Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.6.16

Der Fall Gina-Lisa Lohfink und die geforderte Verschärfung des Sexualstrafrechts

Der Fall Gina-Lisa Lohfink, die angibt vergewaltigt worden zu sein und jetzt selbst wegen falscher Verdächtigung vor Gericht steht, erhitzt die Gemüter. Während sich Feministinnen mit Lohfink solidarisieren und vor dem Gerichtsgebäude demonstrieren, meinen andere, ebendiese Demontrantinnen seien Demagoginnen und würden den Rechtsstaat frontal angreifen.

Dass die Debatte die üblichen juristischen Zirkel verlassen hat und mittlerweile auch auf der Straße geführt wird, ist zu begrüßen. Denn Gesetze regeln das Zusammenleben der Menschen und es sollte nicht Juristen vorbehalten sein, über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von gesetzlichen Änderungen zu diskutieren. Gesellschaftliche Debatten darüber, was strafwürdig sein soll und was nicht, sind notwendig.

Möglicherweise bietet der Fall von Gina-Lisa Lohfink allerdings nicht den besten Anlass diese Debatte zu führen. Auf den ersten Blick habe ich zunächst auch gedacht, hier hat eine Frau „Nein“ und „Hör auf“ gesagt und obwohl sie den Sex nicht wollte, wurden die beiden Männer nicht wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung verurteilt. Aber so war es möglicherweise nicht. Der Staatsanwaltschaft lag wesentlich umfangreicheres Videomaterial vor, aufgrund dessen sie zu der Einschätzung gelangt ist, die sexuellen Handlungen seien einvernehmlich gewesen und das „Hör auf“ von Lohfink habe sich nur darauf bezogen, dass die Männer fortwährend gefilmt haben. Das bedeutet dann aber auch, dass dieser Fall selbst nach der geforderten Verschärfung des Sexualstrafrechts vom Gericht nicht anders entschieden worden wäre. Die Forderung „nein heißt nein“ würde leerlaufen.

Losgelöst vom Fall Lohfink muss man aber erkennen, dass nach geltendem Recht auch ein deutlich artikuliertes und nachgewiesenes Nein des Opfers nicht in jedem Fall ausreicht, weil das Gesetz in § 177 Abs. 1 StGB eine Nötigung mit Gewalt, durch Drohung für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage verlangt. Allein, wenn man die Kommentierung von Bundesrichter Thomas Fischer – einem erklärten Gegner der geplanten Verschärfung des Sexualstrafrechts – zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB (Ausnutzung einer schutzlosen Lage) liest, wird einem bewusst, dass die Grenzen dessen, was man jenseits von Gewalt oder Drohung mit einer Gefahr für Leib oder Leben tatsächlich als sexuelle Nötigung begreifen kann bzw. muss, reichlich unklar sind. Ob man hier von einer Schutzlücke sprechen will, hängt aber auch davon ab, wie man die Schwelle definiert, die der Täter überschreiten muss. Heißt die Schwelle Gewalt, Drohung (für Leib oder Leben), Nötigung in hilfloser Lage wie es das noch geltende Recht vorsieht oder muss diese Schwelle abgesenkt werden?

Dem Gesetzgeber müsste es gelingen, eine Formulierung zu finden, die erkennbar nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Strafe stellt, ohne gleichzeitig nichtstrafwürdiges Verhalten zu pönalisieren. Denn der bloße, nicht zum Ausdruck gebrachte Wille des Opfers kann alleine nicht ausreichend sein für eine Bestrafung. Der Gesetzgeber muss eine Tathandlung definieren, durch die sich der Täter über einen für ihn erkennbar entgegenstehenden Willen des Opfers hinwegsetzt. Das fehlende Einvernehmen des Opfers muss sich also in irgendeiner Form äußerlich sichtbar manifestieren, damit eine Missachtung des Opferwillens festgestellt werden kann. Aber auch dann wird es Fälle geben, die kritisch bleiben. Was ist, wenn es nach einem anfänglichen Nein durch Überredung doch noch zu einvernehmlichem Sex kommt? Wie genau sind die Anforderungen an die notwendige Willensbeugung zu definieren?

Der Gesetzgeber steht immer vor dem Problem, eine generell-abstrakte Formulierung finden zu müssen, die im Idealfall alle strafwürdigen Konstellationen erfasst. Nicht nur als Jurist sollte man wissen, dass das kein ganz triviales Unterfangen ist und immer auch die Gefahr besteht, über das Ziel hinaus zu schießen.

Update:
Ich wurde mehrfach gefragt, ob meine Formulierung „Das fehlende Einvernehmen des Opfers muss sich also in irgendeiner Form äußerlich sichtbar manifestieren“ bedeuten soll, dass sich das Opfer wehren muss. Das bedeutet es natürlich nicht, denn das wäre ja noch mehr als das geltende Recht verlangt. Das Nein des Opfers muss aber deutlich erkennbar zum Ausdruck kommen, weil die Strafbarkeit meines Erachtens nicht allein von einem inneren Willen abhängen kann, der nicht artikuliert wird.

posted by Stadler at 18:27  

28 Comments

  1. In jedem Fall bleibt die Schwierigkeit des Nachweises in einer Vieraugensituation. Aussage wird gegen Aussage stehen bleiben. Das ist ja offensichtlich selbst hier bei Vorliegen „eindeutigen“ Videomaterials nicht trivial. Diese Herausforderung kann ein noch so pfiffiger Gesetzestext kaum lösen. Am Ende wird es immer noch auf die Untersuchung der Glaubwürdigkeit der Beteiligten hinaus laufen, mit allen negativen Folgen für das tatsächliche Opfer. Dass „Nein heißt Nein“ bei Männern, die ihren Dödel nicht in der Hose behalten können, irgendetwas bewirken wird, bleibt ein frommer feministischer (Macht-) Wunschtraum.

    Comment by Harald Milz — 29.06, 2016 @ 08:23

  2. Abgesehen davon, dass niemand außer Frau Lohfink mit letzter Sicherheit wissen kann, worauf sich das „Hör auf“ bezog (und vielleicht noch nicht einmal sie selbst), ist es letztlich so entscheidend, was genau sie meinte? Offensichtlich passierte während des Sexualverkehrs etwas, dass Frau Lohfink nicht wollte, was sie mit „Hör auf“ zum Ausdruck bringen wollte. Beide Männer hören aber nicht auf mit dem, was sie tun, und fragen auch nicht nach, was sie meint. Wenn der Sexualakt einfach weitergeht und ihr „Hör auf“ ignoriert wird, wird für mein Rechtsempfinden hier durchaus die Grenze klar überschritten, da die Handlung ohne ihr (volles) Einverständnis fortgeführt wird. Und beim Sex müssen nun mal beide zu jeder Zeit mit allem (auch den Begleitumständen) einverstanden sein.

    Comment by a — 29.06, 2016 @ 08:43

  3. Fischer hat sich erneut(!) dazu geäußert: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein-fischer-im-recht/komplettansicht

    Comment by Hardy — 29.06, 2016 @ 11:38

  4. Den Spiegel print Nr. 25, Seite 36, haben hoffentlich viele Menschen gelesen. Damit sind sicher einige Fragen beantwortet worden.

    Die Zumutung des Gerichtes, bei Vorführung des Filmmaterials die Öffentlichkeit nicht auszuschließen, halte ich für einen Justizskandal!!

    In Deutschland wird nach zahlreichen, jahrelangen Hochrechnungen und Schätzungen nur ein Bruchteil (im einstelligen Prozentsatz) aller Vergewaltigungen angezeigt. Das liegt daran, dass das Opfer die einzige Zeugin ist. Natürlich gibt es auch keine Filmaufnahmen, mit denen die Täter im Internet prahlen. Das hat es zuletzt im Ausland einmal gegeben, wo die Frauenrechte allenfalls am Rande vorkommen.

    Ob ein Nein ausreicht, ob das Opfer sich körperlich wehrt und bei Strafanzeige Körperverletzungen nachweisen kann, ist vollständig unerheblich. Das Opfer kann sich auch selber verletzt haben, um die Straftat vorzutäuschen. Das Problem ist gerade die unterschwellige und oft genug auch offenbarte Meinung, Frauen machen sich einen Spaß daraus, Männer vor Gericht zu zerren. Dem widerspricht das schreckliche Geschehen, das Frauen dabei über sich ergehen lassen müssen. Von Zwangsuntersuchung bis Aussagen vor Polizei und Gericht, die nicht zimperlich mit dem Opfer umgehen. Öffentlichkeit und Presse geifert natürlich mit. Daher tendiert das Anzeigeverhalten der betroffenen Frauen gegen null. Vor allem, wenn sie danach feststellen müssen, dass es nur in einem ebenfalls einstelligen Prozentsatz zu einer Verurteilung der Täter kommt. Faktisch wird jeder Täter ohne entsprechende Vorstrafen freigesprochen, wenn er sich nicht ganz blöde anstellt.

    Das Problem ist nicht zu lösen. Die Beweislagen sind in den meisten Fällen zu dürftig. Eine Gesetzesänderung ist reine Kosmetik.

    Comment by Söldert — 29.06, 2016 @ 11:50

  5. Kurzer Nachsatz: Erschütternd finde ich, dass in Deutschland zwar mittlerweile thematisiert wird, dass Frauen ein Trauma an Körper und Seele erleiden, wenn sie vergewaltigt werden, sie nochmal traumatisiert werden angesichts des gesamten Prozedere bei Strafanzeige, aber sich mit den eventuellen Infektionen (HIV usw.) und Schwangerschaftsabbrüchen alleine beschäftigen dürfen, jedenfalls, was staatliche Einrichtungen betrifft. Für die ist der „Fall“ mit dem Urteil erledigt.

    Vergewaltigung ist eines der übelsten Verbrechen, die es gibt. Dass die Täter von Frauen geboren wurden und dann Frauen so vernichten, ist eine Schande. Ein Schandfleck für das männliche Geschlecht.

    Comment by Söldert — 29.06, 2016 @ 12:43

  6. WOW, sofort kopiert! Tx

    Comment by Textklauer — 29.06, 2016 @ 14:11

  7. Man kann sich nur bedanken. Ebenfalls Texte kopiert mit freundlicher Genehmigung.

    Comment by Susanne Prückner — 29.06, 2016 @ 14:26

  8. „Was ist, wenn es nach einem anfänglichen Nein durch Überredung doch noch zu einvernehmlichem Sex kommt?“

    Gestren habe ich das Vertragsangebot ausgeschlagen, heute nehem ich es an. Hat diese Situation schonmal Juristen vor schwere Probleme gestellt?

    „Wie genau sind die Anforderungen an die notwendige Willensbeugung zu definieren?“

    Äh … Nein heißt Nein.

    Comment by ThorstenV — 29.06, 2016 @ 14:48

  9. Die Begeisterung der Damenwelt, die sich Femen nennt und mit ihren Brüsten vor Gericht die Welt bewegen möchte, halte ich übrigens für hysterisches Geschiss. Diese „Aktivistinnen“ (gibt es eigentlich auch Passivisten, die in der Presse auftauchen??) halte ich für so überflüssig, wie Männer, die mit ihrem Gehänge für irgendwelche Männerrechte demonstrieren. Aber die kommen nicht auf die Idee, denn diese würden anders behandelt, als die Damenwelt. Auch so ein Thema.

    Einfach mal einpacken, ist mein Rat an beide Geschlechter. Ich spende gerne Kleidung. Nackte haben noch nie was bewegt, außer ihre eigenen Körperteile.

    Comment by Söldert — 29.06, 2016 @ 15:17

  10. @ThorstenV
    Nein zu was? Beide Männer sind verurteilt worden aufgrund ihrer Filmaufnahmen und deren Veröffentlichungen. Das Thema ist durch. Meinetwegen hätten sie in den Knast gehört.

    Es ist aber keine Vergewaltigung, wenn sich die Dame beim Vögeln die Kamera verbittet, danach lustig weiter agiert. So einfach ist es dann doch nicht. Der Fall Lohfink hat mit Vergewaltigung so wenig zutun, wie die Sonne mit dem Speiseeis.

    Diese Frau steht zu Recht vor Gericht.

    Comment by Söldert — 29.06, 2016 @ 15:24

  11. Es ist mir auch noch kein Fall bekannt, dass sich ein Vergewaltigungsopfer, das behauptet, man habe ihr KO-Tropfen verabreicht, danach Liebesnachrichten mit dem Täter austauscht und einen Tag später wieder eine nette Nacht mit dem Täter verbringt.

    Das ist eine Verhöhnung aller Opfer dieser Gewalttaten!

    Comment by Söldert — 29.06, 2016 @ 15:35

  12. Als letztes Wort für diesen Tag: Frau Lohfink hat auch Rechte. Der eigentliche Skandal ist es, das dass Gericht ohne Ausschluss der Öffentlichkeit das gesamte Filmmaterial zeigt.

    Dem Richter hätte ich als Strafverteidiger noch vor Ort den Arsch aufgerissen. Der Anwalt von Lohfink zog es vor, mit seiner Mandantin unter Protest den Saal zu verlassen.

    Das reicht bei Weitem nicht!! Solche Richter sind des Amtes zu entheben. Dienstaufsichtsbeschwerde sowieso!

    Pfui Teufel, diese Typen im Richteramt.

    Comment by Söldert — 29.06, 2016 @ 16:02

  13. Herr Söldert, Sie sind nicht auf Facebook. Daher hier 1.000.000 Mal Daumen hoch. Das macht richtig Freude. Auch an Herrn Stadler einen Dank für diese engagierten Blogs.

    Comment by Susanne Prückner — 29.06, 2016 @ 16:43

  14. Als Ebner das besagte Video ohne Ausschluss der Öffentlichkeit ansehen will, springt Lohfinks Rechtsanwalt Christian Simonis erzürnt auf, zieht seine Robe aus und haut mit der Faust auf den Tisch. Lohfink bricht daraufhin in Tränen aus und ruft: „Die dürfen das alle sehen, dann sehen alle mal, wie es mir erging.“ Simonis rennt aus dem Saal.
    http://www.berliner-zeitung.de/panorama/gina-lisa-lohfink-vor-gericht—dann-sehen-alle-mal–wie-es-mir-erging–24302982-seite3

    Der nächste Eklat: Die Richterin will gegen ihre ursprünglich Auffassung die Öffentlichkeit bei den Video nicht ausschließen. Auf dem Laptop am Richtertisch und mit leisem Ton würde die Öffentlichkeit sowieso nichts mitbekommen.

    Die Anwälte springen auf, protestieren. Gina: „Die Öffentlichkeit soll das ruhig sehen. Ich will das.“ Doch die Anwälte sind anderer Meinung, verlassen den Saal. Einer sagt: „Bei Ihnen hakt‘s wohl.“

    http://www.bz-berlin.de/berlin/prozess-gegen-gina-lisa-lohfink-erste-zeugen-sagen-aus

    Comment by Franzy — 29.06, 2016 @ 18:00

  15. @Söldert
    Sie haben aber schon mitbekommen, dass die Videos nicht für die Öffentlichkeit sichtbar und wohl auch nicht hörbar abgespoielt werden sollten, bevor Sie ans Arschaufreißen gehen wollen?
    Und dass das Publikum, selbst wenn im Saal nichts mitbekommt, ist auch nichts Ungewöhnliches. Das passiert tagtäglich und ist nach der StPO auch völlig in Ordnung: Das Gericht sieht sich zB Fotos von Kinderpornos oder von einem Verkehrsunfall an, die in der Akte sind. Das nennt man etwas altertümlich „Augenschein“. Dazu können (müssen nicht) alle Beteiligten (nein, nicht die Zuschauer) an den Richtertisch kommen und mit in die Akte schauen. Nichts Anderes war beim AG in Berlin geplant: Video auf dem Laptop mit leisem Ton abspielen und nur die Verfahrensbeteiligten sehen zu.
    Kein Grund zum Hyperventilieren.

    Comment by klabauter — 29.06, 2016 @ 18:38

  16. Das Video hat in der Verhandlung gar nichts verloren. Richter und Staatsanwaltschaft haben es vorab gesehen. Es gibt also keinen Grund, es nochmal abzuspielen. Warum auch?

    Nenne mir hier einer einen Grund, das zu machen in Anwesenheit der Angeklagten und des sabbernden Publikums, in dem auch Pressefuzzis sitzen.

    Es gibt keinen, außer dem, die Angeklagte zu demütigen! Ich bleibe beim Arschaufreißen! Das hätte ich niemals geduldet. Strafverteidiger haben den Saal gefälligst nicht zu verlassen, sondern an den Richtertisch zu treten, um dem Vorsitzenden vor gesammelter Mannschaft die Leviten zu lesen!

    Den Arsch aufzureißen!

    Comment by Söldert — 29.06, 2016 @ 19:24

  17. Was glaubt die Gemeinschaft hier, wofür Strafverteidiger bezahlt werden, für das Weglaufen? Sie werden dafür bezahlt, zu verteidigen, Reden zu halten, Richter zu beeindrucken, bestenfalls zu verunsichern, die Staatsanwaltschaft lächerlich zu machen! Das ist der schmierige Job. Wie alles schmierig und schmutzig ist vor Gericht. Ist das ein Rosengarten?

    Dann knallt es eben!

    Comment by Söldert — 29.06, 2016 @ 19:32

  18. Ps. Der Fall Kachelmann hat gezeigt, wie wichtig ein guter Strafverteidiger sein kann. Mitten im Prozess hat Kachelmann den Anwalt gewechselt und sich den Hammer geholt. Ansonsten würde Kachelmann heute noch im Knast sitzen. Der Hammer hat ihn rausgehauen.

    Der Strafverteidiger muss vor allem eines sein, gnadenlos aggressiv, verlogen, mit allen Wassern gewaschen und vollständig angstfrei.

    Das ist der Job und sonst gar nichts.

    Comment by Söldert — 29.06, 2016 @ 19:48

  19. Warum zieht die Richterin das bis Mitte August in die Länge, warum hat sie nicht sofort geurteilt? Soll das Theater weiter laufen?

    Comment by Frauke — 29.06, 2016 @ 20:09

  20. Weil Frau Lohfink offensichtlich Verteidiger hat, die sich aus dem Gerichtssaal entfernen, anstatt dieser Richterin zu sagen, dass es keine Video-Show gibt und sie jetzt zu einem Urteil zu kommen hat, wenn sie ihren Job ungestört behalten möchte.

    Weil es selten Strafverteidiger gibt, die richtig gut sind, anstatt überfordert. Richter haben nur vor Strafverteidigern Respekt, wenn diese einen gewissen Ruf genießen. Den erarbeitet man sich nicht durch Kuschen, sondern durch nackte Brutalität. Richter müssen immer eines wissen bei guten Strafverteidigern, den Namen.

    Das reicht.

    Comment by Söldert — 29.06, 2016 @ 20:38

  21. @Söldert
    Mein Kommentar bezog sich auf die „Anforderungen an die notwendige Willensbeugung“ nicht darauf, wie der Wille festgestellt wird. Die Änderung löst nicht alle Problem, das zeigt aber nur, dass sie nicht perfekt ist.

    Comment by ThorstenV — 29.06, 2016 @ 21:32

  22. @Söldert
    Das Video hat in der Verhandlung sehr wohl etwas verloren, weil es eines der zentralen Beweismittel ist und Gegenstand eines Urteils – egal ob Freispruch für GinaLisa oder Verurteilung . nicht das ist, was das Gericht oder die StA sich vor der Verhandlung in der Akte angeschaut hat, sondern nur das, was als Beweismittel Gegenstand der Hauptverhandlung war. Der Strafprozess nach Aktenlage ist seit geraumer Zeit in Deutschland abgeschafft.Vieelleicht machen Sie sich mal rechtskundig und lesen irgendetwas fachlich Richtiges zu § 261 StPO, ehe Sie als Strafverteidiger ans Arschaufreißen gehen

    Comment by klabauter — 29.06, 2016 @ 21:49

  23. @Söldert. Der Name des Verteidigers ist keine Garantie. Strate, nicht minder bekannt als Schwenn, hat z.B. seinen Mandanten Güngör nicht helfen können. Der bekam lebenslänglich. Bei Schwenn dürfe das nicht anders sein. So verlor er z.B. für Klaus Volkert von VW. Ich verfolge Strafverfahren aber nur spontan.

    Der bekannte, gefürchtete Böhmermann-Anwalt Schertz hat z.B. in den meisten Fällen gegen mich verloren, ansonsten verliert er ca.30 % seiner Sachen.

    Was die Verlogenheit betrifft, da haben Sie recht. Ohne Verlogenheit sind auch bei promoineten Verteidigern und Anwälten die Chancen zu obsiegen geringer.

    Comment by Rolf Schälike — 29.06, 2016 @ 23:04

  24. Das auslösende Ereignis der Verschärfung des Sexualstrafrechts waren wohl die silvesternächtlichen Handtaschenraube in Köln. Dass diese großteils ungeahndet bleiben, liegt an Versagen der Polizei, nicht an irgendwelchen daherfantasierten „Schutzlücken“. Aus diesem kühlen Grunde sehe ich die Verschärfung kritisch.

    Was Lohfink anbetrifft – seit der Klage kenne ich ihren Namen, dankeschön, und aus purer Neugier habe ich den beweiserheblichen Videofilm ausfindig gemacht und mir mehrere Minuten reingezogen. Lehrreich ist es schon, auch dafür danke, Gina-Lisa.

    Comment by Wolf-Dieter — 30.06, 2016 @ 11:25

  25. Nein heißt Nein

    http://schulte-frohlinde.de/node/299

    Comment by Franzy — 30.06, 2016 @ 13:48

  26. Ich will hier nicht groß in die Diskussion einsteigen, aber bevor auf einem Rechtsblog in den Kommentaren tatsächlich so ein Mumpitz steht, dass ausnahmslos kein Opfer von Vergewaltigung am nächsten Tag dem Täter schreibt oder Zeit mit ihm verbringt, möchte ich das doch noch mal geradebiegen, bevor das noch irgendjemand liest und für bare Münze hält (anscheinend ficht es ja auch kein anderer der Kommentatoren an). https://www.theguardian.com/world/2016/feb/13/jian-ghomeshi-trial-sexual-assault-victims-response

    Comment by Jules — 30.06, 2016 @ 22:44

  27. Ist das nicht logisch, dass der entgegen stehende Wille geäußert werden muss (sofern das Opfer nicht bewusstlos ist)? Fischer hat das in seiner Kolumne mit einem Hausfriedensbruch verglichen (nachdem er einen Absatz zuvor erklärt hat, wer Diebstahl mit Sexualdelikten vergleiche, habe „nicht alle Tassen im Schrank“). Genau das Beispiel wäre richtig, wenn er es nicht ins Lächerliche gezogen hätte. Natürlich ist es kein Hausfriedensbruch, wenn ich mich bereits in der Wohnung aufhalte und der Gastgeber mich loswerden will sich das nur denkt. Sobald er aber sagt, dass man jetzt unverzüglich gehen soll und man dem nicht nachkommt, ist es ein Hausfriedensbruch. Dass Fischer ein konkludentes Nein ins Spiel bringt, und das (zu Recht) zerreißt, passt gut zu seiner sonstigen Polemisierung, trägt aber wenig zu einer sachlichen Debatte bei.

    Comment by RaGa821 — 30.06, 2016 @ 22:50

  28. Man merkt hier bei einigen Schreibern, dass sie aus der Theorie heraus posten, die Praxis sieht aber anders aus.

    Vor allem aber würde sich keiner der Herrschaften, sollte er mal Angeklagter sein, einen Strafverteidiger wünschen, der mit Wattebällchen um sich wirft. Dann wird doch ein anderes Holz bevorzugt. Oder? Dann darf es gerne eine Nummer härter sein.

    Es kommt, wie immer, auf den Blickwinkel an, der die Sichtweise bestimmt.

    Comment by Söldert — 9.07, 2016 @ 12:26

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