Bayerische Kleinstadt geht gerichtlich gegen politische Äußerungen eines Stadtrats vor und scheitert
Eine niederbayerische Kleinstadt hat ein Mitglied ihres Stadtrats im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung einer politischen Äußerung in Anspruch genommen. Der betroffene Stadtrat äußerte sich in einem offiziellen Flyer der örtlichen Freien Wähler folgendermaßen:
Wir bleiben weiter dran und werden im Interesse unserer Stadt konstruktiv-kritisch die politischen Geschehnisse begleiten. Auch dann, wenn rhetorisch begabte Politiker versuchen, ihre politischen Gegner einzuschüchtern. Wir kennen das aus der Benzin-Diesel-Affäre, in der die FDP zum Schweigen verpflichtet wurde.
Den letzten Teil dieser Äußerung „Wir kennen das aus der Benzin-Diesel-Affäre, in der die FDP zum Schweigen verpflichtet wurde“ wollte die Stadt gerichtlich untersagen lassen, weil sie der Meinung war, die Aussage sei auf ihren 1. Bürgermeister gemünzt.
Zwischen den Prozessparteien war allerdings unstreitig, dass zwei Stadträte der örtlichen FDP-Fraktion und der Bürgermeisterkandidat der FDP wegen des von ihnen im Bürgermeisterwahlkampf 2011 erhobenen Vorwurfs, der 1. Bürgermeister hätte die von ihm verursachten Schäden einer Falschbetankung seines Dienstfahrzeugs auf die Stadt abgewälzt, auf Unterlassung in Anspruch genommen worden sind. Einer dieser drei Kommunalpolitiker hat daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und zwei weitere abgeschwächte „Ehrenerklärungen“. In der mündlichen Verhandlung hat sich der Prozessbevollmächtigte der klagenden Stadt dann darauf fokussiert, die Aussage, die FDP sei zum Schweigen verpflichtet worden, würde eine falsche Tatsachenbehauptung beinhalten.
Das Landgericht Regensburg hat den Antrag der Stadt mit Urteil vom 01.08.2016 (Az.: 2 O 1168/16 (2)) zurückgewiesen. Es sah die Äußerung des beklagten Stadtrats als von der Meinungsfreiheit gedeckt an. Die Formulierung, die FDP sei zum Schweigen verpflichtet worden, stellt nach Ansicht des Gerichts lediglich eine schlagwortartige Verkürzung des (wahren) Lebenssachverhalts dar, dass einzelne FDP-Stadträte Unterlassungs- und Ehrenerklärungen abgegeben haben, zumal es, so das Gericht, auf der Hand liege, dass die betroffenen Politiker diese Erklärungen gerade wegen ihrer Stellung als FDP-Politiker in Bezug auf eine Veröffentlichung im lokalen Mitteilungsblatt der Partei abgegeben haben und eben nicht als Privatpersonen.
Update vom 06.09.2016:
Die klagende Stadt hat gegen das landgerichtliche Urteil Berufung eingelegt. Das OLG Nürnberg hat nunmehr mit Hinweisbeschluss vom 30.08.2016 (Az.: 3 U 1648/16) mitgeteilt, dass es beabsichtigt, die Berufung der Stadt durch Beschluss zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berugung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Das OLG Nürnberg wertet die angegriffene Aussage als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung, weil nicht der angegriffene Äußerungsteil den Schwerpunkt der Äußerung bildet, sondern die vorangestellte Aussage, rhetorisch begabte Politiker würden versuchen, ihre politischen Gegner einzuschüchtern. Dieses Werturteil ist nach Ansicht des OLG Nürnberg im öffentlichen Meinungskampf der politischen Parteien aber zulässig.
Update vom 27.09.2016:
Die niederbayerische Kleinstadt hat ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg mittlerweile zurückgenommen. Die Entscheidung des Landgerichts ist somit rechtskräftig. Zumindest das Eilverfahren ist damit abgeschlossen. Grundsätzlich bestünde allerdings noch die Möglichkeit ein Hauptsacheverfahren durchzuführen.
Der Vorgang, dass eine Stadt – mit Steuergeldern – gegen einen Stadtrat wegen einer erkennbar zulässigen politischen Meinungsäußerung gerichtlich vorgeht, die noch dazu primär den Bürgermeister der Stadt persönlich und weniger die Kommune betrifft, ist insgesamt bemerkenswert.
Sabine SLS konnte wohl den ganzen Sumpf nicht aufarbeiten ? Trauriges Unterfangen ,ich suche Leute die entweder Fake waren oder in der Klapse entsorgt wurden …
Comment by Norbert Huth — 6.09, 2016 @ 11:39
Bedenklich wie in diesen Verfahren die Meinungsfreiheit überstrapaziert und obergerichtliche Rechtsprechung ignoriert wird. Die bewusste Unwahrheit wird damit legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung …
Comment by Anonymous — 6.09, 2016 @ 12:58
Die Ansicht des LG Regensburg des OLG Nürnberg stehen in Einklang mit der Rechtsprechung des BVerfG, BGH und EGMR. Bedenklich ist allenfalls, dass eine Kommune angesichts einer derart harmlosen Äußerung überhaupt meint, den Rechtsweg beschreiten zu müssen.
Comment by Stadler — 6.09, 2016 @ 13:31
Interessanter Prozess, danke fürs Update!
Comment by Laura | Deutschsprachige anwälte in den Niederlanden — 19.09, 2016 @ 18:09
„Eine niederbayerische Kleinstadt hat ein Mitglied seines Stadtrats […]“
„ihres Stadtrats“, bitte. Danke.
Comment by Anonymous — 27.09, 2016 @ 20:02
Lt. URTEIL war da wohl nichts wahrheitswidrig geschweige denn ehrverletzend. Schon hart, wenn einem machtbesessenen Profipolitiker die Stirn geboten wird.
Comment by Offenes Visier ist nicht so Deins — 13.09, 2017 @ 07:44