutscht.

    Comment by Trönt Paulsen — 6.07, 2017 @ 19:08

  14. Aufgrund der von Trönt Paulsen geschilderten Problematik erst „das Blödhirn“ einzuschalten:
    – in der EU gibt es bereits Gesetze zum Schutz der persönlichen Telefonnummer: diese muss nicht bei Telefongesprächen übermittelt werden solange der Anrufer dem Angerufenem bzgl. der Nummer nicht vertraut
    – die illegale Weitergabe von Daten IST in der EU bereits illegal
    – eine Opfer-Hotline für missbrauchte Telefonnummern existiert in der EU nicht, ein solcher Opfer-Status ist eine Erfindung von Idioten, die die bisherigen Schutzgesetze nicht lesen konnten und in Unkenntnis deren eigene persönliche Nummer weitergegeben haben.

    Comment by Dirk — 10.07, 2017 @ 12:56

  15. Dirk, hier geht es um Datenkraken, an denen man nur teilnehmen kann, wenn man die auf der eigenen Wanze gespeicherten Daten Dritter an den Anbieter der Datenkrake übermittelt. Da gibt es kein aktives Zutun der Leute, die dort zufällig in den Adressbüchern der Nutzer stehen. Das sind die Opfer, es gibt keine Chance, dem zu entrinnen.

    Du sprichst dennoch ein wichtiges, aber anderes Thema an, nämlich die Sperre von Weitergaben der Adress- und Telefondaten aufgrund von Straftatbeständen. Das Thema ist umso nötiger und in diesem Zusammenhang gesondert zu betrachten. Kein Wunder, wenn Stalking-Opfer ihre Verfolger nie loswerden. Es wird auf Datenschutz nicht mehr geachtet. Steht das Opfer mit Sperrvorrichtung nur in einem einzigen Adressbuch irgendeiner Wanze, dann hat sich das wieder mit dem Wort „geheim“. Dann funktioniert die Datenkrake im Automatismus.

    Ich kann nur wiederholen, illegale Datenweitergabe hat sofort ein Straftatbestand zu werden, die Leute sollen endlich mal lernen, was sie mit ihren Wanzen veranstalten und bei Dritten anrichten.

    Comment by Trönt Paulsen — 12.07, 2017 @ 19:46

  16. Trönt, DEINE bunte Welt aus Kraken, Wanzen und vermutlich auch weiteren Tieren, in der persönliche Telefonsummern zu Stalking-Opfern werden und Du den „Leuten“ diktatorisch befehlen möchtest sie „sollen endlich mal lernen, was sie mit ihren Wanzen veranstalten“ unterscheidet sich von der REALEN Welt in vielen Punkten.
    In der REALEN Welt:
    – gelangt eine geheime Telefonnummer nicht in das Telefonbuch eines nicht Geheimnisträgers, denn dafür müsste dieser die kennen (stammt direkt aus der Logik-Welt, die Dir wohl sehr fremd ist)
    – ohne aktives Zutun der Leute (Telefonnummer verbreiten) KANN diese nicht „zufällig in den Adressbüchern der Nutzer stehen“, das wären dann Zufallsnummern.
    – „Opfer“ die keine gute Schule besuchen durften und daher nicht wissen das sie auch beim Telefonieren eine Weitergabe der Nummer verhindern können, brauchen BILDUNG, keine extra Nanny-Gesetze
    – IST die illegale Datenweitergabe noch immer illegal (legal=rechtmäßig, illegal=unrechtmäßig, verboten) und nach Umstand auch Straftat, aber IMMER Schadensersatzpflichtig und auf Unterlassung einklagbar (auch mit voriger Abmahnung)

    Wenn Du nur wiederholen kannst das Dir Deine Welt mit Wanzen und Kraken näher steht als die Welt mit Menschen und Gesetzen, dann pass bitte darauf auf das Deine tierischen Freunde keine Telefonnummer erhalten die wohl von Dir nicht ausreichend beschützt werden kann.
    Vielleicht etabliert sich ja für Dich eine Telefonnummerschutz-Hotline (vermutlich mit Geheimnummer), damit Du etwas Eigenverantwortung übernehmen kannst.

    Vielleicht interessiert Dich später ja auch die Welt der Menschen mit Gesetzen usw. dann kannst Du auch solche lernen und benennen und musst nicht bei Deinen Tieren bleiben

    Comment by Dirk — 12.07, 2017 @ 21:23

  17. Dirk, ich glaube wirklich, Du bist in einem Esoterik-Forum besser aufgehoben, als hier. Du erkennst nicht mal den Kern des juristischen Themas nebst Problematik. Deine schräge Sicht- und Schreibweise ist offensichtlich zu hoch für Juristen. Das ist bedauerlich.

    Comment by Trönt Paulsen — 15.07, 2017 @ 17:26

  18. @Dirk, zu viel eingeworfen? Dein Geschreibsel macht keinen Sinn. Psychiatriepatienten waren hier schon oft in den Blogs. Wahrscheinlich haben sie dich noch nicht eingefangen.

    @all Wer WhatsApp nutzt, ist doof. Aber so richtig blöde. Eltern haften nicht für ihre Kinder? Auch eine Fehlanzeige, sie haften nämlich oft genug sehr wohl! Dazu gibt es zahlreiche Urteile. Ihr haltet doch den ganzen Tag die Glotzer auf das Phone, dann sucht doch mal danach, anstatt zu lesen, wer gerade wieder auf wen geschissen hat. Ab und zu auf den Autoverkehr achten, kann auch nicht schaden, sonst gibt es schnell Matsche.

    Comment by Duffbear — 15.07, 2017 @ 19:18

  19. Hi, Duffi, lasse es gut sein, ich denke wirklich, das ist pathologisch bedingt. Treffen wir uns mal lieber in zwei Stunden im besagten Pup. Bis dahin.

    Merke: Verabredung ganz ohne Wanze, öffentlich, aber trotzdem privat. Geht doch…

    Comment by Trönt Paulsen — 15.07, 2017 @ 19:43

  20. Tront, nur weil Du auf KEINEN Punkt eingehen kannst, sagt Dir Dein Glaube jemand anderes wäre in „einem Esoterik-Forum besser aufgehoben, als hier“?
    Du erkennst nicht das juristische Themen etwas mit den von mir genannten Gesetzen zu tun haben und nicht mit Deinen (in der realen Welt unjuristischen) Kraken und Wanzen.
    Und nur weil jemand nicht Deine Kraken und Wanzen Sicht- und Schreibweise teilt, empfindest Du das als bedauerlich.

    Dafür hast Du einen sehr flotten Otto „im besagten Pup“

    @Duffbear:
    wenn Du auch auf KEINEN Punkt eingehen kannst und deswegen bei anderen(!) etwas vermuten musst, dann bleiben Dir nur die Halluzinationen von „zahlreiche Urteile“ und Dein Urteil „Wer WhatsApp nutzt, ist doof“

    Du kannst/könntest einfach den Selbsttest machen WER „zu viel eingeworfen“ hat:
    Du nennst einfach den KONKRETEN (!) Straftatbestand mit dem Du und Dein Kraken-Freund abmahnen könnt, dann hab ich mich geirrt, ansonsten hast Du wohl eindeutig Deinen Konsum auf Fremde projeziert.

    Comment by Dirk — 19.07, 2017 @ 04:03

  21. Dirk, ich kann jede Privatperson und jede juristische Person (Firma) abmahnen lassen, wenn diese meine persönlichen Daten, ohne mein Einverständnis, an Dritte weitergeben. Ich kann auf Unterlassung klagen, ich kann mich wehren. Vor allem dann kann ich loslegen, wenn Firmen ohne meine Zustimmung Daten verkaufen oder durchstechen. Was meinst Du, warum man die Erlaubnis zur Datenweitergabe (z. B. für Werbung) bei Versandhäusern aktiv abhaken muss? Weil die mit Deinen Daten machen dürfen, was sie wollen? Mitnichten! Informiere Dich erstmal, bevor Du dummes Zeug schreibst.

    Du bist kein Jurist, man merkt es deutlich. Trotzdem schönes Wochenende.

    Comment by Trönt Paulsen — 22.07, 2017 @ 12:50

  22. Bevor es in Vergessenheit gerät. Hier geht es um Teilnahmeerschleichung an WA unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. Jeder kann gerne WA nutzen, aber nicht, wenn dem Unternehmen aktiv mitgeteilt wird, der Zugriff auf das eigene Adressbuch sei von jedem dort vermerkten Betroffenen genehmigt worden.

    Eigentlich müsste die Firma, bei besserem Wissen, sofort den Zugang der Täter sperren und juristische Mittel einleiten. Da ist offensichtlich kein Interesse der Firma zu erkennen. Man möchte Geld verdienen und Idioten ausbeuten.

    Wir halten uns daher an die Täter, die Nutzer! Das kann gerne mal teuer werden. Es wird nur gelernt, wenn es an den Geldbeutel geht. Erst dann beginnt das Umdenken.

    Comment by Trönt Paulsen — 22.07, 2017 @ 13:36

  23. Trönt, Du bist wohl offensichtlich kein Jurist und kannst die Gesetze benennen die Deine Vermutungen bestätigen würden.
    Du kennst nicht das Grundgesetz mit der garantierten allgemeinen Handlungsfreiheit GG 2(1) /103(2). Du weißt nicht das es für eine (erfolgreiche,rechtliche) Abmahnung eines Verstoßes gegen ein GESETZ bedarf.
    Du weißt nicht das das BDSG NICHT für private, familiäre Zwecke erhobene Daten gilt und aus all DEINER Unkenntnis schließt Du das andere Idioten seien.
    Wenn Dein „man“ „Geld verdienen und Idioten ausbeuten“ könnte, aber kein realer(!) Anwalt so abfährt, dann gibt Dir das nicht zu denken, oder?

    Du musstet wohl offensichtlich ein wenig zu viel Dunnig-Krüger experimentell nachweisen.
    Probier mal den KONKRETEN Tatbestand zu nennen anhand dessen Du jede Privatperson real(!) abmahnen lassen könntest.
    Tipp: Versandhäuser handeln NICHT privat, wenn Du so dummes Zeugs schreiben musst und Versandhäuser blind dazu erwähnen musst, dann hapert es wohl an der Konzentration

    Comment by Dirk — 22.07, 2017 @ 17:17

  24. An Alle, außer Dirk: Macht es doch ganz einfach ehrlich. Wer WA nutzen möchte, hakt nur das ab, was der Wahrheit entspricht. Und wenn man die Erlaubnis der Datenweitergabe von den Leuten, die in den Adressbüchern stehen, nicht hat, dann löscht man die Adressbücher, bevor man WA die Kopien übermittelt.

    Ein leeres Adressbuch ist online sowieso das beste Adressbuch, gar die beste Adresse.

    Bis zu einem neuen Thema verabschiede ich mich, hier wurde alles geschrieben.

    Comment by Trönt Paulsen — 24.07, 2017 @ 18:39

  25. Die Wahrheit das in Deutschland alle Menschen autorisiert (berechtigt) sind alles zu tun was nicht verboten ist und dafür noch nicht mal jemand fragen müssen, wird Menschen die keine Gesetze nennen können, vermutlich nie bewusst werden.
    Die Gefahren die von abschweifenden Phantasien ausgehen können, lassen sich u.U. an obiger Dokumentation erahnen

    Comment by Dirk — 25.07, 2017 @ 01:48

  26. „An Alle“

    Lautsprecherdurchsage ertönt im Hintergrund:
    „Der neue Klassensprecher wird gebeten, sich umgehend beim IQ Test einzufinden.“

    Comment by Trötenaugust — 26.07, 2017 @ 08:03

  27. Psychologisch zumindest eine gute Erklärung warum Menschen keine Gesetze und damit feste Regeln nennen können, wenn diese EIGENE Entscheidungen („Bis zu einem neuen Thema verabschiede ich mich“) aus persönlichem Datenschutz vergessen und sich als Alternative zur EIGENEN Entscheidung „An Alle“ wenden müssen.
    Spannend.

    Comment by Dirk — 26.07, 2017 @ 21:01

  28. Ich bin kein Anwalt, aber mein Logik sagt: Dadurch, dass der User die Vertragsklausel “ Du bestätigst, dass Du autorisiert bist uns solche Telefonnummern zu Verfügung zu stellen …“ bestätigt, hat er sicher zu stellen, dass er das Recht der Weitergabe aich besitzt. Wie will er das, wenn er sich nicht das Einverständnis des Rechteinhabers einholt? Damit ist er gegenüber WA vertragsbrüchig und verstößt gegen das Recht der Selbstbestimmung der Privatsphäre. Whatsapp ist fein raus, der Nutzer hat den schwarzen Peter (Täter).

    Comment by Andreas — 31.10, 2017 @ 12:28

  29. In D ist jeder(!) Mensch autorisiert alles zu tun was nicht verboten ist (Menschenrecht: allgemeine Handlungsfreiheit GG2.1)
    Eine Telefonnummer hat keinen Rechteinhaber wie ein Musikstück und falls jemand ‚vertragsbrüchig‘ wird dann kann die andere Vertragspartei klagen.Falls jemand seine Telefonnummer für sich behalten möchte dann kann er Rufnummern Unterdrückung einschalten und bei gewünschter Weitergabe nur an eine bestimmte Person mit dieser einen Geheimhaltungsvertrag abschließen, womit diese dann(!) nicht mehr autorisiert ist diese weiterzugeben, ähnlich wie wenn die Telefonnummer nicht aus privaten Gründen erhoben wurde (BSDG), wobei dort die Persönlichkeits Eigenschaft einer einzelnen Telefonnummer (ohne weitere Daten) ähnlich einer IP oder Kfz-Nummernschild nicht wirklich abschließend geurteilt wurde.

    Comment by Dirk — 5.11, 2017 @ 02:57

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