Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.4.16

Merkels Ermächtigung zur Strafverfolgung von Böhmermann

Die Bundesregierung hat die Staatsanwaltschaft ermächtigt, gegen Jan Böhmermann wegen Verstoß gegen § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) zu ermitteln. Das wird von den einen als besonders rechtsstaatlich begrüßt, während andere darin einen Kniefall vor dem türkischen Präsidenten Erdogan sehen.

Was ist richtig? Die Vorschrift des § 103 StGB – über deren Sinnhaftigkeit man sicherlich diskutieren kann und muss – dient nicht vorrangig dem Ehrschutz ausländischer Politiker, sondern dem Schutz der außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik. Das ist auch der Grund dafür, dass die Vorschrift eine Strafverfolgung von einer Ermächtigung der Bundesregierung abhängig macht. Denn die Bundesregierung soll einschätzen und abwägen, ob sie es aus Gründen der Diplomatie für notwendig und opportun hält, eine Strafverfolgung zuzulassen. Und diese Entscheidung hat Merkel im konkreten Fall zulasten von Jan Böhmermann und zugunsten der vermeintlichen Interessen der Bundesrepublik im Hinblick auf die guten Beziehungen zur Türkei getroffen. Dabei wäre die eine Entscheidung ebenso rechtsstaatlich gewesen wie die andere. Zumal die Bundesregierung damit nicht eine Strafverfolgung allgemein ermöglicht, nachdem ein Verfahren wegen normaler Beleidigung (§ 185 StGB) in jedem Falle möglich gewesen wäre. Die Bundesregierung hat lediglich darüber entschieden, ob eine Spezialvorschrift des Strafgesetzbuches angewendet werden darf, weil das Gesetz in diesem Fall davon ausgeht, dass die Strafverfolgung stets davon abhängt, dass die Bundesregierung ihr zustimmt.

Man darf allerdings die Frage stellen, ob die politische Entscheidung der Bundesregierung vielleicht anders ausgefallen wäre, gäbe es den Flüchtlingsdeal der EU mit der Türkei nicht. Wenn das so ist, wäre das der in rechtsstaatlicher Hinsicht eigentlich bedenkliche Aspekt. Ich möchte dabei nicht verhehlen, dass ich es politisch, nicht juristisch, für sinnvoller gehalten hätte, wenn Merkel diese Ermächtigung nicht erteilt hätte.

Sollte die Bundesregierung jetzt dafür sorgen, dass die Vorschrift des § 103 StGB abgeschafft wird, bevor ein Straf- oder Zivilverfahren gegen Böhmermann rechtskräftig abgeschlossen ist, wäre das allerdings grotesk. Man kann nicht zuerst zur Strafverfolgung ermächtigen und dann durch Streichung der Norm verhindern, dass jemand nach dieser Strafvorschrift verurteilt wird.

posted by Stadler at 11:10  

31 Comments

  1. „…. dient nicht vorrangig dem Eheschutz ausländischer Politiker, sondern dem Schutz der außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik. ….
    gäbe es den Flüchtlingsdeal der EU mit der Türkei nicht. Wenn das so ist, wäre das der in rechtsstaatlicher Hinsicht eigentlich bedenkliche Aspekt…“

    Das erscheint mir widersprüchlich. Weshalb ist das *dann* bedenklich? Das aussenpolitische Interesse *ist* der Türken-Deal.

    Davon abgesehen halte ich es insofern für bedenklich als der §103 ein anderes Strafmaß zugrunde legt. Der §185 legt bis zu 1Jahr zugrunde, der §103 das 3-fache für die „Majestätsbeleidigung“.

    Aber – da das ZDF (das evtl. angerufen wurde) zu Böhmermann hält und die Prozesskosten zahlt denke ich das es für ihn selbst nicht relevant ist. Das BVerfG wird es kassieren.

    Den Schaden hat die Kanzlerin. Ich bin mir nicht sicher ob sie das nicht schlicht bewusst in Kauf genommen hat um den Türkei-Deal zu halten. Ich denke sie weiss was es für sie bedeutet. Die Flüchtlingsfrage ist ihr wichtiger. Unabhängig von der Haltung in der Flüchtlingsfrage: Wenn dem so wäre, dann wäre das zumindest eine Form von Rückrat welches heutzutage selten ist bei Politikern.

    Wer weiss.

    Comment by aloa5 — 16.04, 2016 @ 11:26

  2. Die §§ 103 und 185-200 StGB müssen aus den Strafgesetzbuch verschwinden. Es genügt der § 823 BGB.

    Verschwindet nur der § 103 StGB, dann bedeutet das, dass ausländische Regierungschefs und deren Vertreten nicht anders beleidigt werden dürfen als Personen, Unternehmen, Behörden, Beamte und Politiker in Deutschland.

    Es wird erwartet, dass bei Beleidigung der Staatsoberhäupter anderer Kulturen und deren Vertreter in Deutschland, sich die entsprechenden Personen als Privatpersonen outen, ohne zu bedrücksichtigen, dass Millionen von Menschen sich von ihren Häuptern vertreten sehen und damit sich selbst beleidigt in ihren Gefühlen, Glauben beleidigt fühlen.
    Es ist doch Tatsache, dass die meisten Staatsoberhäupter, welche in den Medien massiv beleidigt, verleumdet, mit unwahren Tatsachen überhäuft werden, sich nicht an die deutschen Gerichte wenden, weil dies nur noch zu mehr Völkerhass und zu vermeintlichen Überlegenheit der Deutschen Werte führen würde. Klagen tun nach deutschen Gesetzen bei den Pressekammern aus dem Ausland gegenwärtig vordergründig lediglich Kriminelle, welche von den Medien und dem Deutschen Volk nicht weiter verhöhnt werden.
    Vielleicht wäre es deswegen sogar klüger § 103 StGB zu belassen und nur die §§ 185-200 StGB zu streichen. Die Gerichte müssten dann außenpolitische Gesichtspunkte und Mentalitäten anderer Völker und von Menschen anderer Kulturen berücksichtigen.

    Vor diesem Problem wird Deutschland im erhöhten Maße stehen, wenn die s.g. Integration von Millionen Menschen gelingen sollte. Entweder zurück ins Mittelalter oder eben durch Streichung der §§ 103 und 185-200 StGB Beleidigung etc. nur da zu verfolgen, wo tatsächlich vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, der Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt wird.

    Comment by Rolf Schälike — 16.04, 2016 @ 11:42

  3. Ich finde Merkels Entscheidung richtig und konsequent.

    Man kann nicht der Türkei vorwerfen, dass sich dort die Politik in Justizangelegenheiten einmischt und hier dann das gleiche tun. Es ist schwierig zu argumentieren, dass ein Versagen der Zustimmung zur Strafverfolgung kein Eingriff der Politik sein soll.

    Noch ein ganz anderer Punkt: Bellut hat angekündigt, dass das ZDF mit Böhmermann „durch alle Instanzen“ geht. Vermutlich ist damit auch finanzielle Unterstützung gemeint. Die Sendung wird von einer Produktionsfirma produziert und damit ist Böhmermann vermutlich kein Angestellter des ZDF. Kann das ZDF „Fremden“ einfach so die Anwaltsrechnung bezahlen? Fürsorgepflicht sehe ich keine und es sind ja immerhin öffentliche Gelder!

    Comment by Felix Rohlfs — 16.04, 2016 @ 11:44

  4. Mich macht es langsam wirklich aggressiv wenn immer wieder Leute schreiben, dass Merkels Entscheidung richtig war, weil sich die Politik nicht in die Justiz einmischen soll.
    Diese Einmischung ist bei diesem speziellen § doch gewollt und geplant, d.h. egal wie sie sich entscheidet, sie hat sich eingemischt und sie muss sich einmischen. Das kann also überhaupt kein Argument für pro oder contra Ermächtigung sein.

    Ich bin ganz beim Autor: die Entscheidung ist absurd, insbesondere wenn man gleichzeitig die Abschaffung des §103 ankündigt.

    Comment by Max — 16.04, 2016 @ 11:56

  5. Ich finde Merkels Entscheidung richtig. Sie zeigt, dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem man Vertrauen in eine unabhaengige Justiz haben haben. Zudem ist es nicht grotesk, dass man die Ermaechtigung erteilt und zugleich die Abschaffung der Norm ankuendigt, sondern ein geradezu genialer Schachzug. Es ist naemlich eine subtile Ohrfeige fuer Erdogan, die ihm zeigt, wie laecherlich sein Vorgehen ist, sich auf einen Tatbestand zu berufen, der als offensichtlich antiquiert und obsolet angesehen wird. Zudem bin ich ueberzeugt, dass Boehmermann am Ende freigesprochen wird, was nochmals eine Ohrfeige fuer Erdogan bedeutet. Dafuer hat Merkel den Weg frei gemacht, denn mE sind die Masstaebe bei 103 StGB andere (gerade ein Staatsoberhaupt muss mehr Satire aushalten koennen) als bei 185 StGB. Schliesslich ist die Entscheidung auch diplomatisch richtig, weil sie die Tuerkei bzw. Erdogan (zumindest offiziell) nicht vor den Kopf stoesst und keinen Anlass liefert auf die Regierung zu schimpfen.

    Comment by UK — 16.04, 2016 @ 12:11

  6. Inwiefern ist es eine Einmischung, wenn man Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte um deren Meinung fragt?
    Einmischung ist nur, wenn man Staatsanwälte und Richter zwingt, bestimmt zu entscheiden. Bei den Rechtsanwälten ist es anders. Diese dürfen sogar lügen.
    Merkel hat sich in der Causa Böhmermann dem Mob nicht gebeugt. Interessant ist nur, wie die Justiz (STA, Richter) entscheidet, kleinkariert oder verantwortlich?
    Die Gesetze und die Rechtssprechung im Äußerungsrecht entsprechen nicht dem realen Leben, insofern sind die Begründungen der STA, der Richter und vor allem von RA Prof. Dr. Christian Schertz vom großen Interesse.
    Es werden sich die Grenzen der Justiz offenbaren, es sei denn, kommerzielle, wirtschaftliche und politische Interessen erhalten in der Begründung Vorrang.

    Das wäre neu und hervorragend. Dank gebührt Böhmermann und Merkel.

    Comment by Rolf Schälike — 16.04, 2016 @ 12:24

  7. Noch gilt § 103, damit hat man sich abzufinden. Die Beleidigungsorgie war keine Kunst und keine Satire. Nach § 185 hatte die Staatsanwaltschaft bereits Ermittlungen eingeleitet, weil Erdogan als Privatperson tätig geworden ist. Solange der § 103 seine Gültigkeit hat, musste im Fall Böhmermann die Freigabe durch die Bundesregierung erfolgen. Wenn ich in diesen Zeiten immer mal was von „dem Ende der Pressefreiheit“ lese, dann haben diese Leute überhaupt nichts verstanden. Der Fall Böhmermann hat weder mit Presse, noch mit Satire, noch mit Kunst irgendwas zutun. Aber das Thema hatten wir bereits diskutiert.

    Sollen sie klagen, bis zum bitteren Ende. Geld haben beide Seiten offensichtlich genug!

    Comment by Unglaublich! — 16.04, 2016 @ 12:27

  8. Was passiert denn, wenn das Gesetz vor einem rechtskräftigen Urteil abgeschafft wird? Hat das Auswirkungen auf den Prozessverlauf?

    Comment by Tuttle — 16.04, 2016 @ 12:30

  9. Meinst du wirklich „Eheschutz“ oder eher Ehrenschutz?

    Comment by www@oliver-pospiech.de — 16.04, 2016 @ 12:33

  10. Ich begrüße es, dass der Fall jetzt bei der Justiz liegt und die Beteiligten entschlossen sind, durch die Instanzen zu ziehen. Das kann dem Rechtsstaat eine Bereicherung bringen.

    Im Strafrecht gilt die Ermittlungspflicht, die Staatsanwaltschaft muss im Grundsatz jedem Verdacht nachgehen. § 103 ermöglicht es, ausnahmsweise im außenpolitischen Interesse die Strafverfolgung zu verhindern. So gesehen ist Merkels Entscheidung im Ergebnis völlig in Ordnung, wenn auch die Vorereignisse sehr beschämend für die Kanzlerin waren.

    Comment by Christian T. — 16.04, 2016 @ 12:49

  11. „Man kann nicht zuerst zur Strafverfolgung ermächtigen und dann durch Streichung der Norm verhindern, dass jemand nach dieser Strafvorschrift verurteilt wird.“

    Doch, man kann offensichtlich, waere ein politischer Hack, der Merkel zuzutrauen ist.

    Comment by h s — 16.04, 2016 @ 13:37

  12. wenn ein Völkermordenderds bot sich über Tatsachen aufrecht ist das ganz bestimmt keine Aufgabe der Bundesregierung Deutschland dieses auch nur zu erwähnen

    Comment by Jürgen Andel — 16.04, 2016 @ 14:09

  13. „Man darf allerdings die Frage stellen, ob die politische Entscheidung der Bundesregierung vielleicht anders ausgefallen wäre, gäbe es den Flüchtlingsdeal der EU mit der Türkei nicht. Wenn das so ist, wäre das der in rechtsstaatlicher Hinsicht eigentlich bedenkliche Aspekt.“

    Das verstehe ich nicht. Sie haben doch zuvor gerade richtig den (außen-)politischen Hintergrund der Verfolgungsermächtigung dargestellt, der gerade darin liegt, dass die Bundesregierung bewerten soll, darf und muss, ob es (außen-)politisch opportun ist, die Ermächtigung zu erteilen oder nicht. Und Kern dieser Bewertung wird naheliegenderweise sein, inwieweit die Bundesrepublik auf gute diplomatische Beziehungen zur Türkei angewiesen ist. Da ist die Bedeutung im Zusammenhang mit der „Flüchtlingskrise“ sicherlich ein gewichtiger, wenn auch nicht der einzige Punkt, und das ist m.E. nicht rechtsstaatlich bedenklich, sondern Sinn und Zweck der Norm.

    Da die Entscheidung am Ende ja nun immernoch Staatsanwaltschaft und v.a. Gerichten obliegt, könnte aus rechtsstaatlicher Sicht meines Erachtens ja auch nur bedenklich sein, dass die Bundesregierung eine Verfolgung verhindern kann, nicht aber, dass sie die Ermächtigung erteilt.

    „Sollte die Bundesregierung jetzt dafür sorgen, dass die Vorschrift des § 103 StGB abgeschafft wird, bevor ein Straf- oder Zivilverfahren gegen Böhmermann rechtskräftig abgeschlossen ist, wäre das allerdings grotesk. Man kann nicht zuerst zur Strafverfolgung ermächtigen und dann durch Streichung der Norm verhindern, dass jemand nach dieser Strafvorschrift verurteilt wird.“

    *Das* ist allerdings tatsächlich der Punkt, an dem das Handeln kaum mehr vermittelbar ist. Wenn man die Norm abschaffen will, kann das doch nur Folge der Auffassung sein, dass man sie nicht mehr für erforderlich hält, weil weder der Rechtsgüterschutz noch der Schutz außenpolitischer Interessen noch völkerrechtliche Verpflichtungen den Fortbestand erfordern, und wie man dann dazu kommen kann, die Ermächtigung zur Verfolgung nach einer Norm zu gestatten, nach der man niemanden mehr verfolgen will, ist jedenfalls mir nicht mehr begreiflich.

    Auch wenn sich als Erklärung dafür freilich anbietet, dass man die Norm nicht deshalb abschaffen will, weil man sie für falsch hält, sondern weil man nicht den „schwarzen Peter“ haben will, sich also zukünftig lieber vor solchen Entscheidungen drücken möchte, macht es das nicht besser.

    Comment by /me, myself and I — 16.04, 2016 @ 14:13

  14. Merkel möchte einfach einen Paragraphen weg haben, welcher sie zu unnötigen öffentlichen Entscheidungen, was das mittelalterliche Vehalten ihrer Wähler in Deutschland betrifft, zwingt.
    Sollen sich doch die Mittelalter-Fanatiker sich an die Gerichte wenden, und diese dürfen entscheiden, ob das Mittelalter noch rechtsstaatlich Gültigkeit hat. Die Richter entscheiden dann nach dem Resxt bdesd Mittelalters in ihren Hirnene, was die Realität in Deutschland widerspiegeln soll.
    Merkel kann auch ohne § 103 der Saatsanwaltschaft Anweisungen, Verfahren einzustellen. Das istb gesetzlich festgeschrieben. Wir haben in Deutschland keine unabhängige Staatsanwaltsachaft.
    In Hamburg erleben wir das in Fall von Gysi, welcher eindeutig eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben hat. Innesenator Steffen hattritzdem Anweisung gegeben, das Verfahren einzustellen. Die Anweisung erfolgte natürlich auf seine, rechtsstaatliche Art, hinter den Kulissen.

    Comment by Rolf Schälike — 16.04, 2016 @ 14:17

  15. Da Herr Stadler in einem anderen Blogartikel schon vermutet hatte, dass das unflätige Gerede von Herrn Böhmermann eine strafbare Handlung sein könnte, ist es konsequent, dass Merkel (auch im Angesicht eines laufenden Strafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Mainz nach §185 StGB) eine Strafverfolgung nach §103 ermächtigt hat. Im Klartext heisst das nicht mehr, als das keine diplomatischen Bedenken bestehen, Straftaten hier im Inland zu verfolgen.
    Die ständige Erwähnung der Majestätsbeleidigung halte ich für verfehlt und an einer Sicht aus dem Kaiserreich orientiert. Das aktuelle Strafrecht umfasst nicht nur die Majestät sondern auch unpolitische Personen wie den Botschafter und andere Vertreter des Staates.

    Den Hinweis auf den Flüchtlingsdeal halte ich nicht für tragend. Wir sind mit der Türkei im Krieg: wir hatten Patriot-Raketen der Bundeswehr in der Türkei stationiert, die auf Ziele in Syrien gerichtet waren. Wir haben Tornadoflugzeuge (wahrscheinlich völkerrechtswidrig) in Syrien im Einsatz, die mögliche Bombenziele in Syrien auskundschaften (inkl. der Ziele, wo durch unsere Bündnispartner Zivilisten bombardiert werden (oder wie von den Engländern britische Bürger von britischen Drohnen hingerichtet werden). Wir geben diese Fotos auch der Türkei, obwohl wir wissen, dass damit dann auch die Abschlachtung von Kurden in Syrien durch die Türkei organisiert wird. In dem Krieg gegen den Islamischen Staat, den wir völkerrechtlich nicht anerkennen, aber gegen den wir Krieg führen, ist die Türkei unser NATO-Bündnispartner, der mit uns auf syrischem und irakischen Gebiet kämpft.

    Seit vielen Jahrzehnte ist die Türkei unser Geschäftspartner (Kaiserzeit, Osmanisches Reich, Bagdadbahn z.B.). Ich selbst war in den 1980ern auf einer dreiwöchigen Bergbau-Exkursion, wo wir uns viele Aktivitäten deutscher Unternehmen angesehen haben.

    Die CDU (Adenauer?) hat in de 1960ern Beitrittsverhandlungen zur EU versprochen. In den letzten Jahrzehnten hatte dieses Versprechen dazu geführt, dass die Türkei den Rechtsrahmen im Inland an die EU anpasst.

    Es gibt also viele Gründe, die Türkei nicht dadurch zu verprellen, dass wir einem pubertistischen, sexistischen Clown seine perverse Gülle, die aus der untersten Schuhkiste der Böhmermannschen Fantasie entsprungen ist, über ausländische Politiker kippen lassen. Das Verbrämen als Satire ist misslungen. Wenn Böhmermann solche sexistischen Gedanken hat, können wir das nicht ändern. Aber wir können ändern, dass er sie als Beleidigung öffentlich-rechtlich finanziert missbraucht.

    Die Diskussion, die jetzt vom ZDF in AfD-Manier („Man wird doch wohl mal drüber reden dürfen“)´geführt wird, dass man es bis zur letzten Instanz durchsetzen wolle, dass das öffentliche rechtlich Fernsehen Ziegenficker zu Politiker sagen lassen darf, dass das ZDF die Penislänge und die Hodengröße ausländischer Politiker in den Vordergrund stellen möchte, statt sachlicher Berichterstattung, zeugt von hoher Unreife.

    Wer sachliche Berichterstaatung übner die Türkei sucht ist bei dem „Ziegenficker“-Kampfgeschwader beim ZDF nicht gut aufgehoben. Aber die Konrad-Adenauer Stiftung springt in diese journalistische Lücke:
    http://www.kas.de/wf/de/34.6/
    Sonderausgabe mit dem Titel:
    Türkei – Schlüsselmacht einer Krisenregion

    Dort heißt es z.B. in dem Artikel: http://www.kas.de/wf/doc/kas_44770-544-1-30.pdf?160406111518
    „Während die Türkei 2,7 Millionen syrische Flüchtlinge innerhalb ihrer Grenzen aufgenommen hat, haben es die reichen, entwickelten westlichen Länder mit weit weniger Flüchtlingen zu tun. Ihre unausgesprochene Forderung an die Türkei lautet: Haltet aus humanitären Gründen eure Ostgrenze zu Syrien offen, aber verschließt eure Westgrenze, damit sie nicht in die EU gelangen! Hinzu kommt, dass UNHCR in den Nachbarländern Syriens selbst die Grundbedürfnisse von Essen und Unterkunft nur zu fünfzig Prozent erbringen kann. Rigorose Grenzschließungen mit den entsprechenden unmenschlichen Folgen sind daher künftig nicht auszuschließen.“
    Das halte ich für wesentlich wichtiger, als die Verhinderung der Diskussion von Problemen in der Türkei durch die sexuellen Fantasien des Herrn Böhmermann, die nur ablenken und keinen Bezug zur Realität haben.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 16.04, 2016 @ 14:20

  16. Ich empfinde Erdowahn als Gefahr. Mit solchen Despoten sollte man umgehen wie mit dem Nordkoreaner oder Mugabe.
    Erst recht darf ein solcher Diktator in Deutschland keine Wahlveranstaltungen durchführen!
    Ob aus Böhmermann demnächst Dönermann wird oder Graue Wölfe um seine Hütte schleichen, ist mir egal. Nicht egal ist mir die kontinuierliche Aufweichung unserer Souveränität.

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 16.04, 2016 @ 14:20

  17. @/me, myself and .“.. wie man dann dazu kommen kann, die Ermächtigung zur Verfolgung nach einer Norm zu gestatten, nach der man niemanden mehr verfolgen will, ist jedenfalls mir nicht mehr begreiflich.“
    Merkel ist in die Realität des juristischen rechtsstaatlichen Glaubens/Irrsinns geraten. Egal, wie sie entschieden hätte, es wäre falsch.
    Merkel hätte aussitzen können, sich stärker öffenlich von Böhmermanns Äußerung diskanzierne können. § 103 sieht wohl keine zwingewnden Termine vor.
    Es gibt, z-B., bei der Pressekammer Hamburg immer noch Klagen aus dem Jahre 2007, welche Buske nicht bearbeitete und Käfer iummer noch nicht bearbeitet. Ist rechtsstaatlich zulässig.
    Merkel ist ebne keine Jusristen, verlässt sich auf ihre Berater. Aussitzen ewrinnert aber auch zu sehr an Kohl, das möchte Merkel sicherlich nicht, mit Kohl verglichen zu werden. Armes Mädchen.

    Comment by Rolf Schälike — 16.04, 2016 @ 14:35

  18. @Satiriker Sie iiren sich mächtig.
    Böhmermann, Merkel, Erdogan, Springer-Chefs, Schertz etc. kjennen mich und wissen, wer ich bin, akzeptiren meine Forschungsergebnisse. Natürlich, jeder auf seine Art, geschäftlich z.T. unter Ausnutzung des mittelalterlichen Verhaltens solcher Typen, wie Sie es sind. Sie (Satiriker) sind ein Teil deren Geschäfts, wie ein Untertan, der für den Kaiser schuftet. Möglich, dass Sie selbst sich in diesem mittelalterlichen Geschäft versuchen und unzufrieden sind, dass es bei Ihnen nicht so läuft, wie Sie das krankheitsbedingt möchten.

    Comment by Rolf Schälike — 16.04, 2016 @ 16:26

  19. @Satiriker
    Der Alki wird hoffentlich bald sein natürliches Ende finden. Der terrorisiert diese Blogs seit Jahren. Der hört auch nicht eher auf, bis er tot ist. Die Freunde dieser Blogs sind gegangen, weil sie keine Lust mehr hatten, hier zu schreiben. Es stimmt, der schreibt unter Multi-Nicks und Fremd-Nicks, sobald ihm was quer geht. Der hat Tagesfreizeit, daher bekommen die Leute, die unter ihren Nicks geschrieben haben, dessen Aktionen nicht mit. Die merken irgendwann, ihr Nick ist gesperrt, wissen nicht, warum, sind sauer und suchen diese Blogs nicht mehr auf.

    Comment by Ulrich — 16.04, 2016 @ 18:20

  20. So ganz ernst kann das mit der Ziege wirklich nicht gewesen sein:

    http://www.koeln.de/koeln/hier-holt-sich-boehmermann-seine-lammspiess-satisfaction_972770.html

    Comment by Arne Rathjen RA — 16.04, 2016 @ 18:39

  21. Ach, Arne. Wenn es so lustig wäre, ist es aber nicht. Seit vier Jahren bin ich Mod. auf einem Board der Computerhilfen mit zur Zeit 78453 registrierten Mitgliedern. Ein Zoo.

    Genießt Euer Wochenende, ich gehe in den Käfig und sorge für Ordnung, oder eher, ich versuche es. :))

    Comment by Satiriker — 16.04, 2016 @ 18:58

  22. Auch das noch:

    http://www.der-postillon.com/2016/04/PamS-1616.html

    Untergang des Abendlandes.

    Comment by Arne Rathjen RA — 16.04, 2016 @ 19:04

  23. Die politische Entscheidung von Frau Merkel sendet ein vöölig falsches Signal in Richtung Türkei. Das Verhalten Erdogans wird dadurch von der Bundesregierung gut geheißen statt kritisiert. Faru Merkel entfernt sich dadurch schon bedenklich weit von den Grundwerten der deutschen Demokratie. Den schwarzen Peter der Gerichtsbarkeit zuzuschieben ist aus Sicht von Merkel folgerichtig und auch in der Tradition unserer Kanzlerin, da sie Entscheidungen bislang nie wirklich getroffen hat.
    Welcher Richter könnte eigentlich ein Interesse daran haben, J. B. nach einem Straftatbestand zu verurteilen, der sowieso aufgehoben wird. Das ist geradezu grotesk.

    Comment by mw — 17.04, 2016 @ 19:49

  24. B. wusste genau das E. kein Ziegenficker ist. Unsere türkische n Mitbürger wissen auch sicher das die Mutter eines Streitpartners keine Hure ist und nennen ihn einen Huresohn.Eine unübliche Verhaltensweise in unserem Kulturkreis wo kommt B. her? Oder dachte er so würde er besser verstanden von E.

    Comment by Jos Pace — 18.04, 2016 @ 13:42

  25. Ich halte Merkels Rolle für fatal: Sie hätte sich von Anfang an aus der ganzen Satirenummer raushalten können. Also: Keinen Kommentar zu dem Extra3-Vorfall, keinen Kommentar zu Böhmermanns “Schmähgedicht”, keine Ermächtigungserklärung für § 103 StGB abgeben, allein dem Grundrecht der Gedanken-, Rede- und Kunstfreiheit verpflichtet und der Gewaltenteilung entsprechend – und nebenbei: ausschließlich mit diesem Verhalten verfassungsgemäß handelnd(!) – einfach den Dingen in der gesellschaftlich-rechtlichen Sphäre ihren freien Lauf lassen. In diesem Fall wäre Erdogan der Rechtsweg genauso offen gestanden, der Rückgriff auf § 103 StGB ist völlig unnötig, um ihm in Deutschland in demokratischem Geist die Gerechtigkeit im Rahmen der unabhängigen Justiz widerfahren zu lassen, die er selbst in der Türkei willkürlich missachtet. Durch die Ermächtigungserklärung hat sich Merkel mit ihm ohne Not gemein gemacht, durch ihren Umgang mit § 103 StGB hat sie ganze Sache erst zu dieser politischen Großdimension aufgeblasen, den sie auch auf internationaler Ebene inzwischen hat.

    Der Fehler liegt allein auf Merkels Seite und sie hat ihn lange vor Böhmermanns “Schmähgedicht” begangen: Sie hat sich – im übrigen aus meiner Sicht in völliger Blindheit bezüglich der möglichen Folgen – von dem egomanen Despoten Erdogan so abhängig gemacht, dass sie nun schon nicht einmal mehr ihren Amtseid wahren kann. Mit ihrer Erdogan-freundlichen Politik hat sie einen beispiellosen politischen Scherbenhaufen aufgetürmt, zu dessen Beseitigung sie selbst ganz offensichtlich nicht mehr in der Lage ist. Dank Merkel befindet sich Deutschland derzeit in einem Verhältnis der Suzeränität gegenüber dem neoosmanischen Reich des Möchtegernsultans Erdogan. Wann hat es eine derartige freiwillige Unterwerfung unter einen Despoten schon mal gegeben, der aus puren wahltaktischen Gründen und um die verfassungsändernde Mehrheit für sein egomanes Präsidentenprojekt durch Neuwahlen nach einem für ihn unbefriedigenden Wahlergebnis zu erzwingen, allein in den letzten Monaten weit über 5.000 Kurden in einem gezielt wieder angefachten Bürgerkrieg ermorden ließ und den Mitgliedern dieser Volksgruppe inzwischen mit Entzug der Staatsbürgerschaft droht, um die ethnischen Zahlenverhältnisse in seinem türkisch-osmanischen Sinne zu drehen.

    Ich verachte Merkel für ihre politische Blindheit und ihren Erdogan-Opportunismus und ich bin stolz auf Böhmermann, der auf satirischem Weg versucht hat, diese zum Himmel schreiend traurigen Verhältnisse wieder gerade zu rücken. Vielleicht liegt im Kern auch hierin ein Motiv Merkels, die dies unter Einsatz ihrer Richtlinienkompetenz höchstpersönlich gegen erheblichen Widerstand durchsetzen musste, ihn der Strafmöglichkeit nach § 103 StGB auszusetzen, der ja eine höhere Strafandrohung normiert als die “normalen” Beleidigungstatbestände des StGB! Womöglich aus diesem Grunde will sie diesen Paragrafen erst nach seiner letztmals möglichen Anwendung gegen Böhmermann abschaffen, statt sich unverzüglich von diesem obrigkeitsstaatlichen Relikt im StGB zu verabschieden.

    Comment by Hans Wunder — 18.04, 2016 @ 16:19

  26. Darf man das Statement abgeben, gewisse Leute hätten ein Hitler – Problem?

    http://europe.newsweek.com/erdogan-hitler-problem-412371?rm=eu

    Comment by Arne Rathjen RA — 18.04, 2016 @ 18:44

  27. Die Entscheidung ist richtig. Politik muss der Vernunft folgen, nicht populistischem Stimmenfang.

    Comment by Rudolf Bertsch — 18.04, 2016 @ 21:19

  28. Tja, es kommt halt drauf an, wen man beleidigt. Wenn man hier einen ausländischen Regierungschef zur Hassfigur aufgebaut hat, dann beleidigen selbst unsere Politiker ohne Konsequenzen. Na, wer hat denn Putin mit Hitler verglichen? Und wenn selbst Politiker ihren Mund dreckig machen, ist das dann ein Freifahrtschein für alle Bürger? Dürfen wir alle nun Putin beleidigen? Wer ist noch auf der Positivliste? Nicht beleidigen dürfen wir auf jeden Fall schon mal nicht Erdogan (das sehen wir ja jetzt). Obama ist wohl auch tabu (Hillary hat Putin auch schon mit Hitler verglichen und wie sie sich gefreut hat, als sie erfuhr, dass Gaddafi tot ist).
    Vielleicht könnte die Bundesregierung ja eine solche Liste veröffentlichen, damit wir auch alle auf der sicheren Seite sind, wenn wir mal wieder die Lust verspüren einen ausländischen Machthaber zu beleidigen.

    Es ist aber auch faszinierend, dass hier nur über das Gedicht völlig losgelöst vom Kontext diskutiert wird. Diese Praxis kennt man von manchen Journalisten, die bei Interviews einen Satz einfach herauslösen und diesen skandalisieren, obwohl er im Kontext Sinn macht (hab jetzt kein Beispiel parat).
    Oder folgendes: „ich könnte ja schreiben: ‚xy ist ein Arschloch‘. Tue ich aber nicht.“. Und alle stürzen sich dann auf die Aussage ‚xy ist ein Arschloch‘. Ist beleidigend. Muss vor Gericht. Der Beleidiger muss bestraft werden. Aber im Kontext wurde doch niemand beleidigt.
    Ich sehe es daher komplett anders als wohl die meisten hier. Ich gehöre aber zu keinem Mob, wie hier schon so schön die andere Seite deklariert wird (netter Diskussionsstil). Dass es vor Gericht geht, ist die Entscheidung des Beleidigten. Das respektiere ich. Sollen die Gerichte entscheiden.

    Comment by JS — 19.04, 2016 @ 14:43

  29. @JS Mit „Mob“ war ein versteckter Schlag gegen die SPD-Oberen gedacht, welche Protestler als Mob bezeichnen, anstelle Problemursachen und -lösungen zu suchen und anzugehen.
    Wer sich angegriffen fühlt, muss seine Gründe haben.

    Comment by Rolf Schälike — 20.04, 2016 @ 16:04

  30. Im 103 steht doch ganz klar:
    das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,
    War Erdogan zu diesem Zeitpunkt in der Bundesrepublik? Soviel ich weiß nicht ?

    Comment by Andreas Hahn — 25.04, 2016 @ 09:20

  31. @Andreas Hahn
    Wenn das Wörtchen „oder“ dort nicht stehen würde. Bitte Gesetzestext nochmal durchlesen.

    Comment by Steffenhagen/Söldert — 4.05, 2016 @ 17:00

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