Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.9.14

Bundesrepublik klagt Domain „bag.de“ ein

Die Bundesrepublik Deutschland hat den Inhaber der Domain „bag.de“ vor dem Landgericht Köln erfolgreich auf Unterlassung und Freigabe der Domain in Anspruch genommen (Urteil vom 26.08.2014, Az.: 33 O 56/14). Gestützt war die Klage auf das Namensrecht an der Bezeichnung Bundesarbeitsgericht, deren gängige Kurzform BAG ist.

Beklagter war ein Domainhändler, der unter der Domain keine Inhalte eingestellt, sondern die Domain vielmehr zum Kauf angeboten hatte. Der Beklagte hatte sich u.a. darauf berufen, dass bag verschiedene Bedeutungen habe und im Englischen für Tasche oder Beutel stehe.

Möglicherweise wäre es für den Beklagten von Vorteil gewesen, wenn er die Domain tatsächlich in einer generischen Form verwendet hätte. Denn es gibt durchaus Entscheidungen zu Domainnamen, die gleichzeitig generische Begriffe darstellen (OLG München – sonntag.de, LG Deggendorf – winzer.de), bei denen kein Vorrang des Namensrechts angenommen wurde. Mir erscheint die Entscheidung des LG Köln jedenfalls nicht zwingend. Entscheidend ist wohl die Verkehrserwartung, also ob man unter der Domain „bag.de“ tatsächlich den Internetauftritt des Bundesarbeitsgerichts erwartet. Einem Juristen mag das naheliegend erscheinen, dem Durchschnittsbürger möglicherweise aber nicht. Ob die vom Gericht bejahte Zuordnungsverwirrung also tatsächlich vorliegt, erscheint mir zumindest diskutabel.

Mal sehen, ob der Bund bald auch bgh.de vor Gericht bringen wird.

posted by Stadler at 11:41  

2 Comments

  1. Ob das Bundesamt für Güterverkehr dann jetzt Bundesarbeitsgericht oder den Bund verklagt? (http://www.bag.bund.de/DE/Home/home_node.html)

    Comment by Thomas Stojke — 4.09, 2014 @ 11:44

  2. Ich denke ja mal auch: Wenn sie schon unter bund.de mit bag eher das — doch eher unbekannte — Bundesamt für Güterverkehr bezeichnen, als das zumindest in jedem Job mal erwähnte Bundesarbeitsgericht, dann sollten sie zumindest nicht selbst erwarten, dass landläufig bag für Bundesarbeitsgericht erkannt wird.

    Comment by Heinz Handtuch — 4.09, 2014 @ 17:34

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