Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.11.15

GEMA kann von Wohnungseigentümergemeinschaften kein Entgelt für Rundfunkweiterübertragung verlangen

Die GEMA hat in der Vergangenheit versucht, Wohnungseigentumsgemeinschaften zur Kasse zu bitten, mit der Argumentation, die Weitersendung bzw. Weiterleitung von Rundfunkprogrammen innerhalb der Wohnungsanlage würde das Kabelweitersenderecht der von ihr vertretenen Urheber und Leistungsschutzberechtigten verletzten. Mit einer entsprechenden Klage ist die GEMA nunmehr letztinstanzlich beim Bundesgerichtshof endgültig gescheitert.

Der BGH hat mit einem gerade veröffentlichen Urteil vom 17.09.2015 (Az.: I ZR 228/14) entschieden, dass die Weiterleitung von über Satellit ausgestrahlten und mit einer Gemeinschaftsantenne einer Wohnanlage empfangenen Fernseh- oder Hörfunksignale an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer, keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG darstellt und damit weder Schadensersatz- oder Wertersatzansprüche von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen oder Filmherstellern noch Vergütungsansprüche der ausübenden Künstler gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft begründet.

Der BGH geht davon aus, dass mit der leitungsgebundenen Übertragung der Sendesignale in die einzelnen Wohnungen kein neues Publikum im Sinne der Rechtsprechung des EuGH erreicht wird. Außerdem werden die Sendesignale, so der BGH,  nicht an eine „Öffentlichkeit“ im Sinne der Rechtsprechung des EuGH weitergeleitet, weil keine „unbestimmte Zahl potentieller Adressaten“ vorliegt. Die Wiedergabe erfolgt nicht für „Personen allgemein“; sie ist vielmehr auf „besondere Personen“ beschränkt, die einer „privaten Gruppe“ angehören.

posted by Stadler at 17:33  

4 Comments

  1. Als Aussenstehendem erscheint es erstaunlich, dass die GEMA sowas bis zum BGH durchzieht, dafuer muss man schon viel Geld zum Verbrennen uebrig haben?

    Comment by h s — 30.11, 2015 @ 21:14

  2. Kann mir mal jemand erklären wie die GEMA auf solche Ideen kommt und warum sie überhaupt noch erst genommen wird?

    Comment by Philipp — 1.12, 2015 @ 06:20

  3. Spannend wäre es jetzt zu wissen, ob das Urteil auch für die vielen Antennengemeinschaften (vor allem in den neuen Bundesländern) anzuwenden ist. Auch dort wird das Sendesignal nur an die Mitglieder der Gemeinschaft (manchmal alle Bewohner eines Dorfes) weitergeleitet, die dafür auf Satellitenschüssel verzichtet haben.

    Comment by Thomas — 1.12, 2015 @ 09:19

  4. Ist das auch bei Hotelzimmern so? Ich fürchte eher nicht, sehe aber aus urheberrechtlicher Perspektive keinen Unterschied zwischen gemieteten Wohnungen und gemieteten Hotelzimmern.

    Comment by Schmunzelkunst — 1.12, 2015 @ 17:34

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.