Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.10.14

Rechtswidrig hergestellte Filmaufnahmen dürfen bei überwiegendem Informationsinteresse gesendet werden

Rechtswidrig hergestellte Filmaufnahmen können im Falle eines erheblichen Informationsinteresses auch gesendet werden. Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 09.10.2014 (Az.: 11 O 15/14) eine Klage von Daimler gegen das vom SWR in der Reportage „Hungerlohn am Fließband – Wie Tarife ausgehebelt werden“ verwendete Bildmaterial abgewiesen.  Der SWR hatte für die Reportage heimlich in einer Betriebshalle der Daimler AG in Stuttgart-Untertürkheim gefilmt.

In der Pressemitteilung des Landgerichts heißt es hierzu:

Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Landgericht ausgeführt, dass die Herstellung der Videoaufnahmen zwar rechtswidrig gewesen sei, weil der Journalist das Hausrecht der Daimler AG verletzt habe. Die Daimler AG müsse jedoch die Ausstrahlung des Bildmaterials hinnehmen, weil die Reportage einem eindeutig überwiegenden öffentlichen Informationsinteresse diene. Die Reportage habe darüber informiert, dass der Einsatz von Arbeitskräften im Rahmen sog. Werkverträge dazu führen könne, dass diese trotz gleichwertiger Arbeitsleistung und Eingliederung in den Produktionsprozess wesentlich niedrigere Löhne als die Stamm- und Leiharbeitnehmer des Unternehmens erhielten, die jedenfalls teilweise durch Leistungen der öffentlichen Hand („Hartz-IV“) aufgestockt werden müssten. Dies werde von weiten Kreisen der Bevölkerung als ein einschneidender Missstand wahrgenommen. Hinsichtlich dieses Missstandes bestehe ein überragendes öffentliches Informationsinteresse, demgegenüber die Nachteile, die aus der rechtswidrigen Informationsbeschaffung resultierten, zurücktreten müssten. Die Ausstrahlung des Videomaterials im Rahmen der Reportage sei daher nicht rechtswidrig gewesen, sondern durch die Meinungs- und Rundfunkfreiheit des SWR (Art. 5 GG) gerechtfertigt. Die Daimler AG könne daher keine Unterlassung der zukünftigen Ausstrahlung verlangen.

posted by Stadler at 08:45  

8 Comments

  1. Sind die Mitarbeiter unkenntlich gemacht worden? Hat man die Mitarbeiter geschützt? Ich habe den Film nicht gesehen, aber halte das für rechtswidrig!

    Möchte die Kanzlei Stadler auch Filme sehen, wenn sich die nächste Angestellte oder Putzfrau bewirbt und dann alles filmt? Ist das dann auch noch so lupenrein und im „überwiegenden Informationsinteresse“???

    Ich finde sowas zum Kotzen. Rechtswidrig, widerlich und strafbar.

    Wenn ich als Angestellter heimlich von einem Kamerateam in meiner Firma gefilmt würde, an meinem Arbeitsplatz, die senden das, dann wäre das ein Grund für einen Hausbesuch bei den Tätern, der für diese ganz unschön ausgehen würde.

    Und unschön ist ein netter Ausdruck für das, was geschehen würde.

    Comment by Eckhard — 14.10, 2014 @ 22:30

  2. @Eckhard:
    Nur mal nicht übertreiben. Das klingt ja schon fast als müsste die Allgemeinheit vor Ihnen geschützt werden.

    Comment by NotEckhard — 15.10, 2014 @ 17:25

  3. Die Allgemeinheit nicht, aber die Straftäter, die in meine private Firmen eindringen, dort widerrechtlich filmen und das veröffentlichen, würden es bitter bereuen.

    Wo leben wir eigentlich?

    Zitat: „Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Landgericht ausgeführt, dass die Herstellung der Videoaufnahmen zwar RECHTSWIDRIG gewesen sei, weil der Journalist das HAUSRECHT der Daimler AG verletzt habe. Die Daimler AG müsse jedoch die Ausstrahlung des Bildmaterials hinnehmen, weil die Reportage einem eindeutig überwiegenden öffentlichen Informationsinteresse diene.“

    Welcher Richter das auch immer (fehl)geurteilt hat, braucht sich nicht zu wundern, wenn in Zukunft jemand hingeht und interne Aufnahmen in den Pausen- Beratungs- und Büroräumen der Richterschaft anfertigt und veröffentlicht. DAS wäre dann tatsächlich im öffentlichen Interesse! Denn genau diese Typen haben sich der Öffentlichkeit gegenüber zu rechtfertigen, wenn sie im Namen des Volkes so einen Schwachsinn verzapfen!

    Das Urteil ist ein Freibrief für alle, die mal eben mit einer Kamera im Knopfloch in jede Firma, jede Behörde, jedes Krankenhaus und so weiter wandern möchten, um nette Filmchen anzufertigen. Die Angestellten, die Beamten, die Patienten, die sich ungewollt im TV wiederfinden, sollen das hinnehmen? Das soll in Ordnung sein? Es ist rechtswidrig, verfassungswidrig und strafbar, auch wenn das ein Wald- und Wiesenrichter anders sieht. Urteile von Landgerichten sind oft genug das Porto nicht wert, mit dem sie verschickt werden.

    Ich glaube, mein Hamster jodelt!

    Comment by Eckhard — 17.10, 2014 @ 13:22

  4. @Eckhard

    Die Wanze wird eingeschleust. Ist in der Mache.

    Wir nennen das jetzt auch so, wie die Presse:

    Öffentlichkeitsarbeit.

    Comment by Liesbeth — 17.10, 2014 @ 18:38

  5. Ab Morgen, acht Uhr, stehe ich vor dem Landgericht Stuttgart mit versteckter Kamera, werde in den nächsten Wochen alles filmen, die Richter vor allem. Ich werde alle Richter und Staatsanwälte filmen. Wochenlang. Ich bin Rentner und habe Zeit. Ich werde jeden Raum filmen und mit meinem gültigen Presseausweis überall reinkommen. Das Material stelle ich danach den Bürgerrechtlern zur Verfügung.

    Comment by Markus — 17.10, 2014 @ 19:13

  6. In einer Gesellschaft, in der man auf Schritt und Tritt gefilmt und fotografiert wird, hat sich ein Richter entblödet, daß es auch fein ist, dieses heimlich in privaten Räumen zu machen. Er ist ja nicht betroffen, sondern die Firma Daimler war das Opfer der Straftäter.

    Dieser Richter wird jetzt selber erleben, wie es sich anfühlt, in seinen privaten Räumen gefilmt zu werden. Alle Bilder werden im Netz veröffentlicht.

    Comment by Eckhard — 17.10, 2014 @ 19:25

  7. Kann ich jetzt noch Strafanzeige gegen den SWR erstatten? Sind zivilrechtliche Schritte gegen den Sender sinnvoll, denn meine Persönlichkeitsrechte wurden verletzt.

    Danke für Ihren Einsatz.

    Comment by Mitarbeiterin bei Daimler — 17.10, 2014 @ 19:37

  8. Erstatten Sie Strafanzeige gegen den SWR, wenn Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Wenn dem so war, reichen Sie eine Zivilklage ein für Ihre Beeinträchtigungen, die sich danach gezeigt haben, sei es psychisch oder physisch.

    Nehmen Sie Ihre Rechte in Anspruch!

    Comment by Eckhard. — 17.10, 2014 @ 19:54

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