Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.2.15

EGMR: Ausstrahlung heimlich gefertigter Filmaufnahmen kann zulässig sein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute entschieden, dass die Anfertigung und Ausstrahlung heimlicher Filmaufnahmen – auch ohne Einverständnis der gefilmten Person – vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. (Urteil vom 24.02.2015, Az.: 21830/09).

Mit seiner Entscheidung rügte der EGMR eine strafrechtliche Verurteilung von vier Journalisten durch ein schweizerisches Strafgericht als Verstoß gegen Art. 10 MRK

Hintergrund war ein Fernsehbeitrag der Verbraucherschutzsendung „Kassensturz“ des Schweizer Fernsehen, für den ein Versicherungsvertreter heimlich gefilmt wurde, um Missstände beim Abschluss von Versicherungsverträgen aufzudecken. Der EGMR hat zugunsten der Journalisten berücksichtigt, dass sie journalistisch sauber gearbeitet haben und verlässliche und präzise Informationen geliefert hätten. Außerdem wurde das Gesicht des gefilmten Versicherungsbrokers verpixelt und die Aufnahmen nicht in seinen Geschäftsräumen gemacht, was den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht aus Sicht des EGMR weniger schwerwiegend erschienen ließ.

Der BGH hat unlängst eine Berichterstattung über illegal beschaffte E-Mails unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls für zulässig gehalten.

posted by Stadler at 17:19  

18 Comments

  1. Wir alle wollen Untertanen sein, belogen und beschissen werden, wie von den Nutten.

    Wann erkennt der EGMR das endlich und bestraft die, die uns den Spaß bei und mit den Nutten verderben.

    Comment by Rolf Schälike — 25.02, 2015 @ 13:19

  2. Eine „Verpixelung“ kann mit einer für jedermann frei verfügbaren Software „entpixelt“ werden. Die Strafverfolgungsbehörden setzen diese auch ein. Aber ich hatte ja bereits geschrieben, daß diese Urteile in Zukunft auch dann gelten, wenn Schwarzschwalben und Richter heimlich gefilmt werden. Das Gejaule und den Ausruf der Pestilenz möchte ich dann mal hören!!

    Davon mal abgesehen, rege ich mich massiv über Filmberichte einiger Sender auf (auch ZDF dabei/Länderspiegel, jede Sendung beinhaltet mindestens eine Bullenorgie für die braven Bürger), die meinen, sie können mal locker mit der Polizei auf Streife gehen, die von einer Kontrolle betroffenen Leute widerrechtlich filmen. Sie verpixeln, dennoch muß sich das niemand bieten lassen. Weder bei einer Verkehrskontrolle noch sonstwo.

    Einige Privatsender sind sogar soweit gegangen, in Ausnüchterungszellen, in den Polizeiwachen und dergleichen zu filmen. Es wurden nur Ausländer aufgenommen, die ihre Rechte nicht kennen können. Selbst bei der Analuntersuchung (Straftäter in Uniform: Hose runter und bücken), Kabel1 hielt die Kamera drauf mit einem schwarzen Balken. In der Zelle! Warum werden diese Polizisten, diese Sender nicht strafrechtlich verfolgt? Was glauben dieses Gesockse eigentlich, wer es ist?

    Es ekelt einen langsam an, wie locker solche rechtwidrigen Übergriffe und Straftaten mittlerweile als normal abgehakt und gesendet werden.

    Es ist nicht normal, es sind Straftaten! Warum werden die Sendeanstalten nicht abgemahnt? Warum erhalten die Polizisten keine Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige? Sind wir schon so abgestumpft bezüglich unserer Rechte? Wer lässt sich sowas bieten?? Nur die Leute, bei denen die Sender und Polizei davon ausgehen können, daß sie sich nicht wehren, und das ist besonders widerlich!!

    Comment by Ned — 25.02, 2015 @ 17:48

  3. Und bevor ich es vergesse:

    Das gilt auch für alle Sendungen, die da heißen „Mit dem Gerichtsvollzieher unterwegs“, „Mit dem Entrümpler unterwegs“, „Mit dem Stromabschalter unterwegs“, „Mit den Erbensuchern unterwegs“ und anderen strafbaren Sendungen einiger Privatsender.

    Sie gehen mit Kameras unerlaubt und widerrechtlich in Wohnungen hinein und filmen dort die Örtlichkeiten! Sie filmen private Dokumente ab! Bin ich im falschen Film oder was?

    Die Krönung sind allerdings die Sendungen wie „Vermisst“ und Co., wo sich selbst Beamte der Einwohnermeldeämter vor laufender Kamera strafbar machen, von Datenschutz noch nie was gehört haben und kriminell sind.

    Wo bleiben die Unterlassungsklagen, die Strafanzeigen, die Zivilklagen!

    Zeigt diese Kloake endlich an! Vor allem die Beamten! Bei denen ist der Vorsatz klar.

    Comment by Ned — 25.02, 2015 @ 18:40

  4. Nachtrag:

    Vor zwei Jahren hat mal so ein Kloakenreporter eines Privatsenders von dem Verfolgungsopfer richtig was auf die Fresse bekommen.

    Der ist freigesprochen worden. Eine wahre Freude und Warnung an die Kloake, die hoffentlich zukünftig genau an diese Leute gerät.

    Comment by Ned — 25.02, 2015 @ 18:57

  5. Damit gibt es aber ein Problem.

    Wenn Dashcams aus dem Auto nicht zur Beweisführung herangezogen werden können, doch die Presse illegale Videoaufnahmen ggF. veröffentlichen darf, dann kommt es zu der seltsamen Situation, dass ein Gericht nicht entscheiden kann, während die Dinge für die Öffentlichkeit vermeintlich „nachgewiesen“ wurden.

    Was übrigens die „Kloakenreporter“ angeht: in diesem Fall kann den Reportern dieser Vorwurf offensichtlich nicht gemacht werden. Aus meiner Sicht ist das Urheil (deshalb) hier korrekt.

    Comment by Joachim — 26.02, 2015 @ 14:28

  6. Die Öffentlichkeit urteilt auch so anders als die Richter. Die Öffentlichkeit urteilt materieell nicht prozessual. Geht meist weit auseinader.

    Comment by Rolf Schälike — 26.02, 2015 @ 14:55

  7. @Rolf Schälike: nur dass hier das Gericht unter Umständen eine objektiv „falsche“ Entscheidung trifft, während die Öffentlichkeit die „richtige“ Entscheidung treffen kann.

    Der mögliche Widerspruch ist nicht aufzuklären.

    Comment by Joachim — 26.02, 2015 @ 18:50

  8. @Joachim Es gibt Widersprüche, welche nicht unbedingt einer Aufklärung (Lösung) bedürfen bzw. eine erlauben.

    Man sollte aber diesen Widerspruch kennen und den Gerichtsurteilen nicht die Bedeutung von absoluter Wahrheit beimessen. Gerichtsurteile sind staatliche Entscheidungen. Diese sind nicht nur bei der Justiz oft fehlerhaft, falsch.

    Es geht darum, wie man solche staatlichen Entscheidungen bewertet, wie man damit umgeht. Bedingungslose Unterwerfung unter staatliche Entscheidungen war niemals gut, hat es auch nie gegeben, gibt es auch heute nicht. Bei niemandem.

    Comment by Rolf Schälike — 26.02, 2015 @ 20:15

  9. @Joachim

    In meinem geschilderten Fall hat sich der Kloaken-Reporter selbst nach dreimaliger Aufforderung nicht aus dem Haus entfernt, sondern ist dem Verfolgungsopfer mit Mikro und Kameramann weiter auf die Pelle gerückt. Daher hat er was auf die Fresse bekommen und sich danach einen anderen Job gesucht. Wenigstens etwas.

    Was das Thema betrifft, so ist zu fragen, wo das alles irgendwann mal hinführen soll. Wir jetzt bei jedem Gespräch wo auch immer erstmal eine Wanzendurchsuchung stattfinden, wie es die Mafia macht? Motto: Der ist sauber oder nicht?

    Das sind ja feine Zeiten. Also kein Beratungsgespräch mehr ohne Entkleidung, Untersuchung des Rachenraumes, der Ohren und anderer Körperöffnungen, die sich für Wanzen eignen. :-D

    Wie furchtbar wird es noch? :-(

    Comment by Ned — 27.02, 2015 @ 11:47

  10. Überhaupt sollte man sich fragen, was los ist in einer Gesellschaft, wo jeder eine Minikamera überall anbringen kann. Wo selbst bei der Polizei ein Kollege eine Kamera in den Umkleidekabinen seiner Kolleginnen angebracht hat? In Badeanstalten, bei Stadtverwaltungen, in Schulen auf den Toilettten sind ebenfalls Kameras gefunden worden, die Täter sind Angestellte und Beamte gewesen.

    Wollen wir so weitermachen? Ist bald jeder nur noch mit einem Wanzenfinder unterwegs? Zu kaufen übrigens bereits jetzt im Internet für Jedermann.

    Das ist ja eine feine Gesellschaft.

    Comment by Ned — 27.02, 2015 @ 11:53

  11. Ps. In meiner Firma habe ich sämtliche Toilettenräume weiß kacheln lassen, es herrscht in der Firma komplettes Handyverbot. Niemand betritt meine Firma mit einer Wanze. Alle Angestellten haben dafür gestimmt und finden das sehr gut.

    Comment by Ned — 27.02, 2015 @ 12:50

  12. @11 Ned Kann man so machen. Ob das für das Geschäft optimal ist, u.a. was die Auswahl der Mitarbeiter, deren Mitivation uns sonstige geschäftliche Qualitäten betrifft – habe ich meine Zweifel.

    Kann für ihr Geschäft vielleicht o.k. sein. Verallgemeinern dürfte nicht funktionieren.

    Comment by Rolf Schälike — 27.02, 2015 @ 13:23

  13. @Rolf

    Arbeitgeber sind verantwortlich für ihre Angestellten. Die Angestellten sind das Kapital einer Firma. Wir sind uns einig, daß wir ohne Überwachung auskommen wollen. Das Wanzenverbot (Handy = Wanze) dient unserer Sicherheit. Alle Angestellten haben darüber diskutiert und ohne Ausnahme für das Verbot gestimmt.

    Wanzen nerven, sind ein Sicherheitsrisiko für die Firma und so unnötig, wie ein Tripper.

    Wir möchten sowas Ansteckendes vermeiden, die Mitarbeiter möchten sich auch vor Handy-Wanzen schützen, weil sie nicht wissen, welchen Mist sich andere Kollegen auf ihre Wanze geladen haben. Schädlinge kommen immer nur durch fahrlässige Mitarbeiter auf die Firmenrechner. Wir haben keinen Bock auf eine Wanze, weil sich ein Mitarbeiter einen Troja eingefangen hat, der Dritten ermöglicht, Raumsprecher und Kamera einzuschalten.

    In Zukunft wird es so sein, daß man alle Räumlichkeiten von Firmen nur noch nach einem Sicherheitscheck betreten darf!

    Bei mir ist das bereits heute so.

    Comment by Ned — 27.02, 2015 @ 13:49

  14. @Ned Ich kenne das Prinzip. Hacker dürfen z.B. nicht in großen US-amerikanischen Softwarefirmen arbeiten. Poliziten, Richter werden gescheckt. Nicht jeder Abiturient darf Jura studieren.

    Trotzdem sind die Softwarefirmen, auch die großen, nicht unbedingt o.k. Unter den Polizisten, Richtern und Anwälten git es genug (zu viel) Kriminelle. Außerdem ist immer wieder die Frage zu stellen, wohin mit den anderen.

    Noch was. Man kann sich in der Firma schützen aber nicht gegen den Staat, die Geheimdienste. Aussichtslos, auch wenn man mitmacht, mit eingetaktet ist in diesen Systemen.

    In manchen Fragen ist der Staa, sind die Geheimdienste schlimmer als private Kriminelle, z.B. die Kiminellen unter den Journalisten.

    Das sollte man alles wissen. Entscheiden tut dann jeder auf seine Art und Weise. Alle können und sollten nicht gleich entscheiden.

    Comment by Rolf Schälike — 27.02, 2015 @ 14:16

  15. @Rolf

    Für meine Firma bin ich verantwortlich und werde diese zu schützen wissen. Allgemein sollte jeder Mensch misstrauisch werden, wenn das Gegenüber eine Wanze auf den Tisch legt. Dann ist der Raumsprecher schon eingestellt. Man soll die Menschen aufklären über die Möglichkeiten, wenn irgendwas mit „smart“ auftaucht.

    Lieber Rolf, für irgendein BS muß man sich schon entscheiden, wenn man online gegen möchte. Auch kann man nicht unbedingt auswandern (wohin auch?).

    Ich habe in den 1980ern mit Bill Gates mal ein lecker Bier gesoffen in München. Er hatte wirklich nur Gutes vor. Kein Witz. :-)

    Doch die alte Zeiten sind lange vorbei.

    Bis dato.

    Comment by Ned — 27.02, 2015 @ 14:41

  16. Apropos „alte Zeiten“.

    Als Win-1991ger hat man doch irgendwie das Gefühl, daß man das ursprüngliche Netz wie auch immer retten muß, wobei die Versuche natürlich lächerlich sind.

    Es ist unmöglich, aber die Freude, den Ursprung noch miterlebt haben zu dürfen, kann einem niemand nehmen.

    Schönes Wochenende

    Comment by Ned — 27.02, 2015 @ 14:49

  17. @Ned. Das heutige Ergebnis war vorausschaubar. Es ist erst der Anfang.

    Sich einkapseln ist aus meiner Sicht und Erfahrung eine falsche Entscheidung.

    Die Überbetonung der Persönlichkeitsrechte und des Rechts auf informelle Selbsbestimmung führt direkt in die Diktatur. Es gibt nämlich keine unbeschränkten Persönlichkeitsrechte und informell kann man unter keinen Umständen selbst über sich bestimmen. Alles Hokupokus.

    Comment by Rolf Schälike — 27.02, 2015 @ 19:22

  18. Das sehe ich komplett anders, lieber Rolf, aber das ist sicher kein Problem. Meinungsvielfalt ist mir willkommen. Wenn DIE weg ist, dann ist echt Feierabend.

    Gruß

    Comment by Ned — 3.03, 2015 @ 17:48

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