Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.7.14

Bayern will mit dem elektronischen Rechtsverkehr ab 01.12.2014 beginnen

Das sog. E-Justice-Gesetz (Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten) sieht eine vollelektronische Kommunikation zwischen Gerichten und Anwälten ab 2018 vor, zwingend spätestens ab 2022. Damit die Anwaltschaft darauf vorbereitet ist, muss die Bundesrechtsanwaltskammer für jeden Anwalt zum 01.01.2016 ein „besonderes elektronisches Anwaltspostfach“ einrichten, über das zukünftig die elektronische Kommunikation der Anwälte mit den Gerichten abgewickelt wird.

Bayern startet am 01.12.2014 ein Pilotprojekt zum elektronischen Rechtsverkehr am Landgericht Landshut. Justizintern wird am Landgericht gleichzeitig stufenweise auch die elektronische Akte eingeführt.

Ab diesem Zeitpunkt kann bei allen Zivilkammern des Landgerichts Landshut – die Strafverfahren sind zunächst ausgenommen – elektronisch eingereicht werden. Voraussetzung hierfür ist für Anwälte allerdings in der Pilotphase die Verwendung des sog. Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) und die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur. Der dazugehörige Client erscheint mir bisher allerdings eher träge und nicht wirklich benutzerfreundlich, weshalb man gespannt sein darf, wieviele Anwälte in der Pilotphase tatsächlich die Möglichkeit nutzen werden, Schriftsätze elektronisch beim Landgericht Landshut einzureichen.

posted by Stadler at 14:17  

3 Comments

  1. In der Schweiz gibts das auch, aber da hat jeder Kanton seine eigene Lösung und da gibts z.T. Kompatibilitätsprobleme. Österreich hingegen hat ein zentrales System und das scheint sich gut zu bewähren.

    Wieso also ein eigenes System entwickeln wenn man doch einfach das der Österreicher kopieren/lizenzieren könnte…

    http://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484852308c2a60123708554d203e7.de.html

    Comment by SJ — 29.07, 2014 @ 16:29

  2. 1. Bekanntlich bin ich kein Fan des EGVP und finde es nicht toll. Wahrscheinlich werden die Anwälte sehr zurückhaltend sein. Das zeigen die Erfahrungen in Hessen und Berlin, die bereits den elektronischen Rechtsverkehr bei allen Gerichten eröffnet haben. Gerechterweise muss man aber einräumen, dass dies nur begrenzt nachvollziehbar ist. Im Vergleich zum Fax oder zur Briefpost ist selbst EGVP extrem schnell. Nicht zu vergessen ist, dass weder Originale fürs Gericht noch Kopien für die anderen Beteiligten erstellt und gesendet werden müssen. Bei umfangreichen Schriftsätzen mit vielen Anlagen ist das ein echter Bonus. Sehr wertvoll ist die sofortige Empfangsbestätigung des Gerichts. Wer mal bei einem 30-seitigen Schriftsatz spät abends auf den Abschluss der Faxübertragung gewartet hat, wird über die nach wenigen Augenblicken eintreffende Empfangsbestätigung erfreut sein.
    2. Kopie des österreichischen Modells ist nur auf den ersten Blick eine Option. Alle Bundesländer sollten das gleiche System nutzen. Daher sollten jetzt keine Kopien aus dem Aulsand her, sondern die in Hessen, Berlin und anderen Bundesländern eingeführte Technik bundesweit an allen Gerichten eingeführt werden.
    3. Es ist kaum zu glauben, dass wir im Jahre 2014 noch Pilotprojekte starten. An den Kosten kann es nicht liegen, dass elektronischer Rechtsverkehr nicht in Gang kommt. Aus kundigem Munde wurde der Kostenaufwand für flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehr in Hessen (also an allen Gerichten des Landes) mit 0 € beziffert.

    Comment by Thomas Lapp — 30.07, 2014 @ 17:13

  3. Neben den technischen, nutzerfreundlichen Problemen sehe ich in der Computerisierung der Justiz die de-facto-Abschaffung des gesetzlichen Richters, eine Verschiebung des Gleichgewichts zu mehr Fehlurteilen und typischen negativen Merkmalen einer Diktatur.

    Die Richter bekommen einen leichteren Zugang zu den Unterlagen ihrer Kollegen und schaukeln sich hoch zur Miltiplizierung von Fehlern (Sackgassen).

    Die Parteien haben aber keinen Zugang zu den Informationen der Richter und sind deren Mehrwissen und deren eigenen beschränkten Interessen hilflos ausgeliefert.

    Comment by Rolf Schälike — 31.07, 2014 @ 13:08

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