Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.11.14

Uneinheitliche Filesharing-Rechtsprechung aus München

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München kann sich die Anschlussinhaberin in Fällen des Filesharing damit entlasten, dass sie zu einem der besagten Zeitpunkte nicht zu Hause war und der Anschluss im übrigen auch noch von ihrem Ehemann und den beiden Söhnen mitbenutzt wird, die zu den maßgeblichen Zeiten auch tatsächlich zuhause waren. Zudem hat die Beklagte angegeben, dass die Söhne von der Nutzungsmöglichkeit auch praktisch täglich Gebrauch gemacht hätten. Diesen Vortrag sah das Amtsgericht München mit Urteil vom 31.10.2014 (Az.: 264 C 23409/13) als ausreichend an und wies die Klage ab. Dies entspricht an sich auch der aktuellen Rechtsprechung des BGH.

Gleichwohl hat das Landgericht München I als die für das AG München zuständige Berufungsinstanz bis zuletzt immer wieder deutlich strengere Anforderungen an die sog. sekundäre Darlegungslast gestellt und insbesondere den Vortrag eines beklagten Anschlussinhabers, sein Sohn und seine Lebensgefährtin seien im maßgeblichen Zeitpunkt ebenfalls zuhause gewesen und hätten die Möglichkeit gehabt über seinen Anschluss auf das Internet zuzugreifen, gerade als nicht ausreichend bewertet. Diese Rechtsprechung des Landgerichts entspricht letztlich nicht den Vorgaben des BGH und ist auch in sich nicht schlüssig, wie ich hier bereits erläutert habe.

Auch im vorliegenden Fall kann deshalb, trotz des erfreulichen Urteils, nicht unbedingt davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung sich in München durchsetzen wird. Es ist vielmehr damit zu rechnen, dass die Rechtsanwälte Waldorf Frommer gegen dieses Urteil Berufung einlegen, wobei die Chancen, dass die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I das Urteil wieder einmal aufhebt, vermutlich nicht schlecht stehen.

Udo Vetter zum selben Thema

 

posted by Stadler at 18:17  

3 Comments

  1. Der Link zum Urteil funzt nicht.

    Comment by MarkWolf — 19.11, 2014 @ 19:04

  2. Link sollte jetzt wieder funktionieren.

    Comment by Stadler — 19.11, 2014 @ 20:27

  3. Und was soll man als Betroffener dagegen machen? Wie soll man sich wehren, wenn das LG sich nicht an die BGH-Vorgaben hält?

    Comment by Betroffener — 27.11, 2014 @ 15:49

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