Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.10.14

Leistungsschutzrecht: Google zeigt bei Inhalten von Springer und Burda keine Snippets und Thumbnails mehr an

Google reagiert auf das Vorgehen verschiedener Verlage zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts und hat angekündigt, die Inhalte der betreffenden Verlage, unter ihnen Springer und Burda, nur noch eingeschränkt in der Suchmaschine und Google News anzuzeigen.

In einem Blogbeitrag hat Google heute mitgeteilt, dass es vor dem Hintergrund einer Klage der VG Media, die sich auf das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse stützt, keine Snippets und Thumbnails bekannter Webseiten wie bild.de, bunte.de oder hoerzu.de mehr anzeigen wird. Von der Maßnahme betroffen sind laut Google alle Verlage, die sich in der VG Media zur Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts organisiert haben. Bei Inhalten dieser Verlage wird Google künftig nur noch den Link zum Artikel sowie dessen Überschrift anzeigen.

Über die Auseinandersetzung um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage habe ich in der Vergangenheit ausführlich gebloggt.

Update:
Schön ist hierzu auch der Beitrag von Stefan Niggemeier, der den Nagel exakt auf den Kopf trifft: „Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen!

posted by Stadler at 17:32  

4 Comments

  1. Hmmmm, in der Pressemitteilung der vg media steht, dass Google die Rechteinhaber erpresst. Erpressung ist doch eine strafrechtliche relevante Handlung – und ausgehend davon, dass Google das nicht tut – begeht vg media soweit nicht aus selbst eine Straftat, wenn vg media wider besserens Wissens behauptet, dass Google Rechteinhaber erpresst?

    Comment by SJ — 1.10, 2014 @ 17:58

  2. dampf, dampf, dampf – zisch. Erpressung? Ohne hier Google in Schutz nehmen zu wollen. Aber wer hier wen erpressen wollte ist doch allen klar.

    Comment by netzpolReddit — 1.10, 2014 @ 18:05

  3. Mir war gar nichts so bewußt, dass Überschriften nach mehrheitlicher Meinung nicht unter das LSR fallen. Vielleicht fang ich ja doch wieder an, ohne Textanrisse halt.

    Comment by Jens Bernert — 1.10, 2014 @ 23:00

  4. @3: Das sehen die Verlage sogar selber so. Nachzulesen im (mittlerweile) verlinkten Artikel bei Niggemeier direkt ganz oben. „…auch Überschriften können frei verwendet werden“.

    Google bewegt sich damit genau in dem von den Verlagen vorgegebenen Rahmen. Man darf gespannt sein, was sich die ‚Erpressten‘ nun einfallen lassen.

    Comment by Peter — 2.10, 2014 @ 12:13

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.