Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.7.14

Entscheidung des OLG Köln in Sachen Kachelmann gegen Schwarzer im Volltext

Alice Schwarzer hatte auch nach dem rechtskräftigen Freispruch des Wettermoderators Jörg Kachelmann den Eindruck erweckt, Kachelmann habe seine frühere Freundin vergewaltigt. Das hat das OLG Köln der Journalistin in zweiter Instanz untersagt und eine Revision zum BGH nicht zugelassen. Das Urteil, über das in den Medien schon vor einigen Wochen berichtet wurde, liegt mittlerweile im Volltext vor.

Schwarzer hatte, in einem von der Zeitschrift Emma als Glosse bezeichneten Text folgende Formulierung gewählt:

… Emma greift diesmal der Entscheidung voraus und verkündet hiermit schon mal ihre Unworte des Jahres, denn wir konnten uns zwischen zweien einfach nicht entscheiden. Sie lauten: „einvernehmlicher Sex“ und „Unschuldsvermutung“. Begründung? Da fragt man am besten E2 oder Claudia D. oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden.

Nachdem die Exfreundin von Kachelmann, die in dem Vergewaltigungsprozess als Nebenklägerin aufgetreten war, in der Berichterstattung regelmäßig als Claudia D. bezeichnet worden war, ist für ein breites Publikum der Bezugspunkt der Aussage klar. Bei Claudia D. handle es sich, so Schwarzer, um eine von 86800 vergewaltigter Frauen, deren Vergewaltiger nie verurteilt worden ist.

Das stellt im Hinblick auf die Person von Jörg Kachelmann eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung dar, deren Wahrheitsnachweis Alice Schwarzer zu führen hätte. Das kann sie natürlich nicht, nachdem der Moderator rechtskräftig freigesprochen wurde.

Nebenbei stellt Schwarzer auch noch einen der wichtigsten Grundsätze eines rechtsstaatlich fairen Strafverfahrens in Frage, nämlich die Unschuldsvermutung. Das ist zwar in dem Prozess nicht von Bedeutung, besagt aber sehr viel über die Haltung von Alice Schwarzer.

Das OLG Köln stellt in seinem Urteil zunächst klar, dass die Nennung von Kachelmanns Namen nicht erforderlich war, sondern die Übermittlung von Informationen, aus denen sich die Identität für die interessierte Leserschaft ohne Weiteres ergibt oder mühelos ermitteln lässt, ausreichend ist. Der Durchschnittsleser erkennt in „Claudia D.“ das vermeintliche Vergewaltigungsopfer, so das OLG Köln, was genügt, um Kachelmann als Adressat der Aussage zu identifizieren.

Das OLG Köln geht zudem davon aus, dass die Formulierung Schwarzers die zwingende Schlussfolgerung enthält, dass ungeachtet des nur aufgrund der „Unschuldsvermutung“ erfolgten Freispruchs kein „einvernehmlicher Sex“, sondern tatsächlich eine Vergewaltigung durch Kachelmann stattgefunden habe.

Wie man lesen kann, zeigt sich Alice Schwarzer weiterhin uneinsichtig und will die Nichtzulassung der Revision beim BGH angreifen.

posted by Stadler at 10:21  

4 Comments

  1. Ich habe volles Verständnis für das in der Emma propagierte Unwort „Unschuldsvermutung“. Da frage man am besten Alice S. oder irgendeine von den anderen Steuerhinterzieherinnen.

    Comment by Michael — 23.07, 2014 @ 11:48

  2. Ich empfehle Frau Schwarzer in ein Land auszuwandern, in dem die Unschuldsvermutung so nicht existiert. Besondere Highlights zum Auswandern wären da Nordkorea oder der Iran. Aber ich wette, irgendwas, wird Frau Schwarzer dort auch nicht gefallen, spätestens, wenn sie mangels Unschuldsvermutung aus politischen oder religiösen Gründen in irgendeinem Gefängnis verrotten würde… :/

    Comment by maSu — 23.07, 2014 @ 16:14

  3. Ist das Verhalten von Alice Schwarzer nicht schon pathologisch und müßte ggf. psychiatrisch begutachtet werden, wenn Sie stoisch auf einen fernen Punkt des vermeintlichen, nicht bewiesenen Unrechts beharrt und die in Deutschland geltende Unschuldsvermutung für Beschuldigte, ohne jemals tragfähige Beweise zu haben, ad absurdum führt?

    Dieser böswillige Belastungseifer, den nach Gerichtsverfahren als unschuldig geltenden Hrn. Kachelmann weiterhin als Vergewaltiger darzustellen, gehört m.E. von fachkundiger, psychiatrischer Seite untersucht.

    Glücklicherweise hat sich diese Dame der Öffentlichkeit selbst mit ihrer Steuerbetrügerei ins „Aus“ geschossen, so daß wir sie – hoffentlich – niemals mehr im öffentlich rechtlichen Fernsehen erdulden müssen.

    Aus dem Verfahren Mollath könnte ich eine Handvoll willfähriger Gutachter wärmstens empfehlen. Die würden in dem permanent gezeigten Verhalten Alice Schwarzers mit Sicherheit so einiges Abnormales feststellen und dies auch in einem Gutachten darlegen können.

    Gewisse Parallelen mit dem Verhalten Mollaths sind nicht von der Hand zu weisen.

    Comment by Armin — 24.07, 2014 @ 07:03

  4. @Armin, nur dass Mollath sich das Unrecht nicht eingebildet hat und die belastenden psychiatrischen Gutachten ohne seine Mitwirkung erstellt wurden, der ursprünglich verurteilende Richter das Recht gebeugt und auf die Finanzbehörden eingewirkt hat, den Hinweisen von Mollath nicht nachzugehen etc. pp.

    Comment by fernetpunker — 25.07, 2014 @ 06:34

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