Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.6.15

Forenbetreiber haftet für Beleidigungen der Nutzer. Oder doch nicht?

Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom heutigen Tag sorgt gerade in den sozialen Medien für eine gewisse Aufregung, nachdem SPON/dpa mit der Schlagzeile „Forenbetreiber haftet für Beleidigungen der Nutzer“ aufwarten und die These aufgestellt haben, dass das Urteil vermutlich weitreichende Folgen für europäische Internetnutzer und Unternehmen haben wird (CASE OF DELFI AS v. ESTONIA, Az.: 64569/09).

Um es kurz zu machen: Davon ist nicht auszugehen. Die heutige Entscheidung der „Grand Chamber“ des EGMR bestätigt lediglich eine frühere Kammer-Entscheidung des Gerichtshofs vom 10.10.2013, über die ich bereits ausführlich gebloggt habe. Meine dortigen Überlegungen treffen auch auf die heutige Entscheidung der großen Kammer zu.

Nachdem die Entscheidung aus dem Herbst 2013 bislang keine nennenswerten Folgen nach sich gezogen hat, wird dies die heutige Entscheidung vermutlich auch nicht tun.

Das grundlegende Missverständnis besteht bereits in der Annahme, der EGMR habe entschieden, dass Forenbetreiber für Beleidigungen durch Nutzer haften würden. Nein, das hat er nicht. Vielmehr hat der Gerichtshof, unter ausdrücklicher Betonung der Umstände des Einzelfalls, entschieden, dass eine Verurteilung eines großen, kommerziellen Portalbetreibers zu einem Schadensersatz von lediglich EUR 320,- wegen Nutzerkommentaren, die schwerwiegende Rechtsverletzungen („Hate Speech“) beinhalten, noch keinen Verstoß gegen Art. 10 der Menschenrechtskonvention darstellt:

Based on the concrete assessment of the above aspects, taking into account the reasoning of the Supreme Court in the present case, in particular the extreme nature of the comments in question, the fact that the comments were posted in reaction to an article published by the applicant company on its professionally managed news portal run on a commercial basis, the insufficiency of the measures taken by the applicant company to remove without delay after publication comments amounting to hate speech and speech inciting violence and to ensure a realistic prospect of the authors of such comments being held liable, and the moderate sanction imposed on the applicant company, the Court finds that the domestic courts’ imposition of liability on the applicant company was based on relevant and sufficient grounds, having regard to the margin of appreciation afforded to the respondent State.

Der EGMR entscheidet also nicht über die Frage der Haftung, sondern nur darüber ob die Annahme einer Haftung durch ein nationales Gericht gegen die EMRK verstößt. Somit können nationale Gerichte künftig auch weiterhin eine solche Haftung auch verneinen.

Man kann das Urteil des EGMR gleichwohl für bedenklich halten, weil der EGMR eine Haftung u.U. auch dann toleriert, wenn der Portalbetreiber noch nicht einmal auf den Verstoß hingewiesen worden ist:

However, in cases such as the present one, where third-party user comments are in the form of hate speech and direct threats to the physical integrity of individuals, as understood in the Court’s case-law (see paragraph 136 above), the Court considers, as stated above (see paragraph 153), that the rights and interests of others and of society as a whole may entitle Contracting States to impose liability on Internet news portals, without contravening Article 10 of the Convention, if they fail to take measures to remove clearly unlawful comments without delay, even without notice from the alleged victim or from third parties.

(Nur) das ist grundsätzlich nach deutschem und EU-Recht anders, was das Ausgangsgericht in Estland aber verkannt hat. Andererseits sind EU-Richtlinien nicht Prüfungsmaßstab des EGMR. Das habe ich hier ausführlich erläutert.

Was die Entscheidung angeht, sollte man die Kirche also im Dorf lassen. Die Entscheidung deutscher Gerichte, die sich an der gefestigten Rechtsprechung des BGH und den Vorgaben von TMG und E-Commerce-Richtlinie orientieren, wird dieses Urteil des EGMR kaum beeinflussen.

posted by Stadler at 18:30  

17 Comments

  1. So ist es. Es gilt für den EGMR dasselbe wie für das BVerfG: Auch dieses entscheidet auf eine Verfassungsbeschwerde hin nicht, ob das einfache Recht richtig ausgelegt und angewendet worden ist, sondern grundsätzlich nur, ob das Ergebnis die Schwelle zu einem Verfassungsverstoß überschreitet. Was der Gesetzgeber und/oder die Gerichte unterhalb dieser Schwelle regeln, kümmert den EGMR bzw. das BVerfG nicht (wenn sich alles aus den Menschenrechten/Grundrechten ergäbe, könnte man ja auch die Gesetzgeber und einfachen Gerichte alle abschaffen). Deshalb sind Entscheidungen des EGMR, daß eine Verletzung der Menschenrechtskonvention _nicht_ vorliegt, von vornherein wenig verallgemeinerungsfähige Nachrichten.

    Comment by OG — 16.06, 2015 @ 18:56

  2. Bei SPON in den Kommentaren zu einem Bericht über die Entscheidung geht es auch grad rund, die dortigen Schreiber sind wohl nicht ansatzweise in der Lage, das Urteil richtig einzuordnen und rufen laut das Ende des Abendlandes aus.

    Der EGMR hat seine Entscheidung mit 15 zu 2 Stimmen getroffen, seine bisherige Rechtsprechung, die nationalen Vorschriften sowie einschlägige Richtlinien der EU berücksichtigt, Stellungnahmen fachkundiger Organisationen einbezogen und den Sachverhalt, den Rechtsrahmen und die Sondervoten auf 88 Seiten umfassend ausgebreitet. Eine solche Sorgfalt kann man in den SPON-Kommentaren natürlich nicht erwarten.

    Nein, wir müssen wahrlich nicht befürchten, dass nun Foren und Kommentarspalten wegen einer „Schere im Kopf“ komplett dichtmachen. Nur wer als Plattformbetreiber bewusst brutalen Hass und Todesdrohungen in Kommentaren in Kauf nimmt und sein Geschäftsmodell darauf aufbaut, sollte Rücklagen für Schadensersatzforderungen bilden. Das galt aber vorher auch schon. Eine demokratische Gesellschaft lebt von Pluralismus, Toleranz und Aufgeschlossenheit (so die ständige Rechtsprechung des EGMR) und muss viel aushalten, aber irgendwann werden einfach Grenzen überschritten.

    Comment by Christian T. — 16.06, 2015 @ 20:37

  3. Alles geschieht kleckerweise.

    Comment by Rolf Schälike — 16.06, 2015 @ 22:16

  4. mal ne blöde Frage. Wenn dieser EU-Verein etwas beschließt, handelt es sich dabei um Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung oder um Regeln? Und wo sind diese niedergeschrieben? Gibt es so etwas wie EU-Gesetzesbücher die man auch kaufen kann? Oder sind das nur irgendwelche Verträge zwischen den Staaten und dem EU-Verein?

    Comment by AmiGoHome — 17.06, 2015 @ 07:53

  5. @AmiGoHome:

    Das ganze ist recht kompliziert, aber die EU besteht aus mehreren Institutionen. Die EU Kommission (bestehend aus Politikern aus der Regierung eines jeden EU Staates) kann Gesetzesvorschläge einbringen, das EU Parlament (für das du letzten Mai gewählt hast) kann dann darüber abstimmen, wenn der Vorschlag eine Mehrheit bekommt, müssen alle EU Staaten diesen Gesetzesvorschlag in nationales Recht umwandeln (Alle EU Gesetze sind also zwangsweise in deutschen Gesetzbüchern mit drin).

    Dann gibt des den EUGH, der kann Entscheidungen machen, die über dem Bundesgerichtshof stehen.

    Der hier erwähnte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist aber, wie der Name sagt, keine EU Institution, also gar nicht direkt damit verbunden. Er kann aber nur prüfen ob ein Gerichtsurteil, oder ein Gesetz, oder ein Edikt gegen die Menschenrechte verstößt.

    Zudem gibt es noch Verträge zwischen EU Staaten, welche auch Rechtskraft haben, wie z.B. den Vertrag von Lissabon http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=OJ:C:2007:306:TOC

    Das ist alles sehr vereinfacht, aber essentiell ist das die Struktur der EU.

    Comment by kuschku — 17.06, 2015 @ 13:49

  6. Tatsächlich kingt das Urteil logisch und irgendwo „gerecht“. Auch wenn man die „Strafe“ diskutieren könnte.

    Trotzdem ist es, na sagen wir mal: „pragmatisch“ und „umschifft“ ein grundlegendes Problem.

    Denn was ist, wenn ein Forenbetreiber eine andere Technik verwendet, die es ihm unmöglich macht, Foreneinträge zu löschen? Es ist leicht denkbar, eine Community zum Betreiber und Moderator zu machen.

    Das ist real möglich und scheitert sicher nicht an der Technik. Dann funktioniert das Urteil nicht. Der Betreiber wurde also verurteilt, weil er die falsche Technik hatte.

    Es ist sogar möglich, einen Betreiber zu „schließen“, ohne das Forum gänzlich oder dauerhaft schließen zu können (so man nicht jedes einzele Forenmitglied erst ermittelt und dann belangt).

    Schaltet man das Netz ab, wenn es zu schwierig wird?

    Anderes Beispiel: Eine Beleidiger und auch ein Betreiber im Tor-Netz z.B. kann nicht so leicht belangt werden.

    Reicht nicht? Was macht archive.org? Sollen die wegen einer möglichen Kopie auch belangt werden? Sind die tatsächlich für Inhalte der 3. Generation (Nutzer, Betreiber und erst dann archive.org) veranwortlich?

    Ich denke, so geht das auf die Dauer nicht. Wir schaffen Internetgesetze, die auf eine spezielle Technik abziehlen und igonrieren, dass Kommunikation Menschenrecht ist. Kommunikation – und sei sie noch so dumm, lässt sich nicht verhindern.

    Gegen beleidigende Aussagen muss ein anderes Mittel gefunden werden. Aber ganz offensichtlich ist die Menschheit noch nicht so weit…

    Comment by Joachim — 17.06, 2015 @ 17:09

  7. Die Rechtslage in D ist klar: In diesen Fällen gibt es nur zwei Beteiligte. Den Verursacher und den Veröffentlicher. Einer von beiden muß haftbar sein. Der Rechner und Server selber hat jedenfalls noch keine Rechte inne. Noch nicht, man arbeitet an dem denkenden Rechner, der eigenverantwortlich handelt und lustigerweise später vor Gericht steht. Doch noch ist es nicht soweit. An irgendjemanden muß sich der Geschädigte wenden können. Das kann nur der Seitenbetreiber sein. Der allerdings darf sich dann an den Verursacher wenden bezüglich des Schadenersatzes. So sieht die Gesetzeslage in D aus. Und diese Gesetzeslage meines Erachtens das kleinste Übel.

    Comment by Miguel — 17.06, 2015 @ 19:05

  8. Edit: Und diese Gesetzeslage IST meines Erachtens das kleinste Übel.

    Comment by Miguel — 17.06, 2015 @ 19:07

  9. Man könnte auch zu der genialen Lösung kommen, dass Leute ihre Favo-Boards und deren Macher nicht mehr mit Beleidigungen in Verlegenheit bringen. Die Wurzel sollte umdenken, nicht der Baum.

    Comment by Idefix — 17.06, 2015 @ 19:32

  10. Alle Beleidigungsparagrafen gelten abgeschafft.

    Comment by Rolf Schälike — 17.06, 2015 @ 19:36

  11. @Miguel
    ich halte die Rechtslage in DE für falsch. Nicht immer, aber immer öfter.

    Ohne Zweifel muss ein Forenbetreiber „fiese“ Beiträge löschen, genau wie eine Zeitung keine blöden Anzeigen druckt, TV keine illegale Werbung macht.

    Nur ist Internet kein TV und keine Zeitung. (…)

    tl;dr: Ein Straßenbetreiber kann bei normgerechtem Betrieb der Straße nicht für Delikte der Nutzer seiner Straßen verantwortlich gemacht werden. Er kann einfach eine Beleidigung nicht rückgängig machen. Er kann und sollte maximal tun, was er verantworten kann. Doch er ist keine Polizei und schon gar kein Richter. Auch die Verantwortung hat Grenzen.

    Das Netz kann nicht so reguliert werden, als sei das keine Tatsache.

    Comment by Joachim — 17.06, 2015 @ 20:02

  12. @Rolf

    Nicht der Straftatbestand der Beleidigung muss abgeschafft werden, sondern die Beleidiger haben es zu unterlassen. Sonst kannst Du auch schreiben, Totschlag wird gestrichen, weil sich Leute nicht an die Gesetze halten und weiter Leute umbringen. Nicht das Gesetz ist das Problem!

    Comment by Idefix — 17.06, 2015 @ 20:13

  13. Selbst wenn – drauf geschissen. Gesetze sind sowieso eher als Hinweise oder Vorschläge – höchstens als Bitten anzusehen, aber auf keinen Fall etwas woran man sich halten MUSS – und schon gar nicht freiwillig !

    So könnt ihr JEDES Gesetz online ignorieren und innerhalb von einigen Tagen tun und lassen was ihr wollt. Wie das geht ? Ganz einfach:

    1.) Registriert eure Webseiten, Foren, Blogs usw. NUR im Ausland. Natürlich nicht in EU oder Amiland. Am besten Übersee. Asien, Afrika, Kanaken Länder, sowas halt. Da schert sich kein Arsch um sowas wie Beleidigungen oder Copyright und bla. So können eure Server schon ma nicht offline genommen werden und die Domains ebenfalls nicht gesperrt.

    2.) Benutzt IMMER einen VPN ! Sowohl beim einloggen als Admin als auch zum Surfen oder Daten hochladen. Dadurch versteckt ihr eure echte IP und teilt gleichzeitig die VPN IP mit Tausenden anderen Usern weltweit, sodass zig Leute dieselbe IP haben.

    3.) Auch aufs Impressum ist geschissen bzw. auf die echten Daten dort. Wenn ihr Bock auf Abmahnungen habt oder euch mit Bullen und Firmen und Anwälten rumstressen wollt, dann gebt die richtigen Daten ein. Wenn nicht, erstellt eine Briefkastenfirma. Das ist legal, geht schnell, ist auf deutsch und ihr müsst nicht mal tatsächlich umziehen, weil das Ganze nur virtuell bzw. auf dem Papier geschieht. Nehmt diesen Dienst dazu, ist beste:

    http://www.deuru.com/faq

    Yoah, im Grunde wars das schon. Es muss nicht immer kompliziert sein. Man muss nur von den Profis lernen 8-)

    Falls ihr Fragen zu habt, schreibt mir unter:

    ndrangheta@italymail.com

    Comment by GESETZ IST IRRELEVANT — 18.06, 2015 @ 00:39

  14. @GESETZ IST IRRELEVANT, legitime Möglichkeiten zu missbrauchen ist nicht nur gegen das Gesetz. Es ist kontraproduktiv und vermutlich dumm.

    Aus dem Bauch raus würde ich sagen: „Kid’s, don’t do that at home“.

    Was natürlich nicht gegen VPN spricht und auch nicht dagegen, sich vor unrechtmäßiger Überwachung, unrechtmäßigen Abmahnungen, Störer-, Link und Forenhaftung und mehr zu schützen.

    Allerdings schützt Du damit nur Dich und ggF. Deine Kommunikationspartner (vor unrechtmäßigen Dingen, nicht mehr als unrechtmäßige Dinge und selbst das nicht vollständig).

    Gesetze für Alle ändert man anders. Wer das unterschlägt verhält sich wenig demokratisch und vergisst, dass „Actio gleich Reactio“ Teil eines durchaus menschlichen Problems ist.

    Warum sollten Politiker Engel sein, wenn Du (wer auch immer) sich alle Rechte einfach heraus nimmt?

    Comment by Joachim — 18.06, 2015 @ 13:28

  15. @Idefix Die Paragrafen Beleidigung, üble Nachrede etc. sind mittelalterlich.

    Wer auf Beleidigungen reagiert und den Beleidigten ausgrenzt, wer Lügen glaubt und dem Belogenen Schaden anrichtet, ist wesentlich gefährlicher als der Beleidigende und als der Lügner.

    Wegen Beleidigungen werden Kriege geführt, wenn sich die Mächtigen beleidigt, erniedrigt fühlen. Das ist Mittelalter. Damit rechnen die Herrschenden und verbraten den Pöbel als Kanonenfutter, als Nichts. Über Beleidigungen lassen sich die Menschen manipulieren.

    Angesagt ist mehr Bildung, das drüber Stehen, die Lust und das Recht auf Informationen, Recherchen etc.

    Beleidigungen, üble Nachrede ist nur Schaum, der stinkt. Am besten ist es wohl, sich mit diesen Absoderungen nicht zu beschäftigen.

    Comment by Rolf Schälike — 18.06, 2015 @ 23:34

  16. @DAS GESETZ IST IRRELEVANT (toller Nick)
    Dann muss das ja auch für Dich gelten, schon gemerkt? Es soll schon VPN-Anbieter gegeben haben, die von sowas wie Dir die Nase voll hatten und alles fein sortiert den Behörden zugesendet haben. Das, was Du an den Tag legst, ist wieder so ein Verhalten von 14-Jährigen. Und falls Du Tor und Anonymous meinst, da wurden kürzlich zweistellige Verhaftungen vorgenommen. Echt blöde, wenn da Leute zufällig in den USA zuhause sind, denn einer wurde dort gerade zu 28 Jahren Haft verurteilt. Auch eine Möglichkeit, seine jugendliche Zukunft zu gestalten. Erwachsene Menschen lernen irgendwann, ihr Gegenüber so zu behandeln, wie sie selber behandelt werden möchten. Und dann gibt es auch keine Probleme mehr, denn beleidigt werden möchte interessanterweise niemand. Komisch, dass es so ein Verhalten dennoch gibt. Das kann nur daraus resultieren, dass sich einige Konsorten sehr geschützt fühlen vor Strafverfolgung. Eine Fehleinschätzung. Auch bei Tor.

    Comment by Tront Olsen — 23.06, 2015 @ 19:28

  17. Ps. Warum die Links von dem Subjekt, auf die sowieso niemand klickt, noch im Netz stehen, finde ich nicht erfrischend. Eventuell einfach nur eine Bullenfalle. Man meide beide.

    Comment by Tront Olsen — 23.06, 2015 @ 19:53

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.