Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.9.14

Drittsendezeiten im Programm von Sat1 entfallen vorerst

Privatsender mit einem gewissen Marktanteil müssen zur Sicherung der Meinungsvielfalt grundsätzlich in ihren Hauptprogrammen Sendezeiten für externe Programmanbieter als Fensterprogramme einräumen. Bei Sat1 waren das u.a. die Sendungen Planetopia und Spiegel TV Reportage/Focus TV Reportage.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in zwei gestern veröffentlichten Beschlüssen entschieden, dass die durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz im letzten Jahr vorgenommene Vergabe von Sendezeiten für unabhängige Dritte im Programm von Sat.1 an die bisherigen Programmanbieter rechtswidrig ist (Beschlüsse vom 23. Juli 2014 und 8. September 2014, Aktenzeichen 2 B 10323/14.OVG und 2 B 10327/14.OVG).  In der Pressemitteilung des OVG werden die maßgeblichen Erwägungen des Gerichts folgendermaßen zusammengefasst:

Das Oberverwaltungsgericht stuft den Zulassungsbescheid insgesamt als rechtswidrig ein. Es sieht bereits Fehler bei der Ausschreibung der Drittsendezeiten, die offensichtlich auf die Bedürfnisse von „News and Pictures“ ausgerichtet gewesen sei. Darüber hinaus beanstandet es, dass die LMK das Verfahren unter einem für Sat.1 unangemessenen Zeitdruck durchgeführt habe und die nach den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages notwendige Erörterung mit Sat.1 wegen der Auswahl der Bewerber um die Fensterprogramme nicht mit dem Ziel einer einvernehmlichen Einigung vorgenommen worden sei. Auch aus einer Gesamtschau weiterer Gesichtspunkte ergebe sich, dass die Auswahl unter den Bewerbern für die Fensterprogramme nicht fair und ergebnisoffen erfolgt sei.

posted by Stadler at 14:03  

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.